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Inserate.
Anzeige.
Das in Nr. 7 dieses Blattes (S. 374,. erwähnte Geschenk des .Herrn bitter Alois A u er v o n Welsbach in Wien ist, insoweit stch seine Bestandtheile trennen ließen , nicht nur an's eidg. Polytechnikum , sondern auch an die Regierungen der Kantone St. Gallen, G r a u b ü n d e n , T e s s i n und Wallis ...erthellt worden, und zwar mit Rücksicht auf den in diesen Kantonen stark betriebenen Maisbau.
Wer sich näher dafür iniereisirt , mag fich daher an die bezeichneten Stellen ...der an den .Erfinder selbst in Wien wenden.
Bern, den 26. Hornung 1863.
Das eidg. Departement des Innern.
A u s s c h r e i b u n g .
Die Eidgenossenschaft bedarf für 1863 dreihundert Sa..telb...ke aus Nussbaum-
und Buchenholz mit Eisenbeschläg und ledernem Grundsitz.
Von denselben müssen zur Kontrolirung spätestens bereit sein:
...2 Slük den 2l. März.
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4. April,
Das Modell ist beim Herrn eidg. Stabsmajor deiner t ln Burgdorf einzu-
sehen.
Die Angebote sind versiegelt mit der Aufschrift , . A n g e b o t für Lieferung v o n Sattelböken" bis und mit 6. März dem Unterzeichneten einzusenden.
Zürich, den 27. Februar 1863 Der eidg. Oberst der Kavallerien Ott.
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^s wird hie.nit von der unterzeichneten .^erwal^ung zn freier .^onkurren^ ausgeschrieben ^ Die Lieferung von 800 .^llen starkem, grünem Uniformruch, 700 ., ., ,.
Pferdedeekenl.uch, 200 ., ,, dunkelblauem Unisormtuch, 1700 .^Ilen Tuch und Deckenstofs , in der ..^olle gefärbt . in Breite von .^ ^olI innert den Leisten, nade.fer^ig.
ferner .
100 ^llen karmolstnro^es Tuch , 40 ^...ll breit innert de.. Leisten und ebenfalls
nadelsertig.
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Auster für Oualit.it und Gewicht liefen bel genannter Verwaltung zur Einsicht.
Angebote sind bis 8. .l.^rz nächsthin unter der Aufschrift ..Tuchangebote^ Versiegelt einzureichen.^
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Dieselben sind bis ^nde ^ärz bindend.
Bern, den 2.^. Februar 18^3.
Der ^erwalter^ des eidg. Kriegsmaterials .
.^^r^^^er^^r, Oberst.
^......s.^reibung.
. Auf Ansuchen der .^rben des den 7. Juni 1807 gebornen J a k o b T o b l e r von Schonengrund, Sohn des Jakob Tobler und der .Cosina ^uralli^ der im Jahr 18^0 in fremde .Kriegsdienste gebeten und ^on dem seither keine ^achrich^ einge^ gangen. ist , hat das hohe Obergericht auf Grund der im Artikel 1.^ des Gese^ über das Erbrecht enthaltenen Bestimmungen dessen Ausschreibung verfügt.
Der abwesend ^ermi^te oder allfällig unbekannte ..^rben demselben werden nun aufgefordert , von heute an inner Jahresfrist der loblichen Gemeindekanzlei in Schon^ngrund glaubwürdige ^eug^isse über Leben und Aufenthall einzusenden, widrigenfalls nach Ablauf dieser .^eit genannter Jakob Tobler als verschollen er^ klart und dessen .^erm^n an seine hierorts bekannten ^rben gese^ich ver.heil^ wird.
^ T r o g e n , den 2.^. .^ebrua..^ 18^.
Die
.^e...^e.^ich.l^.l.anz..ei
.^es .^an.t.^n.^ ^.^enzel.I ^. ^^.
4.^ B e k a un t m ad, ... l.. g.
^^
Die .^eimathorigkelt nachstehender Person, für welche ein Todschein einge^ sandt wurde , ist zu ermitteln , nämlich ^ .
eines Joseph . ^ e s s e ^ . gew. Schreiner, geboren zu .^nninberg.^ in der Schweiz, Sohn des Joseph .^esse und der Marianne Muster, gestorben am 1. Mä.^
18.^ im Miliiärspiial zu Constantin^ ^Algier) in einem Alter vo..^ ..^ fahren.
