Bundesbeschluss über den Nachtrag II zum Voranschlag 2004 vom 8. Dezember 2004
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. September 20041, beschliesst: Art. 1
Nachtragskredite
Für das Jahr 2004 werden als zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2004 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zahlungskredite bewilligt:
50 079 000 Franken als Kreditübertragungen
352 605 301 Franken als Nachtragskredite.
Art. 2
Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Folgender Zusatzkredit gemäss besonderem Verzeichnis wird bewilligt: Franken
für die internationale Leistungsaushilfe im Bereich der Krankenversicherung (Garantieerklärug)
Art. 3
100 000 000
Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Folgende Verpflichtungskredite gemäss besonderem Verzeichnis werden bewilligt: Franken
für die Beschaffung von zwei Passpersonalisierungsstrassen
7 900 000
als Jahreszusicherungskredit für bauliche Massnahmen
1 500 000
Art. 4
Der Ausgabenbremse nicht unterstellte Aufstockung des Zahlungsrahmens zur Verhütung und Behebung von Waldschäden
Der bewilligte Höchstbetrag gemäss Bundesbeschluss vom 14. Juni 2004 für Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden wird um 8 000 000 Franken auf 126 000 000 Franken erhöht.
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Im BBl nicht veröffentlicht
2005-0121
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Nachtrag I zum Voranschlag 2003. BB
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 6. Dezember 2004
Ständerat, 8. Dezember 2004
Der Präsident: Jean-Philippe Maitre Der Protokollführer: Christophe Thomann
Der Präsident: Bruno Frick Der Sekretär: Christoph Lanz
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