Bundesbeschluss
Entwurf
über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 15. Januar 20142 zur Aussenwirtschaftspolitik 2013 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 1
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Die folgenden Abkommen werden genehmigt: a.
Freihandelsabkommen vom 24. Juni 20133 zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina;
b.
Landwirtschaftsabkommen vom 24. Juni 20134 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Bosnien und Herzegowina.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2014 1185 1309 SR ...; BBl 2014 1343 SR ...; BBl 2014 1371
2013-2542
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Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina und des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina. BB
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