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Cs wird daher zur .Erreichung des oben angegebenen ^wekes die gefällig^ Mitwirkung der Staat.^kanzleien der ^anione. ^o wie der Polizei^ und .^eme.nds^ behorden hiemii höflichst angesprochen.
Bern, den 2.... ^ebruar 18.^.
Die schweiz. Bnnde.^anz..ei.
publication d^ ^.^erkrie^.^^mnu^ariat.^ sur die ei^. Militariibu..^en ^.^u l^^.
Da^ e i d g e n o s s i s c h e O b e r k r i e g ^ k o m m i s s aria.^, ln Vollziehung der Verfügung de^ schweizerischen Militärdepar^emen^ , nach welcher die ^on den ..Gemeinden an Truppen gelieferte ^a^uralverpflegung sofort bezahlt und die .^echnungseingaben an die ^en^ralmilitäroerwaltung möglichst be^ fordert werden sollen, mach.^ bei .^roffnung der Jnstruk.^ion^übungen ^om Jahr 18.^ zu fanden der .^anton^krieg^ko^nmissariale und .^ompiabeln ^olgende^ be^ kannt .
1. Jeder Truppenkorper von acht Mann und darüber ist^ bei seiner .^eise nach dem Waffenpla^. sofern dieselbe nicht während einem Tage zurückgelegt wird, zur ^emeind^verpflegung anzuweisen. .^ieoon find au.^eichlosf.m die Offiziere und Aspiranten II. Blasse. Dieselben haben fich für ihre Person auf eigene .Rechnung zu verpflegen , wogegen denselben vom .^rieg^kommissär de^ betreffenden .Kurses für die berechtigten Mundporlionen die reglementarische Getd^ergü^ung verabfolg^ wird.
2. Wenn nach Jnhalt des eidg. Marschbefehl für die .^eise nach dem Waf^ fenpla^ mehrere klappen festgese^t find , so hat das betreffende ^antonskriegskom^ misfariat die Truppenchefs oder eomptabeln Offiziere mir den erforderlichen ..^er^
pfIegungsgeldern für Mannschaft und Pferde -- Offizierspferde inbegriffen -- zu
versehen und sich hierüber ...orschriftsgemäß .^uittiren zu lassen. --^ Die Vergütung der Mundportion geschieht zu ^r. I und der ^ferderalion zu .^r. 1. 80.
.^u den Tagen , für welche die Ouartierverpstegung verabfolgt wird , ist der.
^inrückungstag auf dem Waffenpla^ nicht einzurechnen.
. 3. Die .^anlonskriegskommissariale sind verpflichte... die Belege über die aus^ bezahlten Ouartiergelder sofort dem .^rlegskommisfär de^ Kurses zu übermachen , wetcher, nach Verifikation de.^ Mannschaf.^s^ und Pferdebestandes^ unverzüglich deren .Rückerstattung vorzunehmen und unler seine Ausgaben zu bringen ha.r.
452 4. Soweit am .^inrückungstag^ auf dem Waffenpl..^ die Raffungen nich.. in u.^.u^ geschehen , so sind die nicht bezogenen ^und^ und ^ourageraiionen durch den ^.riegskommissär des Kurses nach den im Art. 2 benannten ^reisen zu ^er^
aüten. ebenso hat derselbe die Truppenchess oder eomprabeln Offiziere für die .^.üekreise mit den erforderlichen ^erpstegung^geldern zu versehen und sich hierüber ordnungsgemäß .^u^iren zu lassen.
5. Bei ..^mpfangnahme der Ouartierbillets ist sofort die entsprechende Ber^ gülung zu leisten , und hiefür ^om Ouar^ieraml der Gemeinde vorschrif.^sgemäße Bescheinigung zu erteilen. Diese Bescheinigungen sind von den .^omptabe..n bei ihrer .Rückkehr an das .^anlonskriegskommissariai abzugeben, welches dieselben wäh..
rend den nächsten drei fahren aufzubewahren ha^.
