Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) Die Medicrime Konvention (Convention du Conseil de l'Europe sur la contrefaçon des produits médicaux et les infractions similaires menaçant la santé publique/ Council of Europe Convention on the counterfeiting of medical products and similar crimes involving threats to public health) des Europarates hat das Ziel, eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch gefälschte Heilmittel (Arzneimittel und Medizinprodukte) zu verhindern. Die Konvention hält die Straftatbestände im Bezug auf Herstellung, Angebot und Handel mit gefälschten Heilmitteln sowie den Schutz der Rechte der Opfer dieser Straftaten fest. Zudem regelt sie die nationale und internationale Zusammenarbeit der betroffenen Behörden. Obwohl die Schweiz die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend erfüllt, erfordert die Ratifizierung aber Anpassungen im Heilmittelgesetz (HMG) sowie in der Strafprozessordnung (StPO).

Datum der Eröffnung: 18. Dezember 2013 Vernehmlassungsfrist: 2. April 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, 3003 Bern, Telefon +41 (0) 31 323 51 54, Fax +41 (0) 31 322 62 33, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

14. Januar 2014

2013-3231

Bundeskanzlei

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