^0

#ST#

Bo tsch aft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend einen Bundesbeitrag an die Bulle-Boltigen-Strasse und an die La Croix Strasse.

(Vom 30. Oktober l 87l.)

Tit. l Durch Beschluß des Ständerathes vom 12. Juli und des Rationalrathes vom 14. Dezember 186..) find uns zur Beru.hlerstattnng zwei Betitionen überwiesen worden, von denen die eine, ausgehend von einem Ansschusse der Gemeinden des Greyerzer.. und Simmenthales, zum Van einer Bergstrasse von Boltigen im Kanton Bern naeh Jann, beziehungsweise Bulle im Kanton Freiburg, --- die andere, unterzeichnet von einem Jnitiativkom.te und unterstüzt von besondern Betitionen ans zwols Gemeinden der Kantone Waadt und Wallis, zum Bau einer

Bergstrasse über den Col de la Croix behuss Verbindung des Thales

von (..rmont-dessus n.it dem Thale der Grionne sich um Unterstüzung

des Bundes bewirbt.

Wir beehren uns, in Raehstehendem dem erhaltenen Auftrage Folge zu leisten , wobei wir zunächst über Lage, technische Verhältnisse und muthmassliche Kosten der beiden Strassen das Nähere anzubringen, sodann über die von den Betenten sür ihr Begehren um einen Bundesbeitrag angebrachten Gründe zu reseriren und schliesslich das Ergebniss unserer Brüsung Jhnen vorzulegen haben werden.

^1 1.

A. Bulle^olti^Str...^.

Diese^ Strasse liegt aus den Territorien der Kantone Bern und Freiburg, ^u ^wei Drittheilen ihrer Länge auf. denjenigen des leztern Kantons.

Von Bulle sührt sie, mit Benuzung einer neu angelegten Strafenstreke durch den Boule.^reswald und über die Saane nach dem höher gelegenen Broc, überschreitet das tiefe Bett des Jaunbaches, zieht sich au den Schlossruinen von Monsalvens und den Dörfern Ehatel, Erésu^ und Eerniat vorbei, und geht dann über die wilde Schlucht des Javrozbaehes nach Gel.miz (Eharney), von da auf flacher Thalsohle des Jaunbaches nach Jaun (Bellegarde) und weiterhin bis Kappelboden oder

Weibelsried, bis dahin dem bisherigen Fahrwege folgend. Hier beginnt der völlige Neubau der Bergstrasse, welche sich, südöstliche Richtung einhaltend, einer waldigen, sehr steilen, Felsspreugungeu erfordernden Berghalde entlang bis zur Freiburg^Bern.^renze zieht, von da über den vorzüglich gelegenen und gestalteten Schwarzenberg an einer für ihre Anlage sehr vorteilhaften,^ jede wünschbare Entwiklung gestattenden, ^on^ nigen, geschulten und überhaupt vollkommen gut gelegenen Bergnas^ hinab über Weiden ^nd die Ländexeien der Bäuert Esehi naeh Reidenbach führt, wo sie tn die Simmenthalerstrasse einmündet.

Der h ö c h s t e Bunkt der Strasse liegt 5076^ über Meer, Jaun

3420^, Reidenl.^aeh 2818^.

Jhre Länge beträgt ans Bernergebiet 34,735^

aus Freiburgergebiet 75,522.^ im Ganzen somit 1 ll 0,257^ - 61/2 Stunden.

.Bezüglich d e r ^ e s ä l l s v e r h ä l t n i s s e stellt sich die Strasse folgendermassen : ans Streken von im Ganzen 53,^00^ bleibt das Gefäll...

unter 5,5^, aus^den übrigen Streken steigt es bis aus 9,6^ und 9,..)^.

Die Kr o.n e n b r e i t e der Strasse beträgt im Austrag 16^ im Abtrag 15^ An wichtigen K u n s t b a u t e n weist das Projekt auf.: 2 Tunnet von zusammen 100^ Länge, 4 eiserne Brüken von 160^, 55^, 15^ und 8.^ Spannweite, 11 steinerne Brüken, von denen eine mit 40^, zehn

mit 3---7^ Oesfnnng , 5 hölzerne Brüken mit 10-2.^ Oefsnung.

Das T e r r a i n ist günstig.

^82 Die K o s t e n sind berechnet aus ^r. 834,000, wovon

Entschädigungen: Fr. 107,000 (Freibnrg 70,000, Bern 37,000), Baukosten, inelnsive Unvorhergesehenes Fr. 727,000 (Freiburg 580,000, Bern 147,000).

Der Laufschuh kommt also durchschnittlich aus Fr. 7. 56.

.^. ...^ ^roi^Str^e.

Traeebeschreibung.

Das Traee dieser Strasse beginnt bei dem Dörfehen Plaides lsles, dem funkte, wo die Strasse über den Billon, welche vom Kanton Bern bis znr waadtländischen Grenze erstellt und von Waadt zur Aussührung dekretirt ist, an die über ^.epe^ naeh Aigle führende Strasse sich an-

schliesst.

Von diesem, in einer Hohe von 1l 59 Meter über dem Meere gelegenen Bnnkte .^ieht sich das Tra.^ naeh Uebersehreitnng der kleinen Ebene der Gr.ind.^l.^.. ^.irea 1 Kil. Länge) in sueeessiven Entwiklungen den nach ^em Col de l^ Croi^ führenden Abhängen entlang hinauf bis ^um Thäl.chen des Wildbaches Eiland, dessen User aus eine Länge von ...irea 500 Meter einen Absaz bilden oder wenigstens ein fanstes Gesälle darbieten.

Raeh Uebersezung des Wildbaches steigt das Traee neuerdings und erreicht in verschiedenen Wiudungeu den Col de l^ Croi^.^d'.^rpille in einer Höhe von 1739 Metern. Die Länge der Streke Pl^des^les

.bis zum Gipsel des Eol beträgt eirea 7 Kil. 500 Meter.

Von der Grande..Ean bis zum Eol erhebt sich das Traee n.ittelst Steigungen, welche im Maximum ^/i.^ (100 p. m.) betragen, um eirea 600 Meter.

Vom Eol weg lenkt das Traee in das Thal der Grionne, in

welchem sich leichte Ent^viklungen finden , welche gestatten , das Gesäll aus 90 p. m. zu beschränken.

Jn der ....^taatswaldung von Coukln, noeh bevor das Traee die

Thalsohle erreich.. hat , theilt sich die Strasse rechts in der Richtung

nach Ollon, links in der Richtung naeh Be.^.

Die Riehtnng aus dem Abhang des regten Users sührt in sehr günstiger Lage nach Arve...e und von da über Vi.l...rd und Cl..^iere, n..o sie sich mit der zwischen diesem Dorse und Ollon in jüngster Zeit erstellten Strasse vereinigt.

Die linkseitige Richtung überschreitet die Grionne ^us der linken Seite des von diesem Wildbaehe durehflossenen Thales, verlässt dieselbe oberhalb G.^on, welches Dors sie in einer Höhe von 1160 Metern er-

883 reicht. Die totale Entfernung von I^n^des^sl.^ bis Gr^on beträgt 1....

Kilometer.

Technische Verhältnisse.

Wie sieh aus dem Vorhergehenden ergibt, beschränken sich die Gefälle aus beiden Sektionen im Maximum auf 10 bis 10^^.... Da ans der neu erstellten Strasse zwischen Bex^ und Gr.^on ein Maximalgesälle^von 1l^ angenommen worden ist, so seheint es nicht notwendig, für diese neue Srrasse vermittelst längerer Entwiklung des Traees ein geringeres Gefalle zu suchen.

Was die Strassenbreite anbetrifft, so wird dieselbe gleich wie fü.^ die in neuerer Zeit erstellten Bergstrassen im Thale von Ormont über den Col des Mosses und von Ollon nach Che^ere, ^u 4.^ 20 (14^), Schalen und Bosehnng nicht inbegriffen,^ vorgeschlagen.

Es ist dies die gleiche ^Breite, welche durch Bunde.^beschlnss vom 8. Februar 1862 für die sogenannten Alpen- oder Militärstrassen festgesezt worden ist.

^ostenvoranschlag.

