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Bericht de...

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Errichtung neuer Patronenfabriken.

(Vom 2l. Dezember 1870.)

Tit. l Sie haben uns durch Beschluss vom 16. Dezember) eingeladen, die Frage zu begutachten : ,,Der Bundesrath ist eingeladen , die Rothwendigkeit oder Zwekmässigkeit neuer Vatronensabriken in Erwägung zu ziehen und darüber noeh in gegenwärtiger Session Berieht und Antrag einzubringen."

Wir beeilen uns, diesem Auftrage durch folgende Darstellung naehzukommen : Raeh Art. 2 des Bundesbeschlußes vom 20. Dezember 1866 sind dureh den Bund sür jedes Gewehr neuer Ordonnanz 160 Batronen anzuschaffen. Raeh Art. 4 liegt die Erhaltung und Ergänzung dieser Munition den Kantonen ob. Diesem Beschlusse ist der Bund naehgekommen, indem sich zur Stunde die sämmtlichen Kantone im Besize des ihrem Gewehrvorrathe entsprechenden Munitionsquantums befinden.

Im Verlauf.. der Büdgetberathung, siehe Seile 9 hievor.

13 Die weitern Leistungen, welche dem Bunde in Bezu^ auf Erstellung von Munition in Zukunft obliegen , sind durch Art. 4 de^ angerufenen Bundesbeschlußes dahin bestimmt, dass der Bund verpflichtet ist, den Kantonen zur Ergänzung des gesezlich vorgeschriebenen Vorrathes von 160 Batronen die nöthige Munition zum Kostenpreis...

.abzugeben. Rach den bisherigen Erfahrungen belauft sich in Friedenszeiten der jährliche Munitionsverbrauch , der also jeweilen wieder zu ergänzen ist, auf 5 Millionen Batronen.

Jm Falle eines Krieges würde der Verbrauch wesentlich grossex sein, selbstverständlich kann derselbe nicht während des Krieges beschafft, ^ .sondern es muss von vornherein eine entsprechende Reserve angelegt .werden, deren Bestand durch keine gesezliche Vorschrift reglirt ist. Wenn diese Reserve auf 60 ^ der Depotmunition angenommen wird^, was .offenbar vollkommen ausreicht , so macht dies auf das Gewehr 96 Batronen und aus den gesammten jezigen Gewehrbestand kleinen Kalibers in runder Summe 9,600,000 Batronen.

Jn welcher Zeit wird nun die Hülsensabrik im Stande sein, diese .Reserve zu erstellend Jn den beiden Fabriken, welche der Bund befizt, kann nach den ^bisherigen Ersahrungen die tägliche Produktion ohne Schwierigkeit auf 100,000 Stük gebracht werden. die genannte Reservemunition wird demnach 96 Arbeitstage in Anspruch nehmen und von heute an in 1venig mehr als drei Monaten erstellt sein ; in jedem weifern Monat ^wird sich der Vorxath um annähernd drei Millionen vermehren. Da der Verbrauch der für die jährlichen Uebungen nothigen Munition

sieh auf fast das ganze Jahr vertheilt, so ergibt es sich, dass die Fabri-

.kation derselben der Erstellung einer sehr bedeutenden Reserve nicht Hinderlich sein kann.

Da nun die Errichtung einer oder mehrerer weiterer Hülsensabriken, die Ansertigung der Maschinen und die Einübung des Arbeiterpersonal.s .mindestens fünf bis sechs Monate in Anspruch nehmen würde, so ist einleuchtend, dass zum Zweke der Erstellung der Manitionsxeserve, selbst wenn dieselbe einen Bestand von zwolf Millionen erreichen sollte, durch eine solche Massregel nicht beschleunigt würde. Abgesehen von der Fabrikation der Reserve und des jährlichen Abganges machen sich aber noch weitere Fragen gelten^.

