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Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuchs mit einem gentechnisch veränderten Impfstoff Gesuchsteller:

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Institut für Virologie und Immunologie

Gegenstand:

B22001 ­ Freisetzungsversuch mit einem gentechnisch veränderten Impfstoff gegen aviäre Influenza Organismus: ­ Virus der vesikulären Stomatitis (VSV).

Gentechnische Veränderung / Eingebrachte Gene: ­ Entfernung des Gens für das essentielle VSV G-Protein, so dass sich das Virus nicht mehr vermehren kann; ­ Einführen des Gens für das Oberflächenprotein Hämagglutinin (HA) aus einem aviären Influenzavirus (H5N1).

Ziel und Zweck des Versuchs: ­ Analyse der Wirksamkeit des Schutzes, den die Impfung Wildvögeln gegenüber in der Umwelt zirkulierenden aviären Influenzaviren des Subtyps H5Nx verleiht; ­ Feststellen allfälliger Nebenwirkungen der Impfung; ­ Abklärung von Biosicherheitsaspekten der Impfung.

Ort des Versuchs: Tierpark Bern, Tierparkweg 1­3, 3005 Bern Zoo Basel, Binningerstrasse 40, 4054 Basel Dauer des Versuchs: Herbst 2023 bis Herbst 2026

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 11 des Gentechnikgesetzes vom 21. März 2003 (GTG, SR 814.91) und nach den Artikeln 17 ff. und 36 ff. der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV, SR 814.911).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern

2022-3995

BBl 2022 3077

BBl 2022 3077

Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können vom 14. Dezember 2022 bis und mit 30. Januar 2023 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (um vorgängige telefonische Anmeldung wird gebeten: 058 462 93 49); ­ Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonales Veterinäramt, Schlachthofstrasse 55, 4056 Basel (um vorgängige telefonische Anmeldung wird gebeten: 061 267 58 58).

­ Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, 3001 Bern (Montag bis Donnerstag, 8h30­11h30 und 14h00­16h30).

Einsprache:

Jedermann kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist (30. Januar 2023) zum Gesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei im Sinne von Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (30. Januar 2023) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen. Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

13. Dezember 2022

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Bundesamt für Umwelt