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Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch Verlängerung und Änderung vom 24. November 2021 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Geltungsdauer des Bundesratsbeschlusses vom 15. November 20171 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

II Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zum in Ziffer I erwähnten Bundesratsbeschluss wiedergegebenen Reglements für den Standardvertrag und für die Modalitäten zum Erst- und Zweitmilchkauf und zur Segmentierung werden allgemeinverbindlich erklärt: Ziff. 9.3 Bis zum 20. des laufenden Monats sind die Konditionen für den Milchkauf des A- und B-Segments für den nächsten Monat für jedes Segment einzeln mitzuteilen. Für den Zweitmilchkauf müssen die Konditionen in Franken und Kilogramm, für den Erstmilchkauf in Franken und Kilogramm oder Prozent (pro Segment) bekanntgegeben werden. Für Über- und Unterlieferungen sind in jedem Fall konkrete Vereinbarungen zu treffen.

Ziff. 10.3 Bis zum 20. des laufenden Monats sind die Konditionen für den Milchkauf des A- und B-Segments für den nächsten Monat für jedes Segment einzeln mitzuteilen. Für den Zweitmilchkauf müssen die Konditionen in Franken und Kilogramm, für den Erstmilchkauf in Franken und Kilogramm oder Prozent (pro Segment) bekanntgegeben

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werden. Für Über- und Unterlieferungen sind in jedem Fall konkrete Vereinbarungen zu treffen.

III Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.

24. November 2021

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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