Fernmeldegesetz

Veröffentlichung der zugeteilten Kurznummern Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) veröffentlicht die zugeteilten Kurznummern wie folgt: Kurznummer

Inhaberin (Kategorie)

1828

AMK-Media AG, Hintermettlen 11, 6318 Walchwil

Eine vollständige Liste mit den zugeteilten Kurznummern kann auf der WEB-Seite: http://www.bakom.ch (Nummerierung/Adressierung) abgerufen werden.

Gemäss Artikel 27 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)1.

Die Fernmeldedienstanbieterin, mit deren Unterstützung die Inhaberin der Kurznummer ihren Dienst anbietet, muss den übrigen Fernmeldedienstanbieterinnen die Inbetriebnahme neuer Kurznummern mindestens 60 Tage im Voraus mitteilen.

Die übrigen Fernmeldedienstanbieterinnen müssen ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Zugang zu den Kurznummern spätestens auf den mitgeteilten Zeitpunkt der Inbetriebnahme bereitstellen.

Auskünfte: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telekomdienste Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel/Bienne Claude-André Polier Telefon 032 327 55 67

1

SR 784.104

2005-2711

6027

Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 240.40 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. In den Abonnementspreisen sind 6 Ordner inbegriffen (4 für das Bundesblatt und 2 für die Amtliche Sammlung). Weitere Ordner werden zum Preis von Fr. 13.­ (inkl. 2,4 % Mehrwertsteuer) und Fr. 17.­ (Ausland) verrechnet. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 134.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Stämpfli Publikationen AG, 3001 Bern, (Tel. 031 - 300 63 41, Fax 031 - 300 66 99, Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 106.40 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind beim Bundeamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, erhältlich (Fax: 031 - 325 50 58); dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder bei der Stämpfli Publikationen AG, 3001 Bern, anzubringen.

18. Oktober 2005

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Bundeskanzlei