Bekanntmachungen der Gerichte
Mitteilung Emanuel Ako, 05 BP 676, Lomé (Togo), wird Folgendes mitgeteilt: Das Bundesgericht hat am 30. Juli 2014 in Sachen Emanuel Ako gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt betreffend Rechtsverzögerung (6B_513/2014) verfügt: 1.
Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien (dem Beschwerdeführer durch Publikation im Bundesblatt) und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.
12. August 2014
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts: Die Bundesgerichtskanzlei
6140
2014-2065