Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Callin Group Ltd., Carpenter Court 1 Maple Road, UK-SK72DHH Cheshire Das Bundesamt für Kommunikation hat am 15. Juli 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 8. Dezember 2004, vom 16. September 2004, vom 18. August 2004 und vom 2. September 2004 einzeln zugeteilten Mehrwertdienstnummern 0906 010369, 0906 190772, 0906 197219, 0906 211120, 0906 232023, 0906 454004, 0906 454045, 0906 525050, 0906 525052, 0906 696069, 0906 788689, 0906 848084, 0906 969096 werden widerrufen.

2.

Der Widerruf der genannten Mehrwertdienstnummern tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und der Callin Group Ltd. auferlegt. Die Verfahrenskosten werden 30 Tage ab Rechtskraft der Verfügung fällig.

4.

TDC Switzerland AG, bei der die genannten Mehrwertdienstnummern in Betrieb sind, wird aufgefordert, innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs, dieselben ausser Betrieb zu nehmen.

5.

Diese Verfügung wird Callin Group Ltd. mit eingeschriebenem Brief und mit Rückschein eröffnet und im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht. TDC Switzerland AG, bei der die Nummern in Betrieb sind, wird eine Kopie des Verfügungsdispositivs zugestellt, nachdem dieses in Rechtskraft erwachsen ist.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation, Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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2005-1770