Die kosten dieser Strasse mit der reehtseitigen Abzweigung vom Walde bei Eousin naeh Ehestere werden veranschlagt wie folgt :

a. von Phm^s..Isl....s bis Eoufin ^ ^il. 200 a Fr. 12,000 Fr. 110,000 b. ,, Eoufin ,, Eh.^siere 7 ,, - ,, ,, 10,000 ,, 70,000 c. ,, Eousin ,, Gr.^on 8 ,, 800 ,, ., 12,000 ^, 106,000 zusammen ^r. 286,000 .^.

Wenn wir nun nach den Momenten fragen, weiche nach der Ansieht der gesuchstellenden Gegenden sür eine Betheiligung der Eidgenossenschaft an der Ausführung der beiden beschriebenen Bergstrassen sprechen , so entnehmen wir den bezüglichen Eingaben im Wesentlichen Folgendes :

A. Bulle^olti^Stra^e.

Der Aüsschuss der Gemeinden des Gre.^erzer- und des Simmenthales hebt zunächst hervor, dass die genannten Gegenden bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge beinahe ohne alle Verbindung sieh befinden. Um von Boltigen über Saanen naeh Bulle zu gelangen, müss^ man eine Entfernung von 14 Stunden zurüklegen , während dieselbe auf der direkten Strasse, deren Erstellung beabsichtigt fei, nur etw..

7 Stunden betragen werde. Dies sei ein Unterschied von 7 Stunden,

^4 d. h. eine starke Tagreise zu Fuss hin und her, eine Ersparniss, welche das Simmenthal und das Oberland um so mehr zu sehäzen wisse, als die Eisenbahn des Gre^exzerthales sie ganz nahe an den Danton Waadt rüke und damit eine wesentliche Vermehrung und Belebung der ^gegenZeitigen Beziehungen eröffne, welche sür die Einen und für die .ändern von grossem Vortheile sei.

Von besonderen Werthe müsse eine Erleichterung des Verkehrs in dieser Region erscheinen, wenn man sich erinnere, dass dieselbe die beiden Haupteentren des schweizerischen Viehhandels diesseits der Alpen in sich schliesse, Erlenbach nnd Bulle, welche, obschon benachbart, gegenwärtig nur auf weiten Umwegen für einander erreichbar seien.

Bei der grossen wirtschaftlichen Bedeutung , welche der Fremden-

verkehr sür die Schweiz habe, müsse aus diesen Gesichtspunkt sür die in Frage stehende Strasse das Gewicht fallen. Jede Erossn^.g und Zugänglichmachnng neuer, schöner Gegenden des Landes sei ein nenes Anziehungsmittel, dessen Wirkungen dem Ganzen zu gut kommen und den Wohlstand des Landes zu mehren geeignet sei. Diesem werde aueh die fragliche Strasse um so mehr dienen können, als stch in den Gegenden, die sie durchziehe, dem Erholung Suchenden prachtvolle Lagen darböten. Verdiene die projektirte Strasse schon mit Rül.sieht a...s diese ökonomischen Vortheile, welche sie nicht unansehnlichen Gebieten des Landes gewähren, eine Mithilfe der Eidgenossenschaft, so erseheine diese noch weit gerechtsertigter, wenn die Bedeutung ins Auge gefasst werde, weiche der fraglichen Verbindung vom Gesichtspunkte der .^andesvertheidigung zukommen.

Jn dieser Beziehung hebt die eingelegte Denkschrift hervor, wie die Lage von Boll, am Ausgaug und der Kreuzung des wichtigen Saanenthales, des Thales der .Liège und des. Jaunthales, in einem zur Ausnahme einer grossern Truppenzahl geeigneten, ziemlich bevölkerten, mit Lebensmitteln wohl versehenen Beken, an welches das, als Ver-

theidignngsstellung stärkste und wichtigste Flussbett der Schweiz, das der

untern Saane, sieh ansehliesse, am Knotenpunkt einer Reihe von VerBindungen nach den verschiedensten Seiten , diesen Blaz zu einem sür .Kriegsoperationen im Westen der Schweiz sehr bedeutsamen Vunkt ^ualisizir^, welcher durch die proiektirte Strasse in direkte kürzeste VerBindung mit dem Wassenplaz Thun gebracht werde, das hinwiederum durch die Strassen längs dem Thuner- und Brienzersee und die Brünigstrasse im gesicherten Zusammenhange mit Luzern stehe. Schon diese Erstellung des kürzesten Weges zwischen den zwei bedeutenden Schlüsseln des .Landes, wodurch eln Viertheil der Marschzeit ^ oder nach Tagemärschen gerechnet, von mehr als drei Tagemärschen einer erspart würde, wäre von grossem Werthe, auch wenn im Uebrigen die Boden- und Verbindungsverhältnisse dieses kürzesten Weges nicht noeh besondere Vor-

885 theile vor den beiden Strassen zwischen Boll und Thun, über Saanen und über Guggisberg bieten würden. Solche Vortheile seien aber unzweiselhast vorhanden, was die Denkschrift unter Berufung auf die Ergebnisse .früherer Untersuchungen und auf die Urtheile anerkannter Sachverständiger in näher eingehenden Erörterungen nachzuweisen sich bemüht, Erorterungen, bezüglich welcher wir aus die gedrukte Denkschrift gelbst zu verweisen uns erlauben.

Der fragliche Strassenbau aber erfordere zu grosse Mittel, als dass er ohne Beteiligung des Bundes ausgeführt werden konnte. Die Bevolkernng , sagt die Petition, sei zu jedem Opfer bereit und entschloffen, welches mit den bereits auf ihr lastenden verträglich fei.

Alles indessen habe feine .grenzen ; und welches anch die Vortheile fein mogen, welche das Unternehmen darbiete, fo würden fie gezwungen fein, darauf zu verzichten, wenn der Bund ihr nicht zu Hilfe komme. Was die betheiligten Kantone betreffe, so habe der eine derselben, Freiburg, für .Eisenbahnbauten bereits enorme Summen ausgegeben und für die Erstellung der direktesten und schnellsten Verbindung ^wischen den Städten Bern, Lausanne und Gens durch sein Gebiet seine Kräfte erschöpft.

Dieses kolossale Unternehmen , das der ganzen Eidgenossenschaft zum Vortheil gereiche, habe er einzig n.id allein mit seinen eigenen Hilssmitteln zu Stande gebracht, indem er sich .Lasten auferlegte, deren Schranken zu überschreiten ihm unmöglich wäre. Auch der Kanton Bern sei, angesichts seiner gegenwärtigen Ausgaben jeder Art , und der Aussichteu der nächsten Zukunft uieht in der Lage, sur das Unternehmen in so bedeutendem Masse einzustehen, wie es. nothwendig wäre, wenn dasselbe ohne die Hilse des Bundes ausgeführt werden sollte.

Die^ Regierungen der beiden Kantone haben stch übrigens in direkten Eingaben an die Bundesbehorde gewendet, um das von dem Ausschuß der^Gemeindeu des Simmen- und des Gre^erzerthales gestellte Begehren um einen Bundesbeitrag zu befürworten. .,Wir bestätigen,^ sagt dl...

Zuschrift der Regierung vou Bern vom 17. Juni 1869, ,,die in der Petition an die hohe Bundesversammlung enthaltene Darstellung um Motivirung des Subpentionsgesuehes und erwähnen noch, dass die be-

theiligten Gemeinden bei der Aussühruug auch noch die Mithilfe der

betheiligten Kantone in Anspruch ^u nehmen im Falle sein werden, was auch nach ihrem Gesuche in Aussicht genommen ist. Wir sind geneigt, seinerzeit beim Grossen Rathe die Bewilligung eines angemessenen Staatsbeitrages an die hierseitigen Kosten zu empsehlen, wobei wir erläuterungsweise bemerken , dass für alle neuen Strassenbauten , welche.

nach dem bereits bestehenden Hauptneze noch in unserm Kanton ^u erstellen sind, das Vrinzip angenommen ist, die Jnitiative , so wie di....

Ausführung selbst, den betheiligten Gemeinden oder Gegenden zu überlassen, wobei ihnen aber der Staat durch Beiträge, technische Leitung ^e...