^. Reklamationen über theilwise^ oder gänzlich unbezahlt gebliebene Ouartier^ Entschädigungen find von den Gemeinden binnen acht Tagen nach stattgefundener .^inauarlierung bei dem ^anionskriegskommissarlat anbringen , welches dieselben während den nächstfolgenden fünf Tagen an das eidg. Ober^rlegskommissariak zur Prüfung und Erledigung zu übermachen hal. Reklamationen , bei denen die benannten fristen nicht innegehalten worden sind , darf keine Rechnung getragen werden.
^. ^ür die von den Gemeinden gelieferten Wachbedürfnisse , so wie für die von denselben geleisteten .l.eguisitionsfuhren , werben wie bisher reglementarische Gutscheine ausgepellt und durch ^ernuttlung der betreffenden ^antonskriegskommis^ sariate beim Oberkriegskommifsarlat zur Verrechnung gebracht.
8. ..^ind die Detachemente unter acht ^ann , so erhalten sie vom .^antons^ kriegskommissariat für die ^arschtage nach dem Waffenpla^ einschließlich den ^in^ rüekungstag. den reglemeniarischen Sold nebst ^erpflegungs^ und Siundenvergü.^uüg
nach Jnhal^ der ^eise.^erordnung vom l. April 18.^l.^ Sold und Stundengeld werden auf einer besondern .^onirole verrechnet, die ^erpstegungs^ergüiung dage^ gen ans deu. Bordereau über bezahlte ^erpflegnngsgelder an ^inzelnreisende.
Sämmlliche Belege sind sofort dem eidg. ^riegskommissär des betreffenden Waffenpla^es zu übermachen nnd gleichzeitig die bezahlten Beiräge auf dem ^arsch.^ befehl vorzumerken. ^er eidg. .^riegskommissär hat dieselben dem betreffenden .^.anionskriegskommissär ungesäumt zurückzuvergüten und unler seine Ausgaben auf^ zunehmen , ebenso hat derselbe vie De.^achemenie für ihre .^üekreise vom Wafsenpla^ nach dem .^anptori des .^anlons mit den regleu.eularischen .^eise.^ntschädigungen zu versehen .
.9. Die auf die ^ingabe^risten bezüglichen Bestimmungen sind folgende.
.^. .^ür Lieferungen , welche die Gemeinden gegen Guischeine zu machen haben, sind die ledern spätestens acht Tage nach deren Aufstellung an das .^antons^ ^.riegskommissarial einzusenden.
l^. .^on den .^anions^.^iegskommissariaien stnd die Eingaben für Forderungen von Gemeinden oder ^rivaien u. s. w. spätestens .^ Wochen nach Beendigung des beiresfenden ^nstruktions^urses an das Oberkriegskommissariai^ einzuliefern, welches dieselben so.^or^ prüfen und an die vorb.mann.en Beamiungen zu fanden der betreffenden Gemeinden u. s. w. ausbezahlen wird.
Sind dagegen die .^ ^ und I^ bemerkten fristen versäumt worden , so werden die bezüglichen Eingaben als n^cht mehr zuläßig zurückgewiesen.
c. Reklamationen über ^andbeschädigungen müssen, um zuläßig zu sein , innert vier Tagen , vom Tage der Beschädigung an gerechnet . bei dem betreffenden Schul^ und ^urskommando , wenn dasselbe noch anwesend ist, sonst aber ^ beim Schul-. oder .^urskommisfär angebracht werden, es wäre denn, daß der ^igenthümer beweisen würde . erst später von der betreffenden Beschädigung .^enniniß erhallen zu haben.
^ ^ ^
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453 Der Anhalt gegenwartiger Bekanntmachung , soweit fleh derselbe auf die .^ meinden bezieh , ist ledern . durch die .^anton^rieg^kommissaria.^ auf Auffindende Weise zur ^ennlniß zu bringen.
B e r n , den 4. .^ebruar 18^.
.^ür d..^ eidg. Oberkrieg^kommissariat .
^. ^iell^i.. Oberstlieut.
Genehmigt, Das schwelz. ....^ilitärdepartement .
^..i^i.
^ u ^ r e .
^ .
^ a .
..^ach Beschluß de.^ schweizerischen Bundesrathes vom 20. d. .I...^. sollen 4 bisher bloß provisorisch besehe Stellen von ^nstruktoren II. blasse im eidg. .^ tiIIerie^nstruktionskorp.^, ml^ einem Jahresge^alte von .^r. .^.^.00, definitiv bese^ werden.
