Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 15. April 2005

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 19991 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e): Formulierungstyp:

Prosulfocarb 800 g/l EC

2. Handelsprodukte Boxer

Schweizerische Zulassungsnummer: D-3602 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 033838-00 Vertreiber: Syngenta Agro GmbH, Syngenta Agro GmbH, 63477 Maintal

Defi

Schweizerische Zulassungsnummer: F-3658 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 8700462 Vertreiber: Syngenta Agro SAS, 20, rue de Marat, 78210 Saint-Cyr-l'Ecole

Defi Jardin

Schweizerische Zulassungsnummer: F-3659 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2030172 Vertreiber: Syngenta Agro SAS, 20, rue de Marat, 78210 Saint-Cyr-l'Ecole

Duel +

Schweizerische Zulassungsnummer: F-3660 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2020181 Vertreiber: Phyteo ­ Service, Cidex 419, Pontijou, 41500 Maves

1

SR 916.161

2005-0942

2777

Arcade

Schweizerische Zulassungsnummer: I-3626 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8523 Vertreiber: Syngenta Crop Protection S.p.A., Via Gallarate, 139, 20151 Milano

Boxer

Schweizerische Zulassungsnummer: A-3618 Herkunftsland: Österreich Ausländische Zulassungsnummer: 2525/0 Vertreiber: Syngenta Agro GmbH, Anton-Baumgartner-Strasse 125, A-1230 Wien

Defi

Schweizerische Zulassungsnummer: A-3619 Herkunftsland: Österreich Ausländische Zulassungsnummer: 2525/1 Vertreiber: TBH Agrochemie GmbH, Grossfeiting 16a, A-8412 Allerheiligen

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Feldbau Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen Kartoffeln Kartoffeln

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 4­5 l/ha Anwendung: Herbst, Frühjahr; Vorauflauf, früher Nachauflauf Aufwandmenge: 3­5 l/ha Anwendung: Vorauflauf Aufwandmenge: 4­4,5 l/ha Anwendung: Nachauflauf, bis 5 cm Staudenhöhe; in Tankmischung mit 0,5 kg/ha Sencor

Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser) Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser)

(*)

1,2,3

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Nur bei Speise- und Futterkartoffeln, nicht bei Früh- und Saatkartoffeln anwenden.

2 = Die Sortenempfindlichkeit des Mischungspartners ist zu beachten.

3 = Nachbau anderer Kulturen: 16 Wochen Wartefrist.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

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Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

26. April 2005

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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