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Bekanntmachungen von

Departemeneten und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

40. Wochenbulletin Über die Geburten und Sterbefälle.

Vom 29. September bis 5. Oktober 1889.

Während der verflossenen Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 größern städtischen Gemeinden der Schweiz, nämlich: Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen, Chaux-de-Fonds, Luzern, Neuenburg, Winterthur Biel, Herisau, Schaffhausen, Freiburg und Locle, deren Gesarnmtbevölkerung 480,388 beträgt, 265 Lebendgeburten, 146 Sterbefälle und 10 Todtgeburten angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 8 Geburten, 20 Sterbefälle und l Todtgeburt.

Von den Verstorbenen waren 31 im ersten Lebensjahre, außerdem 3 von auswärts kommend.

Au den meist verhütbaren Krankheiten starben 8 Außerdem l von auswärts Gekommene, d..h. welche ihren Wohnsitz in einer andern Ortschaft hatte. Es starben un Masern 0; -- au Scharlach 0; -- an Diphteritis und Croup 5 (l in Fluntern 2 in Bern, 1 in Biel, von Täuffelen kommend, und l in Freiburg); -- an Keuchhusten 2 (l in Genf-Stadt und l in Herisau) ; -- an Rothlauf 0; - an Typhus l in Genf-Stadt; -- an infektiösen Kindbettkrankheiten l in Neuenburg; -- an Darmkatarrh der kleinen Kinder 10 (l in Außersihl, 2 in Genf-Stadt, l in Basel, l in Bern, l in Lausanne, 2 in Chaux-de-Fonds, l in Neuenburg und l in Schaffhauson).

19 Todesfälle sind als Opfer der Lungenschwindsucht angegeben, außerdem 3 Personen, welche von auswärts kamen und also nicht zu der Wohnbevölkerung der Städte gehören; -- 12 sind infolge

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akuter Krankheiten der Athmungsorgane gestorben, außerdem 2 von auswärts; -- 6 infolge organischer Herzfehler; -- 4 au Schlagfluß, außerdem l von auswärts: -- infolge Unfall starben l, außerdem l von auswärts; durch Selbstmord 4; -- 9 Kinder starben infolge angeborner Lebensschwäche und 9 Greise infolge Altersschwäche.

Auf l Jahr und 1000 Eiuwohner berechnet, ergibt sicli für obgenannte Städte eine Totalsterblichkeitsziffer von 15,8 °/oo, für die 4 vorhergehenden Wochen eine solche von 15,0, 14,8, 17,4, 15,3 °/oo.

Morbidität.

Vom 29. September bis 5. Oktober 1889 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden: 1. Pocken und modifizirte Blattern.

0.

2. Masern.

Schaffhausen (Kanton) : 1 Fall in Huchthalen. -- Groß-ZUrich : ?.

-- Basel-Stadt: 2 Fälle von auswärts importirt. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): l Fall in Chaux-de-Fonds. -- Waadt (Kanton) : Einige Fälle im Bezirk Auboune.

3. Schaiiachfleber.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich: ?. -- Basel-Stadt: 8 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: 2 Fälle, je l in Tiefenaustraße und gelbes Quartier. -- Neuenburg (Kanton): 2 Fälle, je l in Chauxde-Fonds und St. Sulpice. -- Waadt (Kanton) : 2 Fälle in Lausanne.

4. Diphtheritis und Group.

Schaffhausen (Kanton): 4 Fälle, je 2 in Schaffhausen und Buchthaien. -- Groß-ZUrich : ?. --Basel-Stadt: l Fall. -- Ölten: 0.

-- Bern : 5 Fälle, je l in Muesmatt und Lorraine, 3 von auswärts, nämlich l von Zollikofen und 2 von Bremgarten. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

5. Keuchhusten.

Schaff hausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich: ?. -- Basel-Stadt: 0. -- Olten-Gösgen: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

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6. Yaricellen.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-Zürich: ?. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

7. Roseola.

0.

8. Bothlauf.

Schaffhausen (Kanton): 2 Fälle in Unter-Hallau. -- GroßZUrich: ?. -- Basel-Stadt: 3 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

9. Typhus.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich: ?. -- Basel-Stadt: 6 Fälle, wovon l von auswärts. -- Ölten: 0. -- Bern: l Fall von Basel kommend. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 2 Fälle.

10. Pnerperalfleber.

Schaff hausen (Kanton) : 0. -- Groß-Zürich: ?. -- Basel-Stadt: 0. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): l Fall in Neuenbui-g. -- Waadt (Kanton): 0.

In allen obbenannten Ortschaften sind Präventivmaßregeln getroffen worden; die Anzeige der Fälle beweist überdies, daß die Behörden und Aerzte der Gesundheitspolizei die nöthige Aufmerksamkeit widmen.

Die Anzeigen aus den andern Kantonen werden im Monatsbericht mitgetheilt werden.

Eidg. statistisches BUreau.

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Bulletin Nr. 18 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

SchiAveiz vom 16. bis 30. September 1889.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; B = Kindvieh; Schw = Schweine; Z = Ziegen; Schf = Schafe; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Bern, Köniz, l R; Bez. Trachselwald, Huttwyl, l R; Bez. Obersimmenthal, Lenk, 2 K; Bez. Niedersimmenthal, Diemtigen, \ R; Bez. Delsberg, Glovelier, l R; Bez. Seftigen, Rutti, I R ; Bez. Courtelary, Ilfingen, l R; Cormoret, Ï R ; Bez. Frutigen, Frutigen, i R ; Bez. Saanen, Saanen, l R ; Bez. Schwarzenburg, Schwarzenburg, l R -- Total 12 R umgestanden.

Schwyz. Bez. Schwyz, Muotathal, l R umgestamlen.

Glarus. Bez. Hinterland, Matt, l R; Bez. Unterland, Kerenzen, l R, Eilten, l R -- Total 3 R umgestanden.

Basel-Landschaft. Bez. Waldenburg, Bretzwyl, l R umgestanden, 3 R abgesperrt.

Waadt. Bez. Aigle, Ormont-dessus, l ß; Bez. La Vallée, Le Chenit, 2 R, l'Abbaye, 4 R; Bez. Nyon, La Ripe, l R; Bez.

Pays d'Enhaut, Rossinières, l R -- Total 9 R umgestanden.

Gesammüotal 26 R umgestanden, 3 R abgesperrt.

Milzbrand.

Zürich. Bez. Biilach, Wasterkingen, l R umgestanden, 2 R abgesperrt.

253 Bern. Bez. Laupen, Laupen, l R; Bez. Delsberg, Courtetelle, l R; Bez. Münster, Seehof, l R; Be/,. Saanen, Saanen, 2 R; Be/. Bern, Oberbalm, l R --· Total 6 R umgestanden.

Luzern. Bez. Sursee, Ruswyl, l R uingöstandeu, l R abgesperrt.

Ulltervvalden 0. d. W. Samen, l R lungestanden, 5 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Lebern, Bettlach, l R; Be/,. Baisthal, Gius, l R; Bez. Gau, Neuendorf, l R -- Total 3 R umgestanden.

Aargau. Bez. Brueg, Habsburg, l Schw umgestanden, l Schvv abgesperrt.

Gesammttotal 12 R, 1 Schw umgestanden, 8 R, 1 Schw abgesperrt.

Maul- und Klauenseuche.

Appenzell A. Rh. Bez. Hintsrland, ürnäsch, 12 St, 94 R, 3 Z, 21 Schw, wovon (18 R*), Hundwü, 3 St, 2 W, 32 R, l Z, 8 Schw, wovon (22 R*, I Z*), Herisau, L St (12 R*, 3 Z*); Bez. Mittelland, Teufen, 4 St, 32 li, wovon '7 R*), Gau, 2 St (12 R*). -- Die neuen Ansteckungen sind zum Theii nuf nachbarlichen Verkehr, zum Theil auf die Alpsömmerung zurückzuführen. -- Total 22 St, 2 W, 182 R, 29 Schw, 8 Z, wovon (71 R*, 5 Z*).

Appenzell I. Rh. Appenzell, 10 St (115 Ll*, 2 Z*), flutti, l St (12 R*), Schlatt-Uaslen, l St (3 R*, 2 Z*), Gonten, 6 St (58 R*, l Schw*) ; Verbreitung zum Theil durch das aus Ürnäsch eingeführte Vieh (.siehe Biillutin Nr. 17) -- Total 18 St (188 R*, 1 Schw*, 4 Z*)-

St. Gallen. Bez. St. Gallen, St. Gallen, l St (12 R*); Bez.

