Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen: Information der betroffenen Person Die ESTV informiert gemäss Artikel 14 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG; SR 672.5) wie folgt: 1.

Die zuständige spanische Behörde hat der ESTV gestützt auf Artikel 25bis des Abkommens vom 26. April 1966 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Spanien (DBA CH-ES; SR 0.672.933.21) ein Amtshilfeersuchen übermittelt.

2.

Die vom Ersuchen betroffene Person konnte nicht kontaktiert werden.

3.

Hiermit fordert die ESTV die Fundacion Canaria Honorio Socas, letzte bekannte Adresse: Avda. Reyes Catolícos, 23, 38005 Sta. Cruz de Tenerife, Spanien auf, innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung der ESTV ihre aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen oder eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen.

4.

Die aktuelle Adresse der betroffenen Person in der Schweiz beziehungsweise der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz sind der Eidgenössische Steuerverwaltung entweder per E-Mail an: sei@estv.admin.ch oder an die folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI Eigerstrasse 65 CH-3003 Bern

1. Juli 2014

2014-1676

Eidgenössische Steuerverwaltung

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