^6 zu Hilse kommt. Die Unternehmung ist für die betheiligten Gemeinden bei weitem zu gross, und ohne die Hilfe der Eidgenossenschast und der beiden betheiligten Kantone unausführbar. Aber auch die leztern sind von ihren Hauptverkehrsanstalten schon sehr stark in Anspruch genommen, so dass wir eine um so wirksamere Hilfe für den Bau der in ausgedehntem Sinne im Jnteresse des. allgemeinen Wohles liegenden BoltigenJaun^Bulle-Strasse von der hohen Bundesversammlung erwarten dürfen.^ Die Regierung von Freiburg sprieht sich in ihrem Sehreiben vom 10. Mai 1869 dahin aus, ,,es handle sich um eine sehr grosse und sehr nüzliche Unternehmung , aber auch um eine enorme Ausgabe für den Danton, welcher die Last derjenigen, welche er schon ausgeführt habe, sühle und noeh sehr lange fühlen werde. Um deren wohlthätige Wirkungen zu vervollständigen , habe er sieh entschlossen, zur Ermi.^liehnng des vorliegenden Werkes neue Opfer auf sich zu nehmen, wenn die EidGenossenschaft, wie er hoffe, in Anbetracht des allgemeinen .^uzens des.^ selben , aueh ihrerseits sich entschlösse , in kräftiger Weise dazu mitzuwirken.^

B. ^a ^roi^Stra^e.

Das Gesuch des Jnitiativkomites, datirt Bex^, den 11. Dezember 18.....^ welches im Ramen von zwolf Gemeinden der Kantone Waadt und Wallis handelt und von 16 ..Petitionen mit .^72 Unterschristen unterstüzt wird, hält die Erstellung dieser Strasse nach zwei Richtungen hin für sehr wichtig. .

Als s t r a t e g i s c h e Strasse. Jn dieser Beziehung sei zu b..aehten , dass die sragliehe Strasse die kürzeste Verbindung sei zwischen dem Kanton Bern und den Festungswerken von St. Moritz. Ueberdies werde, sobald die La Eroi^-.^trasse ausgeführt sein werde, durch .die ^etheiligten Gemeinden eine weitere Strasse erstellt, welche, von leichter Ausführung und sehr günstigen Gesällsverhältnissen, vom Dorse Gr^on ans den Eol de Eheville führe. Von da lasse sieh ohne Schwierigkeit der Ehemin^Reus erreichen, welcher aus Ardon, Eonthe^ , Sion ausmündet. So würde du^.h Ausführung der .La Eroix^-Strasse eine dreifache Verbindung des Kantons Wallis mit dem Jnnern der Schweiz hergestellt, nämlieh durch die Furkastrasse nach Brieg und durch die .La Eroix^Strasse nach Sitten und St. Moritz.

Als V o st strasse. Rach dieser Riehtung wird hervorgehoben, dass der Personenverkehr . welcher auf der Furkastxasse von ihrer Oeffnung an eingetreten sei , alle Erwartung übertrofsen habe. Dasselbe sei .^er Fall gewesen bei andern krassen, wie bei der Ax^enftrasse , der Oberalpstrasse u. s. w. Diese ^trassen , welche die Eidgenossenschaft als strategice krassen subventionirt habe, seien ihr nicht minder vor-

^7 theilhaft geworden in postalischer Beziehung und hätten durch Herbeiziehung von Reisenden und Touristen wesentlich dazu beigetragen , die allgemeine Wohlfahrt der Schweiz zu heben.

Rehme die La Eroix^Strasse unter den zur Vervollständigung des strategischen Strasseunezes noeh zu erbauenden Verbindungen nach Altersrang die erste Stelle ein, indem di... .Aufnahme der Bläne vor 8 Jahren eidgenossischexseits veranlasst worden, so spreche auch das für sie, dass sie drei Kantone mit einander verbinde: Bern, Waadt und Wallis. Auch sei ihre Erstellung im Verhältniss zu den Vortheilen aller Art, welche

sie darbiete, die am wenigsten kostspielige. Während die Eidgenossenschast einzig sur die Erstellung der ^urkastrasse Fr. 800,000, der Ax^enstrasse Fr. 600,000, der Engadinerstrasse Fr. 193,000, der Berninastrasse Fr. 94,000, der Albulastrasse Fr. 100,000, der Flüelastrasse Fr. 155,000, der S.l^nstrasse ^r. 107,000, der .Landwasser.^ nnd Münsterthaistrasse zusammen Fr. 270,000 zu tragen gehabt habe oder noch haben werde,

und während die Bulle^Boltigenstrasse auf Fr. 880,000 depisirt sei,

werde die La Eroix^Strasse, die beiden Ergänzungen aus Grvon und Ehesiere eingerechnet, im Ganzen aus nicht hoher als Fr. 285,000 zu stehen kommen. Werfe man übrigens einen Blik aus die Reihe der Strassen, welehe ...ie Eidgenossenschaft mit einem ...luswaude von nahezu drei Millionen Franken unterstüzt habe, so konne man nicht übersehen, dass von allen diesen Strassen keine dem besondern Jnteresse der westlichen Schweiz, speziell dem Kanton W^.adt diene, und es dürfe also den oben angeführten Gründen wohl noeh derjenige hinzugefügt werden, dass es nieht unbillig erscheine, den Kanton Waadt, welcher bis jezt alle seine Unternehmungen dieser ^lrt aus eigenen Mitteln bestritten, in der Erstellung einer Strasse zu unterstüzen, deren Rnzen nicht minder augenseheinlieh sei als derjenigen , welehe im Rheingebiet und im Engadin unter krästiger Mitwirkung des Bundes ausgesührt worden seien. Bedürfe es nicht eben grosse Mittel, um die so wesentliche Verbindung herzustellen, so komme dies daher, dass der Billonpass von den Kantonen Bern und Waadt bereits nur aus eigenen Mitteln gebaut sei oder ge^aut werde und es sich nur noch um ein verhältnissmässig kurzes Zwischenstük handle, um eine zusammenhängende Verbindung zwischen Thun und der Simplonstrasse herzustellen.

.^.

Jn die B e g u t a c h t u n g der vorliegenden Vrojekte nnd Subventionsgesuehe eingehend, konnen wir uns von vornherein nicht verhehlen, dass dieselben in einem Momente an uns herantreten, welcher einem Eintreten aus derartige Begehren nichts weniger als günstig ist.

Der Krieg von 1870,^71 hat die Schweiz behuss Wahrnng ihrer Neutralität

888 in grosse kosten gestürzt, und die Sor^e für d.e L....despertheid.gu..^ verursachte weiterhin grosse Ausgaben.

. ^ Von selbst drängt sich die Frage ans, ob es unter solchen Umständen zu rechtfertigen sei, den ^lrt. 21 der Bundesverfassung, welcher dem Bunde das Recht gibt, Werke von allgemeinem Ruzen zu untere stüzen , nach wie vor zur Anwendung zu bringen und zu den^ bereits bestehenden Verpflichtungen neue zu übernehmen.

Eine absolute Verneinung dieser Frage ist nichtamtlich, und wenn auch ausgesprochen, in pra^i nicht durchzuführen. Wo wirklich bedentende, allgemeine Jnteressen aus dem Spiele stehen und Gefahr im Verzuge ist, da ist ein Eintreten auch serner geboten, und zwar um so mehr, je näher diese Jnteressen mit den Hauptzweke.. des Bundes im Zusammenhange stehen.

Dieses scheint uns im porliegenden Falle zuzutreffen , indem wir es mit^ Werken zu thnn haben, welche im nächsten Zusammenhange mit den besondern Zweken des Bundes, der Sorge für Ausrechthaltnng der Unabhängigkeit des Landes stehen und von diesem Gesichtspunkte aus dessen ernsteste Ausmerksamkeit in Anspruch nehmen dürsen. Das Gut-

achten uusers Militärdepartements spricht sich über die Bedeutung dieser Strassen für die Landesverteidigung in nachfolgender Weise aus :

,,Die beiden Strassen Bulle^Boltigen und Gsteig^La Eroix^Be^ sind nur

mit einander zu behaudeln, weil ihre Wirksamkeit bei der

nämlichen militärischen Ausgabe, bei der Vertheidignng der Westfronte vom Reuenburgersee bis ins Wallis, gleichzeitig in Anspruch genommen wird.

"Die Westsronte hat vier durch grosse geographische Verhältnisse

gebildete Eingäuge . 1) zwischen Rhein und Bielersee, 2) zwischen Bielersee und Reuenburgersee , 3) zwischen Reuenburgersee und Genfer-

see, 4) südlich des Gensersees.

