Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) Die Änderung umfasst die Übertragung der Zuständigkeit bei sämtlichen Widerhandlungen von den Kantonen auf die Eidg. Zollverwaltung, um ein einheitliches und verwaltungsökonomisches Verfahren zu garantieren. Überdies soll mit der Einführung eines Einspracheverfahrens das Veranlagungsverfahren gestrafft und die Erhebung der Abgaben verbessert werden.

Vernehmlassungsfrist: 28. Februar 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Oberzolldirektion, Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern

6. Dezember 2005

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Bundeskanzlei

2005-3251