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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 1. Februar 1889.)

In jüngster Zeit haben öfters Beschädigungen von Telegraphenund Telephonleitungen durch Knaben (Schulknaben) stattgefunden, so daß sich die Bundesbehörde wiederholt veranlaßt sah, solche Fälle den kantonalen Gerichten zur Erledigung zu überweisen. So sind auch kürzlich von der Baudirektion des Kantons Aargau die Akten einer Untersuchung vorgelegt worden, wonach am 23. und 30. Dezember vorigen Jahres zehn Schulknaben im Alter unter 16 Jahren (sechs über 12 Jahre alt) nahe bei Baden mittelst Steinwürfen eine Anzahl Isolatoren zerschlagen haben. Der Bundesrath hat die weitere Untersuchung des Falles und die Beurtheilung der Urheber und Gehülfen gemäß Artikel 74 und 30 des Bundesgesetzes über das Bundesstrafrecht vom 4,, Februar 1853 den Gerichten des Kantons Aargau übertragen und dabei die Regierung eingeladen, dafür zu sorgen, daß diejenigen Knaben, bei denen die strafrechtliche Zurechnung mit Rücksicht auf den citirten Artikel 30 Bundesstrafrecht nicht statthaft oder ausgeschlossen sei, eine eindringliche Belehrung für die Zukunft erhalten, sowie daß deren Eltern für den verursachten Schaden und die Untersuchungskosten mit verantwortlich gemacht und aufgefordert werden, künftighin über ihre Kinder strengere Aufsicht zu üben. Dabei wird bemerkt, daß durch dio, Beschlüssse der Bundesversammlung vom 18.--19. Dezember 1878 und 29. Juni 1888 der Telephonbetrieb als Theil des eidgenössischen Telegraphenregals erklärt worden ist.

(Vom 2. Februar 1889.)

Der Bundesrath ernannte an Stelle des verstorbenen Hrn. Florian Hanselmann, von Sennwald (St. Gallen) zum Konsul in Warschau Hrn. Frédéric Bardet, von Villars-le-Grand (Waadt), seit 1845 als Handelsmann in Warschau.

Der von der Eisenbahngesellschaft V i s p - Z e r m a t t für die Erstellung und Ausrüstung der 36 Kilometer langen Bahn vorgelegte Finanzausweis wird genehmigt, vorbehaltlich immerhin der Prüfung und Genehmigung der Baupläne, sowie später der Baurechnung.

294 Die von der G ü t s o h b a h n in Luzern für das Jahr 1888 zu bezahlende Konzessionsgebühr wird auf Fr. 50 festgestellt (Fr. 200 pro Betriebskilo meter).

Vom schweizerischen Zolldepartement ist nach der durch den Bundesrathsbeschluß vom 20. April 1888 beireffend Abänderung des Art. 43 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz ihm zuerkannten Befugniß das in diesem Beschlüsse vorgesehene Gewichtsminimum für Abfertigung mit zwölfmonatlichem Geleitschein herabgesetzt worden : a. von 100 auf 50 kg.: für Tarif Nr. 14, Waschschwämme: Nr. 59, Korkholz, roh, in Platten; Nr. 241, Thee; b. von 200 auf 100 kg.: für Tarif Nr. 287, Gewebe aus Baumwolle, sammetartige; Nr. 312, Korkteppiche, Linoleum; Nr. 334, Decken, wollene, ohne Näharbeit; Nr. 335, Decken, wollene, mit Näharbeit.

Der Basler Lebensversicherungsgesellschaft in Basel ist, nach Prüfung der von ihr nunmehr vorgelegten Nachweise und unter Vorbehalt der von ihr eingegangenen Verpflichtungen zur Bildung eines Kriegsreservefonds und der Einhaltung der festgesetzten Grenzen, die Ermächtigung zum Vollzug des neuen Regulativs betreffend Uebernahme der Kriegsgefahr für Angehörige des deutschen Landheeres und der deutschen Marine ertheilt worden.

Als Adjunkt des Fabrikinspektors des III. Kreises wurde Herr Fritz Bell, Maschinentechniker, von und in Luzern, gewählt.

(Vorn 5. Februar 1889.)

Dem Hrn. Alfred von P e y e r , von Schaffhausen, welcher die Hipp'sche Fabrik für telegraphische und elektrische Apparale in Neuenburg übernommen hat, wird unter Verdankung der geleisteten langjährigen guten Dienste auf den Zeitpunkt des Dienstantrittes seines Nachfolgers die Entlassung von der Stelle eines Direktors der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte in Thun urtheilt.

Herr Oberstlieutenant Hugo Hungerbühler in St. Gallen erhält unter bester Verdankung der geleisteten vorzüglichen Dienste die nachgesuchte Entlassung von der Stelle eines Instruktors 1. Klasse der Infanterie.

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(Vom 8. Februar 1889.)

Die kaiserlich Deutsche Gesandtschaft in Bern hat im Auftrag ihrer Regierung und auf den ausdrücklichen Wunsch der in Singapore wohnenden, unter deutschem Schütze stehenden Schweizer angefragt, ob es diesen Letztem gestattet sei, an einer daselbst zu errichtenden Ortsmiliz theilzunehmen. Es handelt sich hier um die Bildung einer freiwilligen Truppe aus Nichtengländern, mit eigenen selbst gewählten Offizieren, welche unter dem Oberbefehl des Kommandanten der englischen Freiwilligenkorps oder des Polizeichef's von Singapore stehen würde und den Zweck hätte, im Falle innerer Unruhen oder eines Angriffs von Außen für die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Sicherheit von Leben und Eigenthum in der Kolonie Sorge zu tragen. Die Mitglieder der Truppe würden von der Leistung des englischen Fahneneides befreit sein.

Der Bundesrath hat erwidert, daß dem Eintritt der Schweizer in die zu bildende Miliz nichts entgegenstehe.

Herr Ludwig Leopold B r e t t a u e r, Banquier in Zürich, hat das eidg. Exequatur als serbischer Honorarkonsul für Zürich erhalten.

Behufs regelmäßiger und intensiver Beaufsichtigung der in der Ostschweiz zur Ausführung gelangenden Bauarbeiten hat ein Bauführer der Direktion der eidg. Bauten vom 1. Mai 1889 an seinen ständigen Wohnsitz in Zürich zu nehmen. Als solcher ist Hr. Bauführer L u d i in Thun in Aussicht genommen.

Der Regierung des Kantons Uri wird auf ihr Ansuchen an die Erhaltung der alten Sprengibrücke in der Sehöllenen aus dem Kredit für Erhaltung schweizerischer Kunstdenkmäler ein Beitrag von 75 °/o der auf Fr. 2100 veranschlagten Herstellungskosten bewilligt. Der Bundesrath hat an diese Bewilligung u. A. die Bedingung geknüpft, daß die Regierung von Uri für das Verschwinden der häßlichen Reklameinschriften, die den Gotthardpaß von Göschenen bis zum Urnerloch verunzieren, besorgt sei.

Zum Guidenlieutenant wird ernannt Dragoner Francis, von La Tour de Peilz, in Lausanne.

Or m on d ,

Aus der Wehrpflicht ist entlassen worden : Hr. Oberstlieutenant Josef T h a l r n a n n , von Hasle, Kommandant des 13. LandwehrInfanterieregiments.

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An die Stelle der zurückgetretenen Herren Studer in Bern und Züblin in Lausaune werden als Kontroiingenieure beim technischen Inspektorat des Eisenbahndepartements gewählt die Herren Alfred Aeschlimann, Ingenieur, von Langnau und Murten, zm Zeit Sektions-Souschef der franz. Westbahnen, und Robert Rychner, Ingenieur, von Aarau, zur Zeit Chef des waadtländischen kantonalen Bureaus der öffentlichen Arbeiten in Lausanne.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 2. Februar 1889) zum Revisor bei der Oberpostdirektion: Hr. Elvezio Pozzi, von Giumaglio (Tessin), bisher Revisionsgehülfe bei der Oberpostdirektion.

,, Postkommis in Luzern : ,, Josef Meyer, Postaspirant, von Kottwyl (Luzern), in Luzern ; ., ,, ,, Wyl: ,, Josef Wey, Postaspirant, von Beromünster (Luzern), in ' St. Gallen.

,, Telegraphisten in Freienbach: ,, Kaspar Braschler-Stocker, von und iu Freienbach (Schwyz); (am 9. Februar 1889) als Postkommis in Bern : Jgfr. Marie Bigler, von Rychigen (Bern), Postaspirantin in Unterstraß bei Zürich; ,, ,, ,, Aarau : Hr. Alexander Bertschinger, von Lenzburg, Postaspirant in Thusis; " " " Sitten : ,, Fritz Senger, von Iseltwald (Bern), Postgehulfe in Burgdorf; ,, Posthalterin in Oberhofen : Jgfr. Emma Studer, von Frutigen (Bern), Postgehülfe in Thun ; " Einnehmer der Nebenzollstätte Oberried : Hr. Columban Bärlocher, v. Thal.

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