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Strategische Ziele des Bundesrates für die Identitas AG für die Jahre 2023­2025 vom 23. August 2023

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Einleitung

Die Identitas AG ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Sie betreibt die Tierverkehrsdatenbank. Der Bundesrat kann der Identitas AG weitere Aufgaben übertragen, die zur Umsetzung von Massnahmen und zur Verwaltung von Daten in den Bereichen Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit erforderlich sind, soweit diese Aufgaben in einem engen Zusammenhang mit der zentralen Aufgabe der Identitas AG stehen.

Die Identitas AG betreibt und entwickelt Informationssysteme zur Registrierung von Tierhaltungen, Tieren und des Tierverkehrs sowie zur Erfüllung anderer Datenbedürfnisse von Bundesämtern oder der Land- und Ernährungswirtschaft. Die Identitas AG betreibt dazu Identifikations-, Registrierungs- sowie Supportdienste. Sie erbringt auch Recherchearbeiten und Beratungsdienstleistungen, verfasst Studien und fördert Innovationen zur Digitalisierung der Land- und Ernährungswirtschaft unter anderem zur Vereinfachung, zur Effizienzsteigerung oder zur Entlastung der Akteure. Die Dienstleistungen der Identitas AG werden vorab für die öffentliche Hand sowie für die Landund Ernährungswirtschaft und namentlich die Tierhalterinnen und Tierhalter erbracht.

Die Identitas AG unterliegt für die gesetzlich übertragenen Aufgaben dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Gemäss Bundesrecht kann die Identitas AG auch gewerbliche Leistungen für Private sowie für Kantone und für den Bund erbringen. Für diese gewerblichen Leistungen untersteht die Identitas AG nicht dem Bundesgesetz vom 21. Juni 20191 über das öffentliche Beschaffungswesen, muss sich aber an die Grundsätze der Gleichbehandlung und der staatlichen Wettbewerbsneutralität halten.

Zur Sicherstellung der Überwachung des Tierverkehrs und der Tiergesundheit hält der Bund die Mehrheit am Aktienkapital der Identitas AG. Die Aktionärsinteