Fernmeldegesetz

Notifikation einer Nummernwiderrufsverfügung Das Bundesamt für Kommunikation hat am 23. September 2014 in Sachen PGmedia Telecom GmbH, In der Au 25, D-61440 Oberursel, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz, betreffend Widerruf zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 9. September 2010, 7. Juli 2011, 18. Januar 2007 und 30. November 2006 zugeteilten Einzelnummern 0848 000255, 0848 580850, 0901 222105 und 0906 821855 werden mit sofortiger Wirkung widerrufen.

2.

Einer allfälligen Beschwerde gegen die vorliegende Widerrufsverfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

3.

Swisscom (Schweiz) AG wird angewiesen, die Einzelnummern 0848 000255, 0848 580850, 0901 222105 und 0906 821855 innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung ausser Betrieb zu nehmen.

4.

Die Verwaltungsgebühren betragen 420 Franken und werden PGmedia Telecom GmbH auferlegt. Sie werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Fälligkeit.

5.

Diese Verfügung gilt als Rechtsöffnungstitel im Sinn von Artikel 80 SchKG.

6.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung im Bundesblatt schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde ist einzureichen an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Die nicht fristgerechte Bezahlung von Verwaltungsgebühren löst Verzugszinsen aus.

Nach unbenutztem Ablauf der 20-tägigen Nachfrist wird die EFV mit der Eintreibung der Forderung beauftragt.

2014-2520

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Der Entscheid kann von der Adressatin/dem Adressaten angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)58 460 55 11 Fax direkt +41 (0)58 460 55 49

7. Oktober 2014

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Bundesamt für Kommunikation