Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Brasilien über soziale Sicherheit
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. November 20142, beschliesst:
Art. 1 1 Das Abkommen vom 3. April 20143 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit wird genehmigt.
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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2014 8833 BBl 2014 8849
2014-2385
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Soziale Sicherheit. Abkommen zwischen der Schweiz und Brasilien. BB
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