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Aus den .Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 25. März 1871.)

Mit Schreiben vom 22. dies haben Bürgermeister und Rath des Kantons B a s e l - S t a d t dem Bundesrathe angezeigt, dass der dortige Stand dem zwischen den eidgenossischen Ständen Z ü r i c h , G l a r u s , S c h a s f h a u s e n , A p p e n z e l l A. Rh., St. G a l l e n , Aargau und T h u r g a u bestehenden Konkordate über g e g e n s e i t i g e Z nl a s s u n g e v angelisch-reformirter G e i st licherin d e n K i r c h e n dienst) vorläufig aus drei Jahre beigetreten sei.

(Vom 27. März 1871.)

Ans eine Anregung der Regierung des Kantons Aargau, betreffend den Erlass eines B e t t a g m a n d a t s durch die eidgenossische Behorde, hat der Bundesrath beschlossen, .an sämmtliche Kantonsregierungen folgendes Kreisschreiben zu erlassen:

Tit.!

..Bereits unterm 28. Dezember v. J. hat sich die Regierung des Kantons Aargan zn der Anregung veranlasst gesehen, es mochte der eidgenossische Bettag als gemeinsames, vaterländisch religiöses Fest jeweilen durch eine Kundgebung der eidgenossischen Behorde an das Schweizervolk inaugurirt werden, während bis anhin diese Feier in einzelnen Kantonen durch eine von den Regierungen ausgehende Proklamation eingeleitet werde, in andern Kantonen dagegen jede diesfällige Anordnung unterbleibe, was schon dem Tagsazungsbeschlusse

vom 1. August 1832, wie auch der würdigen Feier dieses Festes wenig

zn entsprechen und angemessen zu sein scheine.

,,Jndem wir die Ehre haben, Jhnen von dieser Anregung des hohen Standes Aargau hiemit Kenntniss zu geben, ersuehen w.r Sie, uns Jhre Ansicht darüber gleichfalls mittheilen zu wollen, und benuzen aneh diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den Schuz .

des Allmächtigen zu empfehlen."

Stehe eidg. Gesezsammlung, Band Vu, Seite 174, 175, 408 und 531.

497 Der Bundesrath ernannte zu Scharfsehüzen-Majoren : Hrn. Jules Spengler, in Orbe (Waadt), ^ bisher Seharfsehüzen^ ,, Gaspard L o r é t a n , in Sitten (Wallis),l hauptleute.

Mit Rote vom 2. d. Mts. hat die schweizerische Gesandtschaft in Baris dem Bundesrathe eine ihm von 35 Bastoren evangelisch^pxoleftantischer Kirchen in Baris am 23. Februar abhin übermachte Dankes^adresse eingesandt.

Jn dieser Adresse w.rd der gefühltefte Dank sür all^ das viele Gute, das vom gesammten Sehweizervolke aller ..Stände und Alterstusen

sür die im kläglichsten Zustande aus Schweizergebiet. hinübergedrängte französische Ostarmee gethan wurde, ausgesprochen und der Schweiz die reichsten Segnungen des Himmels gewünscht.

Bei der am 7. September v. J. vom Bundesrathe vorgenommenen Vertheilung der Bundesbeiträge an schweizerische Hilssgesellsehaften im

Auslande sind Fr. 725 übrig geblieben, weil 7 .^ilssgesellsehasten da-

mals ihre Jahresberichte noch nicht eingesandt hatten^).

Raeh erfolgtem Eingang derselben bestimmte der Bundesrath von den restirenden ^r. 725:

Der schweiz. Hilssgesellsehast in Barcelona . . . . Fr. ^50 ,, ,, ,, ,, Bhiladelphia . . . . ,, 125 ,, .

,, ^

,,

,, Buenos-^l^res

,,

,,

Me^ko

.

.

. . .

.

.

.^

Dem Grütliverein in Franksurt a/M. . . . . . .

Der helvetischen Gesellschast in Besancon . . . . .

Dem Schweizer Unterstuzungsverein in Esslingeu . .

,,250.

,, 100

,, 100 ,, 50 ^ .^0

Fr. 725 Der Bundesrath wählte als Bostkommis: in Zu.^^ ,. Genf:

Hrn. Albert M o o s m a n n , von Münchw^en (Aargan), Bostaspirant, in Bern .

" Baul W e r n e r , Bostaspirant, von und in Genf.

^) Siehe Bundesblatt v. .^. 1870, Band III, Seite ^.

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^Vom 31. März 1871.)

Jnsolge des Versehwindens der Rinderpest in den süddeutschen Ländern, mit Ausnahme im Elsass, hat der Bundesrath beschlossen : 1. Es sei die unterm 26. Rovember v. J. modisizirte Sperre gegen Süddeutschland nunmehr ganz anzuheben ; dagegen habe ste gegenüber dem Elsass noch sortzudauern.

2. Seien die betreffenden eidgenossischen Grenzzollämter anzuweisen, daraus zu achten, dass nicht seuche..gesährliche. Gegenstände aus dem Elsass, sei es direkt oder über deutsches Gebiet, nach d.er Schweiz gebracht werden.

^ 3. Seien die betreffenden Grenzkantone^), der schweizerische Gesandte in Berlin, sowie die Gesandtschaften der betreffenden Staaten^) von diesem Besehlusse in Kenntniss zu sezen.

Mit Rote vom 25. d. Mls. hat der .schweizerische Konsul in G e n u a dem Bundesrathe zur Kennt.nss gebracht, dass Schweizer, welche im dortigen Meerhasen naeh Frankreich oder Rordamerika sich einschiffen wollen, sehr ost ans ihrer Reise dadurch ausgehalten werden, dass sie keine gehörigen Reisepässe haben, sondern entweder nur Auszüge aus Tausscheinen oder Heimatscheine besten. Diese werden aber von den Konsulaten. der gedachten zwei Staaten nicht angenommen, da sie nur regelu.ässig ausgestellte Bässe visiren wollen.. Ein Angehöriger des Kantons^ Solothurn sei sogar bloss mit einer B a s s k a r t e in Genua erschienen.

Um iu Jtalien herumreisen zu konnen, sagt der Herr Konsul, genüge ein Legitimationsschein, allein es sei doeh immer viel besser, einen Reisepass zu besizen, weil ein solcher vor jeder Unanneh^nliehkeit sichere. Das sranzosische Konsulat in Genua ertheile das Visum un-

entgeldlich.

...) Bern, Sololhurn, Basel, .^Iargau, Schafshausen, Thurga.^ Zürich und St.

fallen.

^) Baden, Bauern und Württemberg.

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