Notifikation eines Fahrzeughalters Am Montag, 16. September 2013, um 1100 Uhr, wurde in Chiasso Autostrade bei der Einreise, das Fahrzeug Citroën CS schwarz, Kontrollschild IZT4474 (GR) einer Zollkontrolle unterzogen.

Halter gemäss Fahrzeugausweis (war nicht anwesend): Strigklogiannis Efthymios, 11364 Athen, Vomou 16 Die Eidgenössische Zollverwaltung entscheidet am 22. Oktober 2012 auf Ihre Beschwerde nicht einzutreten, weil Sie keinen Kostenvorschuss in der festgesetzten Frist geleistet haben.

Fahrer: Osmani Ervis, geb. 6. April 1089, albanischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Griechenland, Adresse unbekannt.

Wurde nach der Kontrolle entlassen.

Beifahrerin: Pilinci Ketrin, geb. 2. Mai 1994, albanische Staatsangehörige, wohnhaft in Griechenland, Adresse unbekannt.

Wurde nach der Kontrolle entlassen.

Ergebnis Zollkontrolle: Bei der Revision des Fahrzeuges kam ein eingebautes Versteck zum Vorschein.

Sowohl das Versteck wie auch der Innenraum des Fahrzeuges waren überdurchschnittlich hoch mit Kokain kontaminiert.

Im Hinblick auf die Vernichtung des Personenwagens wurde dieser gestützt auf Artikel 104 ZG in Verbindung mit Artikel 223a Buchstabe b ZV, vorläufig beschlagnahmt.

Mehrmals wurde versucht Herrn Strigklogiannis Efthymios zu erreichen, damit dieser ein Zustelldomizil in der Schweiz bezeichnen kann, um ihm das rechtliche Gehör zu gewähren. Dieser hat sich jedoch bis heute bei der Eidgenössichen Zollverwaltung nicht gemeldet.

Mit der Veröffentlichung im Bundesblatt wird letztmals versucht Herrn Strigklogiannis Efthymios zu motivieren sich bei der Eidgenössischen Zollverwaltung zu melden.

Frist: Freitag, 16. Mai 2014 Nach Ablauf der Frist und ohne Rückmeldung des Fahrzeughalters, wird die definitive Einziehung und Vernichtung des Personenwagens verfügt.

15. April 2014

Eidgenössische Zollverwaltung: Oberzolldirektion Kommando Grenzwachtkorps Sektion Operationen

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2014-0881