.^rtillerie^Osstziere, welche sich zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen, unter Beilegung von Fähigkeitszeugnissen, bis zum 10. ^ärz der unterzeichneten ^anzlei einzusenden.
Die .^erren Offiziere, welche die Stellen bisher provisorisch bekleideten, haben nicht nothig, eine speeielle Eingabe zu machen.
Bern, den 25. ^ebruar 18^.
^id^en.^s.^sche ..^i.ta^nz.Iei.
Bekanntma.^ung.
Soeben ist erschienen und zum preise von 1 .^r. zu beziehen ^ Con^naerce de I.^ France avec Ia ^ni.^e pendant. le^ on^e années 1.^1--^ 1^.^1. ^ul^Iie (d.a^res les .^a^leau^ ^énérau^ du eo^nn^erce de l.^ ^.rance^) p.^r Ie I^.^reau de s^i^iqne du ^é^.^r^e.^^t féde^I de I.Interieur.
.....erne 1.^^.^. S. I^ und 27 in 4^.
Das ei.^. De^a.^.te.^en^ des .^nne.^n.
.^4 Bekanntmachnn^.
Einstellung der ..^rdernn... p.^u ^el^s.^n^nn^eu nach .^..^ ^ach einer neulichen M^heiIun^ sind unter den gegenwärtigen Verhältnissen ^ie p^ lnischen Gränz^^stanstalten nicht in der Lage, nach Polen bestimmte Geld.
Sendungen zur regelmäßigen nnd sicheren Weiterbeforderung zu übernehmen.
^le Postbüreaux^ und Ablagen werden demnach angewiesen, Geldsendungen ^nr Beförderung nach Polen bi^ auf .W^ltere.^ nicht anzunehmen.
......as P ostd e p a r t e m e n . .
^ae^.
^u.^rei^ung i^n erledigten ^trllrn.
(D.^ Bewerber müssen l.^ren Anmeldungen. welche s ^ r l f t t t c h und ^ r ^ ^ ^ r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein^ fern^ .^rd ^on ihnen gefordert daß fie ihren Tau sn am ^ n ^ und außer dem ^hn^ .^n.^ den . ^ e i m a t h ^ r t deutlich angeben.)
1) G e h i l f e bel der ^auptzollstä.^e . ^ o m a n ^ h o r n .
Jahre.^besoldung bi.^ .^uf
.^r. 1.^00. Anmeldung bis zum I... ..^ärz 18^...^ be^ der ^oll^re..ion in
Schasfhausen.
.2) P o s t h a l t e r und T e l e g r a p h .st in C o l o m b i e r . Jahresbesoldung ^r. 872 aus der ^ostkasse und ^r. 180 nebst provision au.^ der Telegraphenkasse.
Anmeldung b^ zum 1.^. ^arz 18.^.^ bei der .^ei^stdirel^ion ^euenburg.
.^) S t a d t b r i e s t r ä g e r in G e n f . ^ahre.^besoldung ^r. 1t20. . Anmeldung b^ zum 15. ^arz 1....^ bel der .^re^postd^kt.on Genf.
4) Paker und W a g e n w a s c h e r beim Poslbüreau Sitten. Jahre^besoldung .^r. ^50. Anmeldung b.s zum 15. ...^ärz l8.^ bei der .^rei^postdirekti^n Lausanne.
5) P o s t k o m m l s und ^ a k e r in P a r e r n e . Jahre.^besoldung ^r. l.40.
meld...ng bi^ zum 15. .^..rz 18.^ bei der .^reispostdireklion Lausanne.
An^
1) .^...slhalrer und B r i e f t r ä g e r in .^aul..^^^...^... l.^euenburg).
Jahre.^besoldung .^r. 500. Anmeldung bis znm 9. ^ärz 18^3 bei der .^reis^ postdirekti^n ^euenburg.
....) P o s t b o t e in ^ h e n e ^Genf). Jahresbesoldung .^r. 740. Anmeldung bis
zum 9. März 18^ bel der .^reispostdirek^n Genf.
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Inserate.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1863
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
10
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
05.03.1863
Date Data Seite
449-454
Page Pagina Ref. No
10 003 998
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