,,Die Vertheidignng der gesammten Westgrenze kann unmöglich

gleichzeitig mit Erfolg stattfinden, weil dieTheilung unserer Armee dabei zu gross wäre.

Hingegen konnen die beiden Aufgaben: ^1) Ver-

theidigung des nordwestlichen und des mittlern Eingangs (rechter Flügel) und 2) die Verteidigung des südwestlichen und des translemanischen Eingangs (linker Flügel) mit Aussicht ans Erfolg n a c h e i n a n d e r gelost werden, in dem Sinne nämlich, dass im ersten Akt entweder die vereinigte Armee auf dem rechten Flügel offensiv vorgeht , nnd ein kleineres .^orps anf dem linken Flügel sich defensiv, bloss aufhaltend verhält, oder aber dass die Offensive aus dem linken Flügel mit der vereinigten Armee stattfindet, woraus als zweiter Akt die Offensive im andern Flügel des Kriegstheaters aufzutreteu hat.

889 .,Das defensive ^Korps findet im Waadtland keine stärker. natürlichen Linien.^ seine Rükzngslinien geht der grosseu Ebene nach und parallel mit der Bro.^e und der Saane gegen Bern. Dieses Korps ist daher nicht im Falle, seine defensive Ausgabe losen zu konnen, die allerwenigstens darin besteht, zu verhindern, dass das feindliche Südkorps nicht nach Bern gelange, bis unsere Armee ihre. Aufgabe im nordwestlichen Theil der Westsronte mit Erfolg gelost hat.

. .,.Geht die vereinigte Armee im Waadtlande offensive

vor

und

überlässt die Vertheidigung des nordwestlichen Eingangs einem kleinern Korps, so liegt eine grosse Gesahr darin, dass das feindliche Rordkorps an die Aare und bis Bern vordringen kann, bevor unsere Armee im Waadtland ihre Aufgabe gelost hat, womit dann Ost- und Westschweiz getrennt sind und die .^lrmee isolirt ist. Die Folge dieses Umstandes wird sein, dass man eine Offensive im Waadtland kaum wagen wird.

,,Jn diesen Verhältnissen liegt die^ Schwierigkeit der Kriegführung auf der Westfront, und es erzeugt sich darauf die verbreitete Anficht, dass Gens und Waadtland von der eidgenossischen .^lrmee nicht vertheidigt werden konnen.

..Vom militärischen Standpuukte ans u.uss jede Massregel begrüsst werden, welche die schwierigen Verhältnisse der ..^ertheidigung der Westfronte verbessert, und die fraglichen Strassenstreken Bnll.^Boltigen und Gfteig..La Eroi^Be^ sind ohne Zweifel solche Massregeln.^ Rach dem Bau der Strasse durch das Jaunthal besizt die im Waadtland kriegführende Armee, statt einer in der Verlängerung des rechten Flügels liegenden und in der Flanke bedrohten, eine gerade hinter der Mitte der fronte stehende Verbindungslinie , die hinter dem Wall des Gebirges bis nach .^hun reicht und sich über den Brünig .bis nach Luzern fortsezt. Es ist damit der im Waadtland kämpsenden Armee die stra-

tegische Sicherheit gegeben, die ihr mit der Verbindungslinie über Bern

absolut fehlte. Der Kampf kann um so mehr an der Grenze schon be^ gonnen werden, als man nicht mehr befürchtet, in Folge eines Durch-

bruchs bei ^verdon von der Verbindungs- und Rükzugslinie abgedrängt zu werden. Hinter der Mitte der Fronte liegen nacheinander die Linien der Bro.^e und der Saane , welche als senkrecht aus der Operationslinie stehend die ^luwenduug künstlicher Verstärkuugen und eine Ver-

längerung des Widerstandes gestatten. Dex Bau der Bulle^.Boltigen-

strasse wird die schwierigen Verhältnisse der Kriegführung aus der Westfronte verbessern und die Untersti^ung des Waadtlaudes und Genfs ^ durch das allein ausreichende Mittel einer mit der vereinigten ^lrmee ausgeführten Offensive erleichtern.

"Die bei der srühern Verbindungslinie über Bern für die Kriegsführung im Waadtland gefährdete strategische Sicherheit wurde dureh die Annexion von Savor^en noeh mehr beeinträchtigt, indem nun ni.ht

890 bloss einige französische Jnvasionslinien senkrecht aus unsere Verbindung fallen , sondern auch eine Aufstellung im Waadtland durch die in^ Wallis führenden sranzofischen Strassen im Rüken gefährdet ist. Das richtigste Mittel, um einer sranzosischen Jngresston in^s Wallis zu begegnen, sind Alpenstrassen, die von Thun durch das ^immenthal und über diesasse in^s untere Rhonetl^al führen. Der Kanton Waadt hat dnreh die Erbauung der Strasse über .Les M o s s e s eine der wichtigsten

strategischen Alpenstrassen ersteilt, indem dadurch die Verteidigung des

untern Rhonethales und daher auch die Sicherheit der Kriegsührung im

Waadtland ermöglicht wird. Diese Strasse mündet jedoeh ziemlich weit

unten im Rhonethale aus. Bei der immerhin wichtig bleibenden Bosttion von St. Mauriee drängt sich Jedem der Maugel auf, dass die einzige Verbindung von der Aare an die Rhone 21/2 Stunden unterhalb St. Mauriee in^s Thal einmündet. Die in Be^ unmittelbar vor der Position ein lausende Strasse von La Eroix^ über Gr^on wird die militärische Wirksamkeit von ^t. Mauriee wesentlich erhohen. Die Ausgänge der beiden Zweige der La Eroix, .^ Strasse konnen in günstiger Weise gesichert werden durch einen befestigten Bosten anf dem Felgenhügel von St. Triphon und durch die position von St. Maur.ee.

Mittelst eines dritten Bostens bei Aigle ist auch die Einmündung der

.Les Mosses-Strasse sieher ^u stellen. Mit diesen Strassen und Bosten besi^t man die Vorbereitung eines Vertheidigungsshstemes, das den Besiz des Rhonethales sichert, die sranzosisehe Jnvasionslin.e südlich des Genser-

see^s im Schaeh hält und .als hauptsächlichste Leistung der Kriegführung im Waadtland die strategische Sicherheit verschafst und die ....achtheile

der Anne^ion^ vou Savo.^en in bestmoglichster Weise aushebt.

,,Die beiden zu erstellenden Strassenstreken gestatten , die Kriegsührung in der Ebene des Waadtlaudes und im Rhonethal in Bezng aus strategische Sicherheit aus die mit besestigten Vosten versehenen Ans-

gänge des i^u Rüken liegenden Gebirges zu basiren. ^ind wir die

Sehwäehern, so konnen wir den hinhaltenden Gebirgskrieg führen, statt nnr der grossen Ebene nachjagen zn lassen , wo nirgends ein Halt ist.

Die beiden ^trassen , welche unsere im Waadtland und im Rhonethal stehenden Truppen mit den Hilss^uellen des Landes und mit den übrigen Armeetheilen verbinden , liegen gesichert im Gebirg , besizen von Grer^erz bis Ehateau d'Oex^ eine Querverbindung und treffen im Simmenthal konzentrisch zusammen.

,,Die militärischen Vortheile, welehe ans den beiden Strassen erwachsen , beziehen sieh nicht bloss aus Vermehrung der Vertheidigungsfähigkeit eines vereinzelten Landestheiles, sondern es wird damit gegen die immer fortschreitende Umfassung unserer Westgrenze durch Frankreich ein Mittel gegeben , das unsere missliche Lage verbessert und das uns sür den Gesammtwiderstand gegen Frankreich in bessere Bedingungen verse^.

.^

891

.,Die beiden ...m Brojekt liegenden Strassen gehoren zu den wichtigsten strategischen Alpenstrassen, .die vorgeschlagen werden konnten.^ Dieses Gutachten war abgegeben , bevor der deutsch - sranzosisehe Krieg losbrach. Die gewaltige ^iederwersung und Demüthigung Frankreicht vermehrt die Sicherheit der Schweiz nicht , und es liegt namentIich aus der Hand, dass je unangreisbarer sich Deutschland durch Vorrükung seiner Grenzen an die Vogesen gemacht hat, desto e.^ponirter unsere westliehe und südwestliche Grenze wird. Erschienen schon vor deni Kriege die beiden Strassen für die Landesverteidigung von hervorragender Wichtigkeit , so gibt d^e bewerkstelligte Veränderung in den strategischeu Grenzverhältnissen zwischen Deutschland und Frankreich allem demjenigen, was über die Notwendigkeit jener Verbindungen gesagt ist, erhohte Bedeutung.