Tablât, Tablât, 3 St, (17 R*), wovon (l ß*) abgethau, Wittenbach, 2 St (25 R*); Bez. Rorschach, Horscltacherberg, 2 St (13 R*), Mörschwyl, l St (9 R*); Bez. Unterrheinthal, T/ioZ, 3 St (17 R*), S*. Margrethen, l St (9 R*) 5 Bez. Oberrheinthal, Altstätten, 2 St (9 R*), mt/ti, 7 St (36 R*); Bez. Werdenberg, Sennwald, 9 St, 35 R, 4 Z, wovon (35 R*, 2 Z*), Garns, 9 St, 62 K, 3 Z, wovon (39 R«), Grabs, 5 St, 24 B, wovon (20 R*), Buchs, 19 St, 73 R, 9 Z, wovon (47 R*, 7 Z*), Seueie/i. 44 St, 113 R, 15 Z, 2 Schf, l Schw, wovon (25 R*, l Schw*, 9 Z*), Wartau, B St, 30 R, 2 Z, wovon (6 R*, 2 Z*); Bez. Sargans, jVMs, 103 St, 455 R, ViZters, 115 St, 584 R, Pfäfers, 122 öl, 773 R, wovon (683 R*), Ragaz, 83 St, 474 K, wovon (460 R*), Sargans, 92 öt, 289 R; Bez.'Ober-Toggenburg, Kritmm.enan, l St (!) R*), AU-

254 St. Johann, 2 St (39 R*, 10 Z*); Bez. Wyl, Oberbüren, l St (5 R*) ; Bez. Gossau, Straubenzell, l St (16 R*). -- Einschleppung nach St. Gallen und Tablât aus Teufeu, nach St. Margrethen, Altstätten und Rüthi aus dem Bezirk Sargans, nach Oberburen aus Appenzell, nach Straubenzell von Altstätten her; im Uebrigen handelt es sich um Viuh, welches schon in den Alpen erkrankt war und zu Hause zu gesunden Thieren gestellt werden mußte. -- Total 644 St, 3128 R, 1 Schw, 2 Seht, 43 Z (1531 R*, 1 Schw*, 30 Z*), wovon (1 R*) abgethan.

GranMnden. Bez. Plessur, Chur, 2 8t (20 R*, 2 Schw*); Bez. Unterlandquart, Fläsch, 2 St (10 R*), Maienfeld, 25 St (57 R*, 8 Schw*, l Z*), Jenins, 21 St, l W (130 R*, 16 Schw*, 6 Z*, 348 Schf*), Malcms, 20 St (96 R*, 15 Z*), Zizers, l St (20 R*), Mastrils, 1 St (2 R*), Untervaz, 2 St (12 R*), Schiers, 2 St (9 R*); Bez. Oberlandquart, Jenaz, 40 St (150 R*, 3 Z*), Davos, l St (3 R*): Bez. Imboden, Tamins, 4 St (24 R*1 Total 121 St, 1 W (533 R*, 26 Schw*, 25 Z*, 348 Schf*).

Gesammttotal 805 St, 3 W, 4517 StUck Vieh, wovon 1 StUck abgethan.

Verminderung seit 15. Sept. -- St, 22 W, -- StUck Vieh.

Vermehrung seit 15. Sept. 590 St, -- W, 1385 StUck Vieh.

Rotz und Hautwurm.

Bern. Bez. Burgdorf, Burgdorf, (3 P*) der Ansteckung verdächtig; Bez. Seftigen, Belp, l P abgethan.

Uri. Andermatt, l P der Ansteckung verdächtig.

Gesammttotal 1 Fall, 4 Verdachtsfälle.

Rothlauf der Schweine.

Zürich. Bez. Winterthur, Wiesendangen, 4 Schw der Ansteckung verdächtig.

Bern. Bez. Laufen, Zwingen, \ Schw umgestanden, l Schw verdächtig, Röschenz, '2 Schw umgestanden; Bez. Trachselwald, Lützelflüh, 4 Schw umgestanden, 7 Schw verdächtig -- Total 7 Schw umgestandeu, 8 Schw verdächtig.

Luzern. Bez. Hochdorf, Rain, 2 Schw umgestanden.

Freiburg. Bez. See, Murten, t Schw verdächtig.

Waadt. Bez. Echallens, Echallens, \ Schw verdächtig \ Bez.

Grandson, Fiez, l Seliw verdächtig; Bez. Lavaux, Cully, l Schw

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verdächtig, Grandvaux, 2 Schw verdächtig; Bez. Nyon, Coinsin», l Schw umgestunden ; Crassier, 1 Scliw verdächtig, St. Cergues, i Schw umgestanden; Bez. Rolle, Essertines, l Schw verdächtig -- Total 2 Schw umgestanden, 7 Schw verdächtig.

Geuf. Bez. Rechtes Ufer, Meyrin, 8 Schw umgestanden, 45 Sehw verdächtig.

Gesammttotal 19 Schw umgestanden, 65 Schw verseucht und der Ansteckung verdächtig.

Baude.

Tessili. Bez. Lugano, Bruzella, (% Z*) verseucht.

Waadt. Bez. Cossonay, Pampigny, (65 Schf*) verseucht und verdächtig.

Gesammttotal 67 Thiere verseucht und verdächtig.

Konstatirte

Gesetzesverletzungen.

Luzern. Eine Buße von Fr. 10 (Mangel des Gesundheitsscheines); eine Buße von Fr 30 (Abschlachten von seuchekrankem, unter Quarantäne stehendem Vieh.

TJnterwalden o. d. W. Eine Buße von Fr. 7 (Mangel des Gesundheitsscheines).

Zug. Eine Buße von Fr. 5 (Nichtabgabe des Gesundheitsscheines).

Freiburg. Eine Buße von Fr. 5 (Mangel des Gesundheitsscheines).

Solothuru. Neun Bußen von je Fr. 5 (Mangel der Gesundheitsscheine).

Appenzell A. Rh. Eine Buße von Fr. 15 (Nichtabgabe von Gesund heitsscheinen).

St. Gallen. Drei Bußen voa Fr. 5--10 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine) ; drei Bußen von Fr. 5--10 (Quarantäneverletzung); eine Buße von Fr. 20 und Kosten (Seuchenverheimliohung).

Thurgau. Je eine Buße von Fr. 30 und Fr. 10 (Umgehung der Quarautänevorschriften).

Waadt. Eine Buße von Fr. 20, acht Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 5 (Ver-

256 kauf ungestempelten Fleisches); zwei Bußen von je Fr. 20 und vier solche von je Fr. 5 (Abschlachten von Vieh ohne Gesundheitsscheine) ; eine Buße von Fr. 20 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung) ; eine Buße von Fr. 25 (Verscharren von zwei Kälbern ohne vorhergehende Avisirung des Viehinspektors und ohne Mitwirkung des Abdeckers).

Rückweisungen.

1. Der Grenzthierar/t in St. Margrethen hat am 22. September einen dem Viehhändler Winkel in Bregenz angehörenden Trausport von 12 Ochsen aus der Krain Mangels vorschriftsmäßiger Gesundheitsscheine zurückgewiesen.

2. Auf der Einfuhrstation Romanshorn wurde am 14. September ein Transport von 2 Wagen Schafen aus Bayern wegen ungültiger Gesundheitsscheine zurückgewiesen.

3. Am 30. September hat der Grenzthievarzt in Buchs Bahnhof 3 Wagen Schafe mit Viehpässen aus Penzing bei Wien wegen Maul- und Klauenseucheverdacht zurückgewiesen.

.A-vi s l a, ncL Frankreich. August: Rauschbrand, Departement Doubs, ·4 Ställe, Departement Hoch-Savoyen, l Stall; Rotz und Hautwurm, Departement Doubs, l Stall; Wuth-, Departement Aiu, 10 Fälle.

Baden. 1.--15 September: Milzbrand, rß Fälle; Rausckbrand, l Fall ; Maul- und Klauenseuche, neu aufgetreten in Oberbaldingen, Amtsbezirk Donaueschingen (wieder erloschen), in Kippenheim und Ringsheim, Amtsbezirk Ettenheim, sowie auf dem Viehmarkte in Haslach, Amtsbezirk Wolfach.

Württemberg. August: Milzbrand, 3l Fälle; Rauschbrand, l Fälle; Rotz, 9 Fälle; Ende des Monats 4 P der Seuche und 70 P der Ansteckung verdächtig ; Maul- und Klauenseuche, 2557 neue Fälle; Ende des Monats 1865 Thiere verseucht, 1328 Thiere verdächtig. In den neu von der Seuche betroffenen Gehöften (Herden) befinden sich 4318 Thiere.

257 Oesterreich-Ungarn ist laut Ausweis vom 21. September frei von der Rinderpest. Zu dieser Zeit herrschte in :

Maul- und Klauenseuche.

Lungenseuche.

Ortschaften.

Ortschaften.

Nieder-Oesterreich Ober-Oesterreich Steiermark . . .

Böhmen . . . . .

Mähren Schlesien . . .

Galizien Bukowina . . .

Ungarn (24. Septbr.)

.

94 11 .

18 . 624 235 .

40 421 .

31 . 550

4 l -- 41 14 3 3 -- 54

Italien. 2.--8. September: Piémont, Rausch-und Milzbrand, 6 Fälle; Lombardei, Schafräude im Bezirk Sondrio in den Gemeinden Tarlano, Giacomo, Filippo, Teglio; Rotz, 5 Fälle, 2 Verdachtsfälle; Rauschbrand, 2 Fälle.

Viehverkehr mit Oesterreich-Ungarn.

Mit Rücksicht auf die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in Böhmen hat sich der Bundesrath veranlaßt gesehen, bis auf Weiteres die Einfuhr und den Transit von Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen aus Böhmen zu verbieten. Das unterzeichnete Departement hat demgemäß die schweizerischen Grenzthierärzte angewiesen, derartige Viehtransporte aus diesem Lande weder zur Einfuhr noch zum Transit zuzulassen.

Das schweizerische Landwirthsehaftsdepartement hat eine Verfügung getroffen, zufolge welcher mit Beginn des Monats Oktober die Zollstätte St. Margrethen Bahnhof jeweilen Sonntags für die Vieheinfuhr geschlossen sein wird.

Die Statthalterei für Tirol und Vorarlberg hat aus Anlaß des verbreiteten Bestandes der Maul- und Klauenseuche in Böhmen unterm 15. September die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Böhmen nach Tirol und Vorarlberg verboten, den BahnTransit daherigei1 Transporte jedoch unter der Bedingung gestattet,

258

daß dieselben in Tirol und Vorarlberg weder aus- noch umgeladen werden.

Verschiedenes.

Das schweizerische Landwirthschaftsdepartement hat dieser Tage durch die Herren Oberstlieut. Vigier und Major Groß in der Normandie zwei Zuchthengste, Imprévu und Incroyable, ankaufen lassen, von denen jeder an der Ausstellung iu Paris mit der silbernen Medaille und einem Geldbetrag von Fr. 800 prämirt worden ist. Imprévu wurde dem Kanton Bern zu Händen des Hengstenhalters Mérat, Alcide, in St. Brais (Jura) und Incroyable dem Kanton Luzern zu Händen der dortigen Strafanstalt zugetheilt.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Aktiengesellschaft der Drahtseilbahn Lugano-S. Salvatore beabsichtigt zum Zwecke der Sicherstellung eines auf die Erstellung und Ausrüstung ihrer Bahn zu verwendenden Anleihens im Betrage von Fr. 200,000 ihre circa 1533m. lange Linie, sammt Betriebsmaterial und Zubehörden, im Sinne des Gesetzes, im I. Range zu verpfänden.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird vorstehendes Verpfändungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 22. Oktober nächstkünftig auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfandung dem Bundesrathe schriftlieh einzureichen sind.

B e r n , den 5.0ktober 1889.

8

[ 2]

Im N a m e n des Schweiz. B u n d e srat h es: Die Bundeskanzlei.

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Bekanntmachung betreffend

den Uebertritt eines Jahrganges m die Landwehr, bezw.

den Landsturm, '

und

den Austritt eines Jahrganges aus der Wehrpflicht.

(Vom 7. Oktober 1889.)

Gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Dienstzeit der Offiziere, vom 22. März 1888, und den bundesräthlichen Verordnungen vom 15. September 1876 und 12. März 1889, sowie den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend den Landsturm, vom 4. Dezember 1886, nnd der Vollziehungsverordnnng vom 5. Dezember 1887, werden hiemit folgende Anordnungen getroffen :

I. Uebertritt in die Landwehr.

A. Offiziere.

§ 1. Mit dem 31. Dezember 1889 treten in die Landwehr : a. die Hauptleute welche im Jahre 1851 gehören sind ; b. die im Jahre 1855 gebornen Oberlieutenants und Lieutenants.

B. Unteroffiziere und Soldaten.

§ 2. Mit dem 31. Dezember 1889 treten in die Landwehr: a. Unteroffiziere aller Grade nnd Soldaten der Infanterie, der Artillerie, des Genie, der Sanitätstruppen und der Verwaltungstruppen vom Jahrgange 1857; b. Unteroffiziere und Soldaten der Kavallerie, welche zehn effektive Dienstjahre zählen; ferner diejenigen, welche im Jahre 1857 gehören sind, auch wenn sie den gesetzlich vorgeschriebenen Dienst nicht durchwegs geleistet haben nnd insofern, als sie anläßlich ihres spätem Eintrittes zur Waffe sich nicht gegenüber dem Waffenchef zu längerem Auszügerdienst verpflichtet haben.

Behufs Erlass der in Ausführung der Artikel 196 und 197 der MilitärOrganisation notwendigen Verfügungen haben die Kantone die Dienstbüchlein der zum Uebertritt berechtigten Kavalleristen an den Waffenehef der Kavallerie bis spätestens den 1. November einzusenden.

Das Personal der von den Eisenbahnverwaltungen nach Artikel 29 der Militärorganisation zn stellenden Eisenbahndetaschemente wird für die Dauer der Anstellung hei der Eisenbahnverwaltnng ohne Unterscheidung der Jahrgänge den Auszüger- oder Land wehr -Geniebataillonen zugetheilt.

260 C. Abgabe der Bewaffnungs- und Ausrlistungsgegenstände.

§ 3. Die in die Landwehr übertretende Mannschaft behält ihre Bewaffnung, Bekleidung und Ausrüstung, mit Ausnahme : a. der Dragoner und Guiden, welche die Handfeuerwaffe (Karabiner, Revolver) und die vollständige Pferdeausrüstung dem Staate ahzuliefern haben ; b. der berittenen Unteroffiziere und Trompeter der Artillerie, welche den Eevolver zurückzugeben haben.

§ 4. Bei Anlaß der nächsten Besammlung ist sämmtüche übergetretene Mannschaft durch die Kantone mit dem Landwehrabzeichen und entsprechender Nummer ihrer Einheit zu versehen.

§ 5. Kavalleristen, welche in die Landwehr übertreten, ohne die zehn Jahre Auszügerdienst erfüllt zu haben, oder nicht mehr im Besitze ihres ersten Dienstpferdes sind, werden bezüglich der vom Bunde beschafften Dienstpferde nach Artikel 197 der Militärorganisation behandelt.

IL Micrtritt in den Landsturm.

A. Offiziere.

§ 6. Mit dem 31. Dezember 1889 treten in den Landsturm : a. die Hauptleute, Oberlieutenants und Lieutenants des Jahrganges 1841 ; b. die Stabsoffiziere (Majore, Oberstlieutenants und Obersten), welche das 48. Altersjahr vollendet haben, sofern von ihnen ein daheriges Gesuch bis Ende Februar 1889 gestellt worden ist.

B. Unteroffiziere und Soldaten

§ 7. Mit dem 31. Dezember 1889 treten in den Landsturm : die Unteroffiziere und Soldaten aller Waffen und Grade vom Jahrgang 1845.

C. Abgabe der Bewaffnungs- und Ausrlistungsgegenstände.

§ 8. Die aus der Landwehr austretenden Unteroffiziere und Soldaten haben abzugeben: a. die Handfeuerwaffen sammt Bajonnet; von den übrigen Gegenständen, soweit dieselben auf Kosten des Bundes geliefert wurden: b. die blanken Waffen und das zur Bewaffnung gehörige Lederzeug, Patrontasche Inbegriffen ; c. die Feldflaschen, Brodsäcke, Gamellen, Trommeln, und die Aexte der Infanteriepionniere.

§ 9. Weil in der Folge die Wehrpflicht des Mannes erst mit der Beendigung des Dienstes im Landsturm abschließt, so ist die in diese Milizklasse übertretende Landwehrmannschaft nach dem Beschlüsse des Bundesrathes vom 25. Juli 1888 gehalten, im Sinne der Bestimmungen der Art. 144 bis 161 der Militärorganisation den Kaput oder Mantel, sowie den Tornister mit Munitionssäckchen bis nach Ablauf der Landsturmpflicht als anvertrautes Eigenthum des Staates in gebrauchsfähigem Zustande zu erhalten.

261

III. Aastritt aus der Wehrpflicht, § 10. Mit dem 81. Dezember 1889 treten aus dem Landsturm und somit aus der Wehrpflicht: a. die Offiziere aller Grade des Jahrganges 1834, insofern sie sich auf erfolgte Anfrage Seitens der Wahlbehörde nicht zu längerer Dienstleistung bereit erklärt haben; b. die Unteroffiziere und Soldaten aller Abtheilungen des Jahrganges 1839.

IV. Allgemeine Bestimmungen.

§ 11. Den Offizieren ist der Uebertritt in die Landwehr, bezw. in den ÎLandsturm, sowie die Entlassung aus der Wehrpflicht, durch die betreffende "Wahlbehörde in entsprechender Form besonders zur Kenntniß zu bringen.

§ 12. Die Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenstäude (inkl. Pferdeausrüstungen), welche der in die Landwehr übergetretenen oder ans derselben austretenden Mannschaft abgenommen werden, sind der administrativen Ahtheilung der Kriegsmaterialverwaltung zur Verfügung zu halten ; derselben ist zum Zwecke der Kontrolirung eine nach Waffengattungen geordnete Uebersicht der betreffenden Mannschaften einzusenden.

§ 13. Die Kantone sorgen dafür, daß die Kreiskommandanten den Uebertritt von Unteroffizieren und Soldaten in die Landwehr denselben im Dienstbüchlein bescheinigen und die neue Eintheilung entsprechend vormerken.

In gleicher Weise ist mit der Eintheilung der in den Landsturm Uebertretenden zu verfahren.

Die Anordnung zur Einziehung und Wiederabgabe der Dienstbüchlein ist Sache der Kantone.

§ 14. Die Kantone sorgen ferner dafür, daß von den Kreiskommandanten die auf den Uebertritt in die Landwehr und den Austritt aus derselben bezüglichen Mutationen den Kontroleführern sofort mitgetheilt werden. Bei .eidg. Truppenkorps hat dies durch Vermittlung des Waffenchefs zu geschehen.

§ 15. Bezüglich Kontroiführung und Rapportwesen beim Landsturm -wird auf die Bestimmungen der Verordnung vom 5. Dezember 1887 verwiesen.

§ 16. Die Vorarbeiten für die Bereinigung der Kontrolen und der Dienstbüchlein können sofort begonnen werden.

§ 17. Die Kantone haben gegenwärtige Anordnungen den Betheiligten in geeigneter Weise zur Kenntniß zu bringen und in den Publikationen finden Uebertritt in die Landwehr diejenigen Korps speziell zu bezeichnen, in welche die Uebertretenden dem Gesetze und den einschlägigen Verordnungen gemäß versetzt werden.

B e r n , den 7. Oktober 1889.

Schweizerisches Militärdepartement :

Hauser.

Bundesblatt. 41. Jahrg. Bd. IV.

19

262

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 12. dieses Monats ersucht die Direktion der Berner Oberlandbahnen um die Bewilligung zur Verpfändung im I. Rang ihrer im Bau befindlichen 23.450 Kilometer langen Linien Interlaken (Zollhaus)-Zweilütschinen-Lauterbrunnen und Zweilütsehinen-Grindelwald, sammt Zubehörden und Betriebsmaterial, zum Zwecke der Sicherslellung eines für den Bau und die Beschaffung des Betriebsmaterials aufzuwendenden Anleihens im Betrage von Fr. 1,450,000.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren aumit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitig-er Ansetzung einer mit dem 15. Oktober nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dem Bundesrathe schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 27. September 1889.

[3/s] Im A u f t r a g e des S c h w e i z . B und e s r a t h e s : Die Bundeskanzlei.

Eidgenössisches Anleihen von Fr. 31,247,000 von 1887.

Kapitalrückzahlung auf 31. Dezember 1889.

Infolge der heute stattgefundenen II. Verloosung gelangen auf 31. Dezember 1889 aus dem 3 ] /2 % eidgenössischen Anleihen von 1887 nachfolgende Obligationen zur Rückzahlung und treten von diesem Zeitpunkte hinweg außer Verzinsung: Serie A à Fr. 1000 (324 Stück).

Nr.

297 791 1036 1475 1824 2092

2391 2797

137 319 796 1102 1515 1833 2148 2394 2846

159 354 818 1114 1570 1867

168 451 900 1133 1676 1952

174 540 931 1149 1720 1956

2206 2426 2866

2246 2464

2278 2503 2898

2871

206 548 978 1178 1742 1974 2319 2550 2909

226 591 1006 1218 1760 2030 2326 2765

2951

281 600 1011 1338 1821 2071 2357 2781 2957

263

2988 3517 3751 39H9 4443 4779 5072 5235 5661 5907 6236 6656 6997 7519 7961 8204 8649 9012 9245 9429 9658 9828 10225 10388 10647 107H9 11071 11480 11662 11965 12212 12464

3121 3548 3776 4153 4518 4788 50H9 5253 5706 5937 6272 6689 7004 7540 7976 8349 8655 9015 9306 9514 9661 9862 10269 10475 10666 10807 11167 11485 11681 11975 12233 12550

Nr.

285 619 1132 1501

31 313 679 1139 1505

3126 3569 3792 4205 4552 4819 5094 5286 5736 5965 6287 6732 7056 7661 7993 8360 8721 9042 9347 9515 9679 9946 10299 10528 10677 10880 11205 11529 11702 12051 12270 12564

3171 3632 3828 4211 4557 4873 5102 5439 5746 5966 6339 6870 7061 7709 8052 8440 8734 9052 9353 9525 9720 10098 10311 10551 10680 10911 11256 11543 11742 12064 12321 12575

3244 3639 3839 4267 4571 4891 5110 5461 5771 5996 6351 6885 7322 7759 8085 8459 8747 9153 9360 9554 9721 10130 10342 10565 10684 10924 11307 11576 11744

12123 12334 12589

Serie B à Fr. 5000 99 169 170 367 435 440 680 82» 892 1156 1169 1324 1571 1694 1783

3436 3642 3901 4315 4685 4931 5112 5606 5781 6122 6459 6894 7364 7775 8149 8473 8906 9189 9396 9582 9736 10142 10377 10569 10730 1097-2 11317 11592 11785 12146 12408

3502 3657 3913 4402 4688 4945 5117 5622 5820 6159 6535 6895 7417 7909 8150 8477 8944 9220 9399 9594 9759 10168 10381 10601 10738 11063 11424 11597 11874 12189 12443

(41 Stück).

202 241 483 522 912 940 1377 1432 1805

3511 3680 3921 4416 4761 4968 5142 5625 5849 6201 6632 . 6896 7455 7937 8160 8625 9009 9232 9414 9630 9773 10208 10387 10634 10762 11070 11461 11611 11930 12201 12457

263 579 989 1435

270 605 1091 1460

440

466

Serie C à Fr. 10,000 (17 Stück).

Nr.

493

156 562

168 573

201 676

216 776

260 870

340 889

411 917

264

Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesam m (.betrage von Fr. 699,000 erfolgt bei der eidgenössischen Staatskasse, bei sämmtlichen schweizerischen Hauptzoll- und Kreispostkassen, bei der Banque de Paris et des Pays-Bas in Paris, der Elsaß-Lothringischen Bank in Straßburg und bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a./M.

Die Einlösung der Inhabertitel geschieht gegen einfache Ruckgabe derselben. Auf Namen eingeschriebene Titel sind bei der Rückzahlung durch den Eigenthümer zu quittiren (§ 843 O.-R.)Von den bei der ersten Ziehung ausgeloosten und auf 31. Dezember 1888 rückzahlbaren Nummern des obigen Anleihens sind noch ausstehend : Serie A Nr. 5333, 5867, 7450, 9116,11113, 11922, 12263) 12401, 12460.

,, B ,, 1008, 1496, 1553, 1627.

,, C ,, 386.

Ebenso sind von dem auf 31. Dezember 1887 gekündeten 4 °/o Anleihen von 1880 noch eine Anzahl nicht konvertirter Obligationen, im Betrage von Fr. 4500 bis heute nicht zur Einlösung gelangt.

Die Inhaber der betreffenden Titel werden eingeladen, dieselben an einer der vorbezeichneten Kassen zur Einlösung vorzuweisen, mit dem Bemerken, daß die Verzinsung von den bezüglichen Verfalltagen an aufgehört hat, B e r n , den 28. September 1889.

Schweiz. Finanzdepartement.

*) Nicht 12,363, wie auf Seite 238 hievor, Zeile 13 von oben, irrthümlich steht.

Bekanntmachung.

Mit Rücksicht auf die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche io Böhmen hat sich der Bundesrath veranlaßt gesehen, bis auf Weiteres die Einfuhr und den Transit von Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen aus Böhmen zu verbieten. Das unterzeichnete Departement hat demgemäß die schweizerischen Grenzthierärzte angewiesen, derartige Viehtransporte aus diesem Lande weder zur Einfuhr noch zum Transit zuzulassen.

B e r n , den 23. September 1889.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

265

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, N 160, Tom 5. Oktober 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Erfindungspatentliste.

Emissionsbanken: Verkehr der Zentralstelle mit den Konkordatsbanken.

Zolleinnahmen 1888und 1889. Italienische.Zolltarifentscheide. Situation der Niederländischen Bank.

N 161, vom 8. Oktober 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Wochensituation der Emissionsbanken. Bilanz pro 1888 der Feuerversicherungsgesellschaft ,,L'Urbaine". Bundesrathsverhandlungen. Telegramme. Situation ausländischer Banken.

N 162, vom 10. Oktober 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Bundesrathsverbandlungen. Zollwesen: Rußland; Oesterreich-Ungarn. Betrügerische Firmen in Neapel. Sächsische Stickereiindustrie. Deutsches Reichszolltarifamt. Situation ausländischer Banken.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1889

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.10.1889

Date Data Seite

249-265

Page Pagina Ref. No

10 014 557

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