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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Konzession einer normalspurigen Sekundärbahn von Colombier nach Boudry und Cortaillod.

(Vom 19. November 1889.)

Tit.

Mit Eingabe vom 6. April d. J. bewirbt sich Herr P a u l B a r r e l e t , Advokat und Notar in Colombier, um die Konzession für eine normalspurige Sekundärbahn von C o l o m b i e r nach Boudry und Cortaillod.

Dieses Projekt verdankt seine Entstehung dem schon seit Jahren zu Tage tretenden Bestreben einiger von der Suisse Occidentale und Simplon-Linie entfernt, gegen das Ufer des Neuenburgersees zu gelegener Ortschaften des Bezirkes Boudry, mit dem genannten Schienenweg verbunden zu werden, um so der Kantonshauptstadt und dem interkantonalen Verkehr näher zu rücken.

Gegenüber anderen zu diesem Behufe im Lauf der Jahre aufgestellten und zum Theil wieder fallen gelasseneu Projekten, namentlich aber gegenüber der in letzter Zeit in den Vordergrund gerückten (und vom Bund konzessionirten) Schmalspurbahn von Neuenburg längs des Seeufers über Serrières nach Cortaillod und Boudry, hält Petent die von ihm vorgeschlagene Lösung der Erstellung einer normalspurigen Verbindung zwischen Cortaillod und Boudry einerseits und dem Bahnhof Colombier anderseits, speziell aus ökonomischen Gründen für die richtigere.

Die Linie würde die Station Colombier der Suisse Occidentale und Simplon-Bahn zum Ausgangspunkt haben, den Unterbau dieser Linie auf eine kürzere Strecke benutzen, dann links abzweigen, den Bach Merdasson überschreiten, weiter eine südliche Richtung annehmend dem Thälchen dieses Baches folgen, um hierauf westlich gegen Boudry abzubiegen, wo bei ,,La Plaine" die Station projektirt ist. Von hier setzt sich die Bahn mittelst einer Spitzkehre

719 fort, kreuzt die Kantonsstraße, übersetzt die.Reuse, dann den Leerlaufkanal der Schleusen von Chanélaz und den Dérocheux, kreuzt die Straße nach Cortaillod und erreicht die Endstation Cortaillod bei Bas-dé-Sachet, das ungefähr in gleicher Entfernung von Großund Klein-Cortaillod und den Fabriken gelegen ist. Die Gesammtlänge der projektirten Verbindungslinie würde 3500 m. betragen, wovon 1450 m. in die Gerade und 2050 m. in Kurven zu liegen kämen. Der kleinste Kurvenhalbmesser ist zu 200 m. vorgesehen.

Von Colombier nach Cortaillod folgen sich Gefalle von 3, 26, 8 und 4,5 °/oo. Colombier liegt auf Cote 492,40, Cortaillod 442,eo, so daß die zu überwindende Niveaudifferenz 49,so Meter und das mittlere Gefäll 14 %o beträgt. An Kunstbauten erwähnt das Gesuch die Brücke über die Reuse mit 25 m. Oeffnung und einige kleinere und größere Durchlässe.

Da die Linie zu wenig ausgedehnt ist, um mit besonderern Material betrieben zu werden, und die Kurven große Halbmesser aufweisen, so ist die Anwendung der normalen Spurweite vorgesehen, was den Uebergang des Wagenmaterials der Suisse Occidentale und Simplon-Bahn ermöglichen und so den Fabriken die Kosten des Umlads ersparen, auch später die Einführung von Tramway zügen von Cortaillod bis Landeron erlauben soll. Der Oberbau wird demjenigen der Suisse Occidentale und Simplon-Bahn entsprechend aus eisernen Schwellen mit Stahlschienen bestehen.

In Boudry und Cortaillod sind die nöthigen Stationseinrichtungen, wie Nebengeleise, Drehscheiben (für die Spitzkehre), Güterrampen und Schutzdach für die Reisenden, vorgesehen. Das Rollmaterial soll von der Suisse Occidentale und Simplon-Bahn geliefert werden, welche auch den Betrieb zum Selbstkostenpreise übernehmen werde.

.Die Gesammtkosten werden auf Fr. 315,000 veranschlagt und setzen sich aus folgenden Posten zusammen : 1. Vorarbeiten, Gründungskosteo, Bauaufsicht und Leitung Fr. 15,000 2. Grunderwerb ,, 45,000 3. Kunstbauten und Erdarbeiten .

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. ,, 120,000 4. Oberbau, Drehscheiben etc.

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. ,, 73,000 5. Abschluß und Signale .

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,, 5,000 6 . Stationen .

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. , , 17,500 7. Mobiliar ,, 1,500 8. Bauzinsen ,, 8,000 9. Unvorhergesehenes ,, 30,000 Fr. 315,000

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Dio zur Vernehmlassung eingeladene Regierung von Neuenburg erhebt gegen die Konzessionsertheilung keine grundsätzlichen Einwendungen, sieht sich aber bezüglich des Kostenvoranschlages und des Traces zu einigen Bemerkungen veranlaßt, indem sie erstem als zu niedrig bemessen und die Spitzkehre bei Boudry als ungeeignet bezeichnet.

Die vorgeschriebenen konferenziellen Verhandlungen fanden am 31. Oktober 1889 statt, wobei die Bedingungen des unten folgenden Konzessionsentwurfs im Wesentlichen unbeanstandet blieben.

Wir beantragen Ihnen, dem Gesuche im Sinne des nachstehenden Beschlussesentwurfes zu entsprechen, bezüglich dessen einzelnen Bestimmungen wir uns auf folgende Bemerkungen beschränken können.

Zur Vereinfachung schlagen wir vor, in Art. 10 die in der Normalkonzession einem besondern Artikel (26) zugewiesene Vorschrift, daß den Kontroibeamten des Bundes freier Zutritt in den Bahnhöfen und die unentgeltliche Benutzung eines geeigneten Lokals zu gewähren sei, mitaufzunehmen.

In Art. 12, Alinea 2, ist die mittlere Fahrgeschwindigkeit auf 20 km. per Zeitstunde normirt, während der Petent auf 30 km.

gehen wollte, was bei den Steigungsverhältnissen und der geringen Ausdehnung der Linie, sowie mit Rücksicht auf die Spitzkehre als Mittel etwas hoch erschien.

Wir erblicken kein Hinderniß, wie bei andern Sekundärbahnen, die Führung von bloß 2 Wagenklassen zu gestatten.

Die mäßige Erhöhung der Personentaxen um je 1,6 Rp. gegenüber den Ansätzen der Normalkonzession" erscheint durch die Steigungsverhältnisse hinlänglich gerechtfertigt. Für den G-epäck-, Vieh- und Gütertransport sind keine Erhöhungen vorgesehen.

Im Uebrigen entsprechen die vorgeschlagenen Bedingungen der Normalkonzession.

Genehmigen Sie, Tit., auch bei diesem Anlaß die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 19. November 1889.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, De r V i z e p r ä s i d e n t :

L. Ruchoimet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Konzession einer normalspurigen Sekundärbahn von Colombier nach Boudry und Cortaillod. (Vom 19.

November 1889.)

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23.11.1889

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