Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen: Information an die betroffene Person Die ESTV informiert gemäss Artikel 14 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG, SR 672.5) wie folgt: 1.

Basierend auf Artikel 26 des Abkommens vom 16. Dezember 1991 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA FI-CH, SR 0.672.934.51) hat die zuständige Behörde von Finnland ein Amtshilfeersuchen an die ESTV übermittelt.

2.

Die vom Ersuchen betroffene Person konnte nicht kontaktiert werden.

3.

Hiermit fordert die ESTV den Liquidator der ATLANTIC REAL ESTATE HOLDING AG, letzte bekannte Adresse: c/o Terrafarm Consulting AG, Gewerbestrasse 5, 6330 Cham, auf, innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung einen Zustellungsbevollmächtigten in der Schweiz zu bezeichnen oder der ESTV die aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.

4.

Den Namen und die Adresse des Zustellungsbevollmächtigten oder die aktuelle Adresse der betroffenen Person in der Schweiz müssen der ESTV entweder per E-Mail an sei@estv.admin.ch oder per Post an die folgende Adresse mitgeteilt werden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI, Eigerstrasse 65, 3003 Bern

17. Juni 2014

4132

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

2014-1455