Wir sind leider in eine Veriode eingetreten, welche die Sorge sür kriegerische Ausrechthaltnng unserer Selbständigkeit und die daraus be-

^üglichen Fragen in die vorderste Linie rükt. Die Vervollständigung unserer Wehrsähigkeit wird nun aber nicht bloss in der Bildung kriegs-

tüchtiger Mannschaft, in der Beschaffung guter und ausreichender Bewasfnung , in der Bereithaltung aller nothigen Vorräte u. s. w. zu Bestehen haben , sondern wesentlich auch die Erstellung guter Verbindungslinien zur möglichsten Verstärkung und Ruzbarmaehung der von der Ratur sür den Fall von Kriegführung angewiesenen Positionen in sieh^ schließen.

Von diesem Gesichtspunkte aus muss ^es dem Bunde sehr erwünscht sein, wenn derartige Verbindungen von Gemeinden und Kantonen an ^ die Hand genommen werden, und er wird es kaum in ^seiner Stellung erachten, wenn er zur Aussührung solcher Verbindungen um Unterstüzung angegangen wird, dieselbe einfach abzulehnen, wosern sieh herausstellt, dass dieselben in eminentem Grade dem allgemeinen Jnteresse der Landesvertl^eidigung dienen.

Steht dann überdies die Sache so, wie in dem vorliegenden Fall, dass eine solche Strasse wegen grosser , das Mass der Leistungssähigkeit der betheiligten Gegenden und Kantone übersteigender Kostspieligkeit ohne Beihilfe der Eidgenossenschaft absolut nieht zn Stande kommen konnte, so wird er die Erstellung des Werkes nieht dadurch unmoglieh machen wollen, dass er die betreffenden Gegenden und Kantone aus sieh selbst verweist.

Jndess haben die beiden Strassen, abgesehen von dieser militärischen Bedeutung, auch sür den Verkehr des gewohnten bürgerliehen .Lebens einen sehr erheblichen Werth. Schon der Umstand, dass es da wie dort die Gemeinden, die Bevölkerungen selbst sind, welche die Erstellung die-.

.ser ^txassen anstreben, dass sie selbst von vornherein sieh bereit er-

.

^

^

.

.

klären, ihrerseits namhasle Opser für die Aussührnug derselben zu bringen, darf als Beweis genommen werden, dass es sich um reelle ^nteressen und Bedürfnisse handelt, welche ihre Befriedigung suchen.^ Auch bedarf es uur eines Blikes auf die Lage der betreffenden Gegenden und deren jezige Verbindungen , um den Werth zu würdigen , den sie auf die Erstellung der neuen Strassen sezen und die Anstrengungen zu begreifen, welche sie hiefür machen.

Dies gilt in erster .Linie von Bnlie. Die Stadt hat s.hon die

gro.ssten. .^.pfer gebracht , uni sich mit dem schweizerischen .^isenbahune^ in unmittelbare Verbindung zu bringen. Die Erstellung einer Eisenbahu von Romont nach Bulle war sur deu Handel dieser Stadt eine Lebeussrage. Ohne sie war er verloren, und der grosse Verkehr, welcher

bis dahin eine der hauptsächlichsten Erwerbsquellen des Hauptortes des

Gre^erzerthales gebildet, musste sieh ansehen , diesen Biaz zu verlassen und an die Eisenbahn überzusiedeln. Es handelte sich dabei namentlich um den Holz- und Käsehaudel, sowie um die sehr bedeutenden Märkte, welche zur Zeit des Viehverkauses vou Alters her in Bnlle abgehalten wurden. Die Stadt hat sich mit grosseu Anstrengungen diesen Verkehr gerettet dadurch, dass sie selbst Endpunkt dieser Eisenbahn geworden ist.

Aber um so mehr wird nun die Mangelhastigkeit der Verbindungen sühlbar zunächst mit dem benachbarten bernis.heu Simmenthal , welches uur auf einen. Umweg von 7 Stunden zu erreichen ist. Erinnert man sich überdies, dass zur Zeit, als die grosse Strasse von Vivis nach Bern über Freiburg eine der wichtigsten und bedeutendsten Verbindungen ,^wischen dem Geusersee und der Zentralschweiz war , Bulle als eine der Hauptstationen an diesem so lebhasten Verkehre stand und gleichzeitig der Dnrchgangspnnkt war sur alle Wägen und Reisenden von und nach dem waadtländischen Ba.^s d^Enhaut, und eiuen Theil des obern Kimmenthales, so begreift mau leicht, dass die Stadt und der ganze Gre.^erzerbezirk, nachdem j.^uer Verkehr in Folge der Erstellung der Eisenbahnen für sie verloren gegangen is^, darauf angewiesen sind und auch das Mogliehste thu.., neue Verbindungen sieh zu schaffen, um ihren Erwerb und Handel zu beleben. Dazu gehort in erster Linie eine möglichst direkte Verbindung zwischen Bulle und Boltigen, beziehungsweise dem Simmenthal, mit welchem das Gre.^erzerthal sehr viele Beziehungen hätte, wenn die Verbindungen ^wischen denselben leichter wären. Diese Strasse würde aueh das viehzüehtende Jannthal , das gegenwärtig so zu sagen vollständig isolirt ist, dem Verkehr ofsnen und demselben ^sowohl durch die Erleichterung der Ausfuhr seiner Produkte, als durch den Gewinnst, der ihm vou Reiseuden und Touristen zusliessen würde , neue Quellen des Wohlstandes schaffen. Dabei ist nicht zu befürchten, dass d.ese Strasse den Verkehr, welcher sich gegenwärtig aus den Strassen des Pays d'Enhant und dcs Mosses bewegt, in sühlbarer Weise beeinträ.htigen würde, indem diese zunächst lokalen Bedürfnissen dienen und wenig als Transit-

^

^

strassen zwischen Gens, Waadt und Freiburg einerseits und^ Thun und Berneroberland andererseits in Betracht kommen. Jm Gegentheil ist vorauszusehen, dass dieselbe sur alle umliegenden Gegenden von wohlthätigex Rükwirkun^ sein wird , indem sie die nach Bulle kommenden Touristen in die verschiedenen Thäler perstreut , namentlich wenn eine gute Organisation des Bostdienstes wahrend der Sommersaison die Rund^.

reisen nach jeder Richtung hin erleichtern würde.

Rieht minder in die Augen springend ist. der gewinn, der sich für den Verkehr aus der Erstellung einer durchgehenden sahrbaren Strasse zwischen Saanen und dem Rhonethale über den Villonpass und den Eol de la E r o i x ^ ergibt. So ausgedehnt die Linie ist, auf welcher sich die Kantone .Wallis und Bern berühren , so bestehen ihre sämmt^ lichen Verbindungen bis jezt in nnsahrbaren Saumwegen. Wir haben die Grimsel , die Gemmi, den Sanetsch. den Rawylpass, alle nur für Fussgänger und Saumthiere gangbar. Die La Eroix^^rasse wäre die erste und einige fahrbare Verbindung zwischen den beiden in ihren Vr^dukten vielfach einander ergänzenden und aus einander angewiesenen Kantone. Und nicht nnr das. Ei^n Gegenstük der Furkastrasse, welche das langgezogene Wallisthal an dem östlichen, äussern Ende nach der innern Schweiz ossnet, würde die La Eroix^Bil.lou-Strasse dasselbe an dem .....estlichen, ..nssersteu Ende leisten und kaum minderen Vortheil gewähren, als dies der erstern nachgerühmt werden kann.

Rach Allem dem ist nicht ^u längne.n , dass die beiden projektirten Verbindungen sehr reellen Bedürfnissen entsprechen und bezüglich der Vortheile, welche sie dem Verkehr der betreffenden Gegenden im engern und weitern Sinne zu bringen geeignet sind , ^alle Beachtung vex^ dienen.

...lueh wollen wir nicht unterlassen, ^ausmexksam zu machen, dass diese Strassen unstreitig sür die Touristen eine grosse Annehmlichkeit bilden werden. Sowohl die Strasse von Bulle nach Boltigen , als und in uoeh hoherm Masse diejenige über La Eroix^ bieten eiue grosse Zahl pon hoehst eigenthümlichen und schonen .^lussiehtspuukten der verschiedensten .^lrt und stellen sieh jedensalls der Brünigstrasse, deren Fortse^nng nach

Westen sie bilden, vollständig ebenbürtig zur Seite.

