Bundesbeschluss I über den Nachtrag II zum Voranschlag 2013 vom 3. Dezember 2013
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. September 20132, beschliesst: Art. 1
Nachtragskredite
Für das Jahr 2013 werden als zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2013 der Schweizerischen Eidgenossenschaft Aufwände in der Erfolgsrechnung von 152 508 800 Franken gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.
Art. 2
Ausgaben
Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2013 werden zusätzliche Ausgaben von 152 508 800 Franken genehmigt.
Art. 3
Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit
1.
Für den Ersatz Lawful Interception System LIS beim ÜPF wird ein Zusatzkredit von 12 977 200 Franken bewilligt.
2.
Für den freien Elektronenlaser mit Röntgenstrahlen 20082015 wird ein Zusatzkredit von 1 400 000 Franken bewilligt.
Art. 4
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 26. November 2013
Nationalrat, 3. Dezember 2013
Der Präsident: Hannes Germann Die Sekretärin: Martina Buol
Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.
2014-0167
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Nachtrag II zum Voranschlag 2013. BB I
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