Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Parlamentarische Initiative (03.454 s, Bürgerrechtsgesetz. Änderung) Die SPK-S unterbreitet mit Bezug auf Volksabstimmungen zu Einbürgerungen auf Gemeindeebene eine Lösung, in welcher festgehalten wird, dass das Verfahren von den Kantonen zu bestimmen ist und dass ablehnende Einbürgerungsentscheide zu begründen sind, ohne ein Entscheidorgan zu nennen. Ein spezielles Verfahren, wie die vorausgesetzte rechtsgenügliche Begründung zu erfolgen hat, ist nicht vorgesehen. Der Gesetzesentwurf sieht weiter vor, ein Beschwerderecht gegen ordentliche Einbürgerungen auf kantonaler Ebene zu verankern.

Vernehmlassungsfrist: 11. März 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Direktionsbereich Bürgerrecht und Integration, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 324 70 33, Fax 031 323 42 00 www.parlament.ch/homepage/ed-berichte-parlament/ed-pa-berichte-parlamentlegislativkommission/ed-pa-berichte-parlament-spk.htm

18. Januar 2005

2005-0048

Bundeskanzlei

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