Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2014 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 3. Dezember 2013
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. August 20132, beschliesst: Art. 1 Der Voranschlag des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2014 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: 1.
Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 3 329 403 800 Franken, einem operativen Aufwand von 3 306 352 000 Franken und dem Finanzergebnis von 8 781 500 Franken mit einem budgetierten Jahresergebnis von 31 833 300 Franken abschliesst;
2.
Die konsolidierte Investitionsrechnung mit budgetierten Investitionen von netto 280 069 800 Franken.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 26. November 2013
Nationalrat, 3. Dezember 2013
Der Präsident: Hannes Germann Die Sekretärin: Marina Buol
Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.
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Voranschlag 2014 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). BB IV
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