Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7528 Widersprechende Leo Pharma B.V., 16, Hoge Mosten, NL-4822 NH Breda, internationale Registrierung Nr. 134 481 LEO, vertreten durch E. Blum & Co. Patentanwälte VSP, Vorderberg 11, CH-8044 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin Obshchestvo s ogranichennoy otvetstvennostyu «LEOVIT nutrio», 21, ul. Lobnenskaya, RU-125212 Moscow, internationale Registrierung Nr. 837 013 LEOVIT Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. Oktober 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7528 wird gutgeheissen.

3

Der internationalen Registrierung Nr. 837 013 «LEOVIT» wird der Schutz in der Schweiz für die Waren der Klasse 5definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

5. Oktober 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6004

2005-2659