Von^ dieser Ausfassung geleitet und gestüzt aus die gegebenen Raehweise über die militärische Wichtigkeit der beiden Strassen kommen wir zu dem Antrage , es wolle die Bundesversammluug in die beiden vor..

liegenden Gesuche eintreten und behuss Sicherung der Ausführung eine angemessene Subvention gewähren.

^ Was nun die Grosse dieser Subvention anbetrisst, so wird es sich ^u^.rst darum handeln, die Bausummen auszumitteln, welche der Bereeh^ nung als Basis dienen sollen. Wir haben demzufolge den eid^enossi-

^

^.-

sehen Oberl.auinspektor beaustragt, die vorgelegten Devise einer nähern Brüsun^ zu unterwerfen. Dieser spricht stch hierüber in folgender Weise aus : ,.Laut vorliegenden Angaben berechnen sich die kosten ans den versehiedenen Streken sehr ungleich, nämlich :

F ü r L a E r o i x^ a. von Plan des .l^es bis Coutm und von Couiin bis Grvon .

.

per Kilometer Fr. 12,000

a. Bernerabtheilung

per Kilometer Fr. 17,600

b. ,, Coulia bis Ch.^.re .

.

Für B u l l e ^ B o l t i g e n.

.

b. Freiburgerabtheilung .^

..

.

.

,,

,,

,,

,,

,, 10,000

,, 28,700

,,Wegen der Verschiedenheit der Vorlagen war eine genaue Ermittlung der Ursachen dieser Kostendisserenzen nicht möglich.

,,Es liegt nämlich sür die La Eroix^Strasse bloss ein Vorprojekt mit einer Appror^imativberechnung vor, und für die Freiburgerseite der Bnlle^ Boltigen^Strasse sind die zwar in ganzer Länge bestehenden Spezialprojekte und Berechnungen in verschiedenen Abtheilungen zu verschiedener Zeit und zum Theil unter andern Voraussezungen als den sehliesslieh festgesezten angefertigt worden. Für die Bernerstreke bestehen hingegen ganz vollständige Vorarbeiten.

.,Die Terrainverhältnisse können auf den hoher veranschlagten Abtheilungen der La Eroix^ - Strafe und aus der Bernerstreke der ^ulle^ . Boltigen^Strasse ziemlich analog bezeichnet werden. Dieselben si..d bei beiden nicht sehr schwierig. Fels kommt wenig vor, und grosse Van....bjekte fehlen ganz. Die Bernerstreke fällt zu grossem Theil in stark geneigtes Terrain und erfordert deshalb ziemlich viele Stü^ und ^utte^ mauern. Dies ist strekenweise aus besagten Abtheilnngen der ^a l^roi^Strasse auch der ^all. Bei ersterer beläuft sich der Bodenankaus aus.

eine verhältnissmässig hohe Snm^ne, bei lezterer mag dies etwas weniger der Fall sein, weil sie theilweise durch Wald führt. Es kann anch. sein, dass vorgenannte Mauer^verke und die sonst noch vorkommenden kleinen Kunstbauten sieh uaeh Verhältniss der^trassenläuge hier etwas niedriger berechnen. hingegen lässt sieh dies bei Abgang von Massen nicht näher nachweisen, un^ man bleibt daher im Ungewissen, in wie weit^die KostenVerschiedenheit zwischen in ^rage stehenden beiden ^.treken ans natur^emässe Verschiedenheit der Arbeitsmengen, oder auf Verschiedenheit der Konstruktionsart der Normalien, oder aber bloss auf uugleiche Vreise auf gleichartige Arbeiten falle.

,,Zuf-^e -er auf audern Bergstrassen gemachten Erfahrung.... ist nicht zu bezweiseln, dass die Strasse unter gewissen Vorausseznngen bezüglieh der Rormalien zu den für die La Eroir^- Strasse angenommenen

^

895

Dosten bei den hier bestehenden Terrainperhältnissen zwek^tsprechend ausgeführt werden könne. Andererseits kann nicht behauptet werden, daß gegenüber den dem Bernerprojekt zu Grunde gelegten .Normalien die dortige Kostenberechnung zu hoch erscheine. Schon die angenommene Art ^ des Trokenmauerwerks, sogenanntes Spizsteinmauerwerk, begründet einen ^rossen ^ostennnterschied. indem die .dafür ausgesehen Einheitspreise mindestens das Doppelte derjenigen sür die gewöhnliehen Trokenmauexn betragen , und ähnlich verhält es sich mit der Konstruktionsart oder Ausstattung anderer Strassenbestaudtheile. Jndem man aber nicht sagen kann, dass eine solche vollkommenere oder vollständigere Anlage als die^ jenige, welche bei manchen andern Bergstrassen aus Sparsamkeitsgründen angewandt wurde , nuzlos sei , konnte in dem Masse , wie sie hier vorliegt, kein Grund zur Beanstandung gesunden werden, zumal diesfällige Festsezungen für die von der Eidgenossenschaft zu unterstüzenden Strassen oder sonstigen Werke nicht bestehen. Es möchte dazu der Anlass auch um so weniger geboten sein, als die Kantone den grössten Theil

der Kosten selbst zu tragen haben. Uebrigens ist es selbstverständlich,

dass die den Kostenanschlag und damit das Maximum de... Bnndesbei. traget normirenden Voraussetzungen auch bei der Ausführung zur Geltung zu bringen sind. Der Kosten unterschied zwischen der Berner- und Freiburgerabtheilung der Strasse von Bulle nach Boitigen beruht zum Theil aus in die Augen springenden Gründen, indem aus lezterer strekenweise die Terrainve..hältnisse wesentlich schwieriger^ sind und z. B. bedeutend mehr Felssprengung mit steh bringen, überdies aber aus derselben grössere Bauobjekte vorkommen, welche, wie schon bemerkt, aus der Bernerstreke fehlen. Man muss daher diesem Umstand Rechnung tragen, wenn man mit Rüksieht aus die Berechnuugsart eine Vergleichung vornehmen will.

,,Jn der Absicht, dies zu ^thun, zeigte sich bei oben erwähnter Ex^

pertise die Schwierigkeit, dass bei einer Abtheilung der Freibnrgerftreke Vrojekt und Voranschlag sür eine andere Richtung angefertigt sind als diejenige^, welche nun sür die Ausführung bestimmt ist, nnd dass überdies noch an gleicher Stelle eine provisorische und eine desinive Richtung

in^s Auge gesasst wird. Es ist dies bei Eharme^. Die jezige ^trasse

fällt von dem herwärtigen Er.^sus zu ^er grossen , fast neuen holzernen Brüke über den Japrozbaeh, steigt dann nach Eharme^ hinaus, nnd erreicht .von dort wieder fallend bei Cintre die Thalsohle der Jogne. Das Vrojekt verfolgt die Richtung von der Javrozbrüke unter Eharme.^ naeh Cintre. Hingegen haben sich die Freiburgerbehörden neuerdings sür die Richtung über Ehar.ue... entschieden, und zwar einstweilen mit Beibehaltung der jezigen, eine Eontrapendenz bedingenden Javrozbrüke, aber in der Abficht, später eine neue Brüke mit entsprechenden ^usahrten in der Weise hoher ^anzulegen, dass die Eontrapeuden^ ^wischen Eresus und Eharme.^ beseitigt würde. Daher bliebe die ^trasse von einem Vunkte zwischen ersterm .Orte nnd der Javrozbrüke über ledere bis Eharme.^ einstweilen mit den.

Bundesbl..^. ^ahrg. XXII1. Bd. III.

^65

^96

^

nöthigen Berbessernngen provisorisch beibehalten, und es kommt somit der auf diese Streke fallende Theil der kosten vorläufig nicht zu... Verwendung. Der Betrag, um den es sich dabei handelt, lässt sieh für da...: Stük herwärts der Brüke nach dem hier bestehenden detaillirten Voran-

^chlage berechnen. Für das Stük von der Brüke bis Eharme^ ist die....

hingegen nur in approximativer Weise moglieh, weil dort in dieser Riehtung, wie bemerkt, kein Voranschlag besteht, wie überhaupt der für die Strassenstreke bei Eharme^ berechnete Theil der kosten nur indirekt ....estimmt werden kann, nämlich dadurch, dass von dem in der Eingabe ^n die h. Bundesversammlung enthaltenen .^ostentotal von Fr. 650,000 der Betrag der für die .^ übrigen Streken eingereichten Kostenvorschla^e.