Wird der Bund namentlich in Kriegszeiten dem Bedürfnisse auch dann genügen können, wenn die eine der beiden jezigen Fabriken dnreh

irgend einen Unglükssall zerstört oder durch feindliche Okkupation oder

^sonst wie unbrauchbar wird^

14 Vorerst bemerken wir hierauf, dass für die beiden Fabriken, namentlich wenn in Thnn die beschlossenen baulichen Aenderungen gemaeht sein werden, eine ausserordentliche Gefahr nicht besteht, da die Manipulation mit ex^plosibeln Materien, wie das Einsüllen des Buivers und das Einreden des Zündsazes in besondern getrennten Lokalien stattfindet. Jmmerhin sind die Fabriken allerdings den gewohnlichen Gefahren wie jedes andere Gebende ausgesezt, und es muss daher sur den ^all vorgesorgt werden, dass die eine oder andere plozlich ausser

Thätigkeit tritt. Dies geschieht aber in ganz ausreichender Weise,

wenn ein entsprechendes Assortiment Maschinen ini Vorrath gehalten wird. Aus diese Weise kann in kürzester Zeit mit dem vorhandenen Arbeitspersonal die Fabrikation wieder ausgenommen werden , da die Maschinen in jeder Lokalität ausgestellt werden können , in der eine Dampfmaschine installirt werden kann. Für die Beschaffung dieser Ersa^-Masehiuen, welche für einzelne Theile der fabrication, wie z. B.

sür oie Ansertigung der Brojektile, schon jezt vorhanden sind, wird die Militäradministration ungesäumt ^orge tragen, was um so leichter sein wird, als in der Schweiz mehrere Etablissemente bestehen, die sieh mit der Erstellung solcher Maschiuen befassen.

Jm Falle einer feindlichen J..vafion steht der rechtzeitigen Uebersiedlung der Einrichtungen sowohl als der Arbeiter an einen beliebigen .^rt nichts entgegen. Jst aber im Falle des Krieges die Reserve erstellt, beträgt .somit der Munitionsvorrath für jedes Gewehr 160-^-90 .-.^ 250 .Patronen und kommt da.,u eine tägliche Produktion, die mit den Ersaz-Masehinen auf 150,000 Stük per Tag ansteigen .ann , so ist damit offenbar allen Bedürfnifsen Genüge gethan, wobei wir wiederholen, dass sich der Reservevorrath schneller noch bedeutend steigern lässt, bevor neue Fabriken erstellt sein würden.

Müssen wir daher aneh naeh dieser Richtung die uns gestellte Frage verneinen , so werden wir dabei durch den ..lmstand unterstüzt, dass eine schweizerische Vrivatsabril., welche srüher der eidgenossischen Verwaltung bedeutende Lieferungen gemacht hat, uns ihr Etablissement, sei es zur kontraktlichen Lieferung von Hülfen oder aber zum Regiebetrieb zur Verfügung stellt. Diese Fabrik ist zur Zeit im Betrieb, verfügt also über eingeübte Arbeiter, was von der allergrossten Bedeutung ist und beschäftigt sich selbst mit der Herstellung der Maschinen.

Alle diese Vortheile würden es erlauben, die ^atronenfabrikation von Stunde an in grosserm Massstabe zu betreiben und demnach die Zeit für Erstellung der Reserve wesentlich abzukürzen. Der Bundesrath wird nun untersuchen , iuwiesern er von dem gemachten Angebot Gebrauch machen kann. Jn jedem Falle wird er im Sinne diesem Berichtes die notl..igen Vorkehren treffen, um allen Bedürfnissen ^der ^andesvertheidi-

15 gung auch in dieser Richtung zu genügen, ohne desshalb genothigt z..

sein, neue Fabrikationsgebände zu erstellen.

Schließlich bemerken wir noch, dass die Verwaltung der Hülsenfabrik über die vorliegende Frage beraihen wurde und sich mit den obigen Anschauungen vollig einverstanden erklärt hat, sowie dass der ungestorte Betrieb der Fabrikation durchweinen bedeutenden Vorrath an Rohmaterial (1500 Zentner Tombak) gesichert ist.

Genehmigen Sie , Tit. , die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 21. Dezember l 870.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

.l)r. J. Dnbs.

Der Kanzler der Eidgenossenschast:

Schiel N o t e. Die Frage der Erstellung ne..er Patronenfabriken konnte in der Dezembersesston nieht mehr erledigt werden.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 31. Dezember 1870.)

Aus die am 30. Dezember erfolgte Auswechslung der zwischen der Schweiz und Bauern getrosseueu U..bereiuknnst, betreffend die rechtliche Stellung der anonymen oder Aktiengesellschasten, hat der Bundesrath beschlossen, an sämmtliche eidgenossische Stände solgendes Kreisschrei.ben zu erlasseu:

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Bericht des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Errichtung neuer Patronenfabriken. (Vom 21. Dezember 1870.)

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.01.1871

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12-15

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