Bundesbeschluss Entwurf über den Beitrag der Schweiz zugunsten von Kroatien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 sowie auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 24. März 20062 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai 20143, beschliesst: Art. 1 Für den Beitrag der Schweiz zugunsten von Kroatien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union wird ein Rahmenkredit von 45 Millionen Franken bewilligt. Verpflichtungen können bis zum 31. Mai 2017 eingegangen werden.

Art. 2 Für die schweizerischen Durchführungskosten, darin eingeschlossen die Kosten für das Personal, stehen höchstens 5 Prozent des Rahmenkredits zur Verfügung.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 974.1 BBl 2014 4161

2013-1402

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Beitrag der Schweiz zugunsten von Kroatien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union. BB

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