.abgezogen wird.

,,Es liegen daher auch die Voraussezungen, unter welchen diese .Kostensumme ausgestellt wurde, nicht ganz klar vor. Jmmerhin kann es nicht zweifelhast sein, dass die derselben entsprechende Bundessubvention nur nach Verhältniss der ^usfül,rung der Strasse in der desini-

tiven Riehtung zur Auszahlung gelange, und es ist dazu die Ausstellung der nothigen Rormen. soweit üe sich in den Vorlagen nicht finden, erforderlich. Wir glauben dazu auf dem Wege der Vergleichung mit dem Voranschlage sür die Bernerabtheilnng am besten zu gelangen. Wir berechnen zn diesem Behufe die ganze Freiburgerlinie nach dem sür die ...^ernerstreke nach Abzug der Bodenentschädigung sich ergebenden Durchsehnittspreise m.t Hinzusügung der leztern nach den Freibnrgeransehlägen und besonderer Berüksiehtigung der auf der Bernerftreke nicht oder in geringerm Masse vorkommenden Arbeiten. Für leztere ergibt sieh. da

die Baukosten zu Fr. 129,968 veranschlagt sind, mit 10^ für Unaber ohne die Bodenentsehädigung, im Ganzen rund ^r. 143,000 und ..ei 34,735 ^uss - 10,420 Meter Länge, per vorhergesehenes,

Längemeter Fr. 13. 72. Die Freiburgerstreke ist lang 75,522 Sehnh .....^ 22,656 Meter. Jndem aus der Bernerstreke alle Theile des .^aues, also auch die dort vorkommenden Brükehen und Durchlässe, Mauerwerke ..e. mitberüksiehtigt sind, so wurden für Freiburg nur die grossern Objekte und der Fels in . besondern Anschlag gebracht, und zwar lezterer sür.

die Abtheilungen, wo er in grosserem Masse vorkommt und dort in der Weise, dass 1/2 als in den Bernerkosten sür Erdbewegung schon enthalten, weggelassen wurde. Uebrigens ist zu bemerken, dass in den Bernerdurehsehnittskosten der Anschlag für Unvorhergesehenes schon enthalten ist, sür die andern Bosten hingegen derselbe erst beigefügt werden mnss. Es ergibt sich danach also folgende Berechnung :

^ für 22,656 Längemeter à Fr. 13. 72 .

für Bodenentschädignng nach den frei^ burgischen Voranschlägen . . . Fr. 60,400 für die eiserne Jognebrüke bei Broe für eine steinerne Brüke von 40^ .

,, ,,

für die eiserne Jognebrüke bei Tzintre

,,

^7 Fr. 310,^40

68,600 15,500

18,000

für die holzerne Jognebrüke bei Bellegarde

.

.

.

.

.

.

.

.

.

, ^

für 2 Gallerien aus der 4. Ahtheilung ^ für Fels aus 1. und 4. Abtheilung sür Unvorhergesehenes .

.

.

.

6,900

,, 13,800 ,,. 69,800 Fr. 253,000

. ^ .,

25,300

-^

,, 278,300 Fr. .589,140

Gegenüber dem eingegebenen ..^ostentotal von .

.

^ ,,

ergibt dies also einen Wenigerbetrag von . .

.Fr.

650,000 60,860

,,Die Summe von Fr. 589,140 wäre somit der nach Verhältnis^ des Bernervoranschlages sür die Freiburgerstreke sich ergebende Dostenbetrag bei Voraussezung der.Richtung über die jezige Javrozbrüke. Für den Fall, dass die Strasse dort in der vorerwähnten obern Richtung gebaut würde, würden auf dieselbe die jezt für die betreffenden Stüke der untern Richt.ung veranschlagten Summen übertragen, wovon diejenige für das reehtseitige Stük wegen den dafür in Rechnung gebrachten Felssprengungen und Mauerwerken sehr bedeutend ist. Gleichwohl konnen diese Beträge nur für die beidseitigen Zufahrten in Ans.^lag

kommen, und man hätte dagegen für die Brüke selbst nichts.

,,Es ist nicht zu ersehen, ob beim^Aussezen der Totalfumme von Fr. 650,000 aus diese Strassenriehtung nebst dem damit verbundenen Brükenbau eventuell Rüksicht ^ genommen werden wollte. Jedenfalls würde lezterer, für den zwar kein Vrojekt^ vorliegt, die vorstehende Differenz von Fr. 60,000 in ...lnsprneh nehmen, und wir finden daher, dass unter Voraussezung der mit diesem Brükenbau verbundenen Straßenriehtung vorstehendes Total angenommen werden konne. Es würden also sür die sxeiburgisehe Streke in Voraussezung der Richtung über die jezige Javrozbrüke. und definitivem .Ausbau der Strasse in dieser Richtung die kosten in runder Summe ^zu Fr. 590,000 angenommen werden, vertheilt aus die einzelnen Abtheilungen nach Verhältniss der vorliegenden Kostenanschläge. .

.,Falls die vorerwähnten Stüke Strasse aus. beiden Seiten der Javrozbrüke einstweilen mit Rüksicht aus den spätern Bau einer obern Richtung in provisorischem Zustande . verbleiben sollten, so würden für

8^

^

^ lange auch die den kosten derselben entsprechenden Snbsidienbeträge nicht zur Auszahlung kommen, sondern dies dann erst nebst dem Betrefsniss für die Fr. 60,000 geschehen, wenn die obere Richtung mit der neuen Brüke gebaut wird.^ Bei der Bemessung der Subvention können wir uns indessen nicht, wie von den Betenten angedeutet wird, einfach in dasselbe Verhältniss sezen, welches der^ Bund bei den Militärstrassen^ an deren Bau er zwei Dritttheile der kosten betrug, angenommen hat. Es dars nicht übersehen werden, dass jene sogenannten Militärstrassen vom Bnnde selbst veranlasst und gesondert wurden ; dass dabei kleinere Cantone in Betracht kamen, welche überhaupt nur unter der Bedingung an die Uebernahme der Strassen denken konnten, dass der Bund den grossten Theil der kosten trage, oder ein Kanton wie Granbünden, .welcher die Erbauung eines ganzen ausgedehnten Strassennezes aus sich zu nehmen hatte, während hier vermöglichere Thalsehasten zunächst im Jnteresse ihrer eigenen Oekonomie die Erstellung der Strassen verlangen, Thalsehasten grösserer und leistungsfähigerer Kantone, welche im Stande sind, in Verbindung mit den Gemeinden einen ansehnlichen .Theil der .Kosten zu übernehmen. Zndem sällt selbstverständlich nicht wenig in^s Gewicht, dass der um Subvention angesprochene Bund dermalen nieht mehr über so viele freie Mittel verfügt, wie dies vor Jahren noch der Fall war.

Jndessen darf, wenn die Eidgenossensehast wirklich ein ernstli.^es Jnteresse an der Erstellung der sraglichen Strafen nimmt, ihre Betheiligung nieht auf ein Mass hinuntergesezt werden, welches, indem es den Kantonen und deren Gemeinden zn grosse Lasten beliesse. denselben die Uebernahme der Bauten einfach unmoglich machen würde.

Wir halten dafür, dass, wenn der Bnnd nach gewohnter Uebnng ein Drittel der Erstellungskosten übernimmt, diesen verschiedenen Rüksichten billige Rechnung getragen ist, und kommen, indem wir die vorliegenden Kostenvoranschläge zur Grundlage nehmen, zu dem Antrage ^iner Subvention für die Bulle^Boltigen-Strasse : Abtheilnng sreiburgisehes

Gebiet (Kostenvoranschlag

Fr. 590,000) Fr. 196,666 oder rand .

Abtheilung bernées

Gebiet (Kostenvoranschlag

sür

La Eroix^

Fr. 184,000) ^r. 61,333 oder r^.nd

die

^trasse

über

.

. Fr. 198,000 .

(Kostenvoransehlag

Fr. 286,000) Fr. 95,333 oder rund

.

,.

62,000

.

,, 96,000

zusammen

Fr. 356,000

Mit Rüksieht sowohl aus die Ausdehnung der zu erbauenden Stxassen, namentlich der Bulle^Boltigen-Strasse, als ans die Mittel

^

^

der Betheiligten, dürste die Baufrisf am zwekmässigsten aus füns Jahr..

gesezt werden, wonach sich für den Bund eine jährliche Ma^im^ljahresrate von zirka Fr. 70,000 ergeben würde.

Sie auch .den stab

Die Bläne sind sür keine der beiden Strassen definitiv festgestellt.

werden der Genehmigung des Bundesrathes unterliegen, welcher die planmässige Aussührung des Baues ^u überwachen haben und Bundesbeitrag nur nach Verifizirung der Arbeiten. und naeh Massdes Vorrükens derselben bezahlen wird.

Die Subvention wird an die Kantone, nicht an die Gemeinden oder deren Ausschüsse bezahlt. Die Kantone sind es. aneh, welche dem Bunde gegenüber die Verpflichtung zur planmäßigen Ausführung der Strassen innerhalb den gegebenen Fristen zu übernehmen und dafür zu sorgen haben, dass den .Anordnungen und Weisungen, zu welchen sich der Bundesrath veranlasst sehen möchte, Folge geleistet wird.

Bezüglich der Ossenhaltnng der Bässe während der Wintermonate haben^ dieselben Bestimmungen Blaz zu greifen, welche für die andern militärischen Alpenstrassen und die Graubündnerstrassen aufgestellt find.

Die Zusichexung des Bundesbeitrages für die beiden Straßen tritt erst in .Krast, nachdem durch Beschluß der betreffenden Kantone deren Ausführung gesichert sein wird. Hiefür ist ihnen eine Frist zu stellen,

für welche Ansang Mai 1872 vorgeschlagen wird.

Aus dem Beriehte de^ Militärdepartements ist erfi^tli.^ dass^ie

beiden Strassen militärisch in einem gewissen Zusammenhange stehen.

Dieser Zusammenhang wird indessen nur dann ex^istiren, wenn auch die Verbindungsstrasse über den Billon erbaut sein wird. Von Boltigen bis Gsteig ex^istiren schon jezt.sehr gute Strassen ; von Gsteig bis ^ur Bernergrenze am Billon ist ebensall... eine Fortsezung vorhanden, welche.

mit geringen Kosten ausgebaut werden kann. Dagegen ist von diesem Bunkte an bis ins Ormontthal hinunter vom Kanton Waadt die Strasse aus eine ^treke von eirea 2 Stunden Länge noch zu bauen.

Der Kanton Waadt hat indessen den Bau dieser Strasse bereits vorgesehen, und es unterliegt keinem Zweifel , dass er zur Ausführung schreiten wird , falls die Fortsezun^ über La Eroix^ gesichert wird. Gestüzt auf diesen Saehverhalt verwehten wir zwar daraus, die beiden Strassen hinfiehtlieh de^ Bundesbeitrages von einander abhängig machen ^u wollen ; dagegen halten wir es für passend, einen Vorbehalt auszunehmen , dass die Kantone Bern und Waadt die Verpflichtung übernehmen sollen,.

inner der für die gegenwärtigen Str.assenprojekte vorgesehenen Baufrist.

von 5 Jahren auch die Verbindungsstrasse über den Billon herzustellen..

Diese Anträge fassen wir in dem nachfolgenden Entwurf eines Buudesbesehlusses zusammen. Jndem wir denselben Jhrer Genehmigung

.^.0.0.

empfehlen, ergreifen wir den Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

Bern, den 30. Oktober 1.^7..

Jm Ramen des schweizerischen Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

S^.

(Entwurf)

Bundesbeschluß ^

betreffend

Beiträge des Bundes an die .Cantone Bern, Freiburg und Waadt für Erstellung der Bulle-Boltigen^tra^e und der La Eroi.r^traß....

Di ^ B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1) eines Gesuches um einen Beitrag des Bundes zur Erstellung einer Bergstraße von Bulle nach Boltigen , ausgehend von dem .^lussehnsse der Gemeinden des. Gre^erzer^ und des Simmenthales, d. d. 10. Mai

1869;

2) der dieses Gesuch unterstüzenden Zuschriften der Regierungen von Freiburg und Bern, vom 10. Mai und 17. Juni 18..^.

3) eines Gesuches um einen Beitrag des Bundes zur Erstellung einer Bergstrasse über den Col de la Croi^, ausgehend von einem domite v.-n Gemeinden der Kantone Waadt und Wallis, d. d. 12. Dezember .186.^ 4) von 16 Petitionen aus den betreffenden Gemeinden ,

901 5) e.iner beglichen Botschaft des Bundesrathes, vom 30. Oktober

..^71,

beschließt: Art. 1. Den Kantonen Freiburg und Bern wird für die ^.rStellung der Bergstrasse v^on Bulle nach Voltigen ein Bnndesbeitrag von einem .Drittel der Erstellungskosten in dem Sinne bewilligt., dass dieser Beitrag die Summe von Fr. 260,000 nicht übersteigen darf. Dabei .^.ird der aus den Kanton Freiburg fallende Antheil ans Fr. 198,000, der aus den Kanton Bern fallende aus Fr. ^62,000 sestgesezt. Dem Kanton Fxeiburg wird überdies für den Fall des Baues der neuen Brüke bei Javroz mit entsprechenden Znsahrtsstrassen ein Drittel der de.nnzumaligen Baukosten noch zugesichert.

Art. 2. Dem Kanton Waadt wird sür die Erstellung ^dex La Eroix^ Strasse ein Bnndesbeitrag von einem Drittel der Erstellungskosten in

dem Sinne bewilligt, dass dieser Beitrag d^ Summe von Fr. 96,000 nicht überstehen darf.

Art. 3. Der Bau der beiden Strassen soll inner der Frist von füns Jahren, vom Jnkrasttreten dieses Beschlusses an gerechnet, vollendet fein.

^ Die Kantone Bern und Waadt haben die Verpflichtung zu übernehmen , inner der gleichen Frist auch die Verbindungsstrasse über den Villon herzustellen.

Art. 4. Die Festsezung des Bundesbeitrages erfolgt aus Grundlage der von dem Bundesrathe zu genehmigenden Bautenreehnung, die

^lusbezahlung im Verhältniss des Vorrükens der Arbeiten.

.^rt. 5. Der Bauplan der beiden Strassen unterliegt der Genehmigung des Bundesrathes.

Die Fahrbreite soll mindestens 14 Fuss betragen, und wo es thunlich erscheint sollen Ausweiehplaze angebracht werden.

Die M.^imalsteigung soll 10^.. und die durchschnittliche Steigung 7 bis 8^ nicht ü.^rsteigen.

Die ^lnssührnngspläne sür sämmtliehe Bauten sind dem Bundesrathe ieweilen vor Beginn der Arbeiten zur Genehmigung mittheilen, sowie auch die für allsällige Unternehmer auszustellenden Lastenheste.

Art. 6. Dem Bundesrathe ist serner vorbehalten, die planmässige Ausführung des Baues überwachen zu lassen, wobei die Kantone diesfälligen Anordnungen und Weisungen sich zu unterziehen haben.

Art. 7. Die Kantone haben sür den spätern Unterhalt der Strassen ^nter Aussicht des Bundes (.^lrt. 35 der Bundesverfassung) zu sorgen.

.^02 Jhnen l^gt, sosern sie die ....^fsenhaltung der ^trassen im Winter für notwendig erachten, die Besorgung des Schneebruehs ob.

Art. 8. Die Zusicherung des Bundesbeitrages für die eine und füx die andere Strasse tritt erst in Krast, nachdem durch .......esehluss der .betreffenden.^ntone die Ausführung derselben gesichert sein wird. Dem Bundesrathe steht hierüber die Entscheidung zu.

A..t. 9.. Den betheiligten Kantonen wird für Vorlegung der Ausweise (A...t. .8) eine Frist gese,^t bi^ 31. Mai 1872.

Art. 10. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses .^eschlnsses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend einen Bundesbeitrag an die Bulle-Boltigen-Strasse und an die La Croix- Strasse. (Vom 30.

Oktober 187l.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1871

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.11.1871

Date Data Seite

880-902

Page Pagina Ref. No

10 007 076

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.