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Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM): Vergabe der HSM-Leistungszuteilungen im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereiche tiefe Rektumresektion und komplexe bariatrische Chirurgie: Einladung zum rechtlichen Gehör Mitteilung des HSM-Beschlussorgans 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem HSM-Beschlussorgan delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines aus in- und ausländischen Expertinnen und Experten bestehenden Gremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSMSpitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt.

Mit Beschluss vom 21. Januar 2016, publiziert am 9. Februar 2016, wurde die komplexe hochspezialisierte Viszeralchirurgie1 der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Dieser Beschluss ist rechtskräftig.

1

2.

In den Teilbereichen Oesophagusresektion, Pankreasresektion und Leberresektion hat das HSM-Beschlussorgan am 31. Januar 2019 Leistungsaufträge erteilt. Für die Teilbereiche tiefe Rektumresektion und komplexe bariatrische Chirurgie hat es hingegen noch keine Zuteilungsentscheide getroffen. Es hat das HSM-Fachorgan beauftragt, den Bereich noch einmal zu überprüfen, mit dem Ziel, eine stärkere Konzentration der Leistungen zu erreichen.

3.

Im Rahmen des Planungsverfahrens hat das HSM-Fachorgan ein zweites Bewerbungsverfahren durchgeführt, welches den interessierten Leistungserbringern die Möglichkeit bot, sich für einen Leistungsauftrag zu bewerben.

Das Bewerbungsverfahren wurde am 17. September 2020 abgeschlossen.

Zwischenzeitlich wurden die Bewerbungen inklusive Erfüllung der spezifischen Anforderungen durch die IVHSM-Organe evaluiert.

4.

Das HSM-Beschlussorgan lädt hiermit die Leistungserbringer, die sich für einen Leistungsauftrag beworben haben, sowie weitere interessierte Kreise zur Stellungnahme zu den vorgesehenen Leistungszuteilungen ein. Die Frist zur

Der ausgewählte Bereich umfasst die folgenden Teilbereiche: ­ Oesophagusresektion ­ Pankreasresektion ­ Leberresektion ­ Tiefe Rektumresektion ­ Komplexe bariatrische Chirurgie

2021-3970

BBl 2021 2837

BBl 2021 2837

Einreichung einer Stellungnahme läuft bis zum 21. Januar 2022. Diese Frist ist nicht erstreckbar.

Die geplanten Leistungszuteilungen sind im erläuternden Bericht vom 4. Oktober 2021 dargelegt. Dieser und die Unterlagen für das Anhörungsverfahren sind während der Verfahrensdauer der Gewährung des rechtlichen Gehörs auf der Webseite der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch).

8. Dezember 2021

Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia

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