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Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Bekanntmachung.
Nach Mittheilungen von Seite der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin und der kaiserlich deutschen Gesandtschaft in Bern wird vorn 4. bis 9. August 1890 der X. internationale medizinische Kongreß zu Berlin stattfinden und im Anschluß an denselben eine internationale medizinisch-wissenschaftliche Ausstellung veranstaltet werden. In Verbindung mit obigen Mittheilungen sind dem unterzeichneten Departement eine Anzahl Exemplare des Statuts und Programms jenes Kongresses, des Prospekts über die Bedingungen zur Beschickung der Ausstellung, sowie der vom Organisationskomite des Kongresses ausgehenden allgemeinen Einladung zur Theilnahme zugegangen.
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Das Departement des Innern beehrt sich nun, die betheiligten Kreise auf obige Kundgebungen aufmerksam zu machen und ihnen die Einladung des Organisationskomite's nahe zu legen. Zugleich werden die medizinischen Zeitschriften der Schweiz ersucht, zu Händen ihrer Leser von dieser Bekanntmachung Notiz zu nehmen.
Den Personen, die .sich am Kongreß oder an der Ausstellung zu betheiligen Lust haben, stehen Exemplare des Statuts und Programms, nebst Prospekt und ; Einladung des Organisationskomite's, die nothwendigen Adressen ! enthaltend, auf hierseitiger Kanzlei zur Verfügung.
' B e r n , den 22. April 1890.
; Eidg. Departement des Innern.
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Zahl der Überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.
Monat.
1890.
1889.
Januar bis Ende Februar .
März . . . . . . . .
885 1292
906 1269
bis Ende März . . . .
2177
2175
Zu- oder Abnahme -- 21
+ 23 -f
2
B e r n , den 22. April 1890.
[B. B. 90.1. 687.]
Eidg. statistisches BUreau.
Bekanntmachung.
Die Aufsichtsbehörde der Universität von Pennsylvanien hat dem unterzeichneten Departement durch Vermittlung des schweizerischen Konsuls in Philadelphia einen Aufruf um Verabfolgung von Gegenständen zur Bereicherung der wissenschaftlichen Sammlungen, d. h. des botanischen Gartens, der mineralogischen, zoologischen und anthropologischen Sammlung, jener Anstalt zugehen lassen.
Das unterzeichnete Departement erlaubt sich, diesen Aufruf aumit zur öffentlichen Eenntniß zu bringen, und richtet an die Behörden, Gesellschaften und Privaten, welche in der Lage und geneigt sind, Beiträge an jene Sammlungen zu verabfolgen, die Bitte, ihm hierüber Mittheilung zu machen.
Auch ist das Departement gerne zur Ertheilung näherer Auskunft über die speziellen Wünsche der obgenannten akademischen Behörde bereit.
B e r n , den 2. April
1890.
Eidg. Departement des Innern.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1890
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
17
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
23.04.1890
Date Data Seite
214-215
Page Pagina Ref. No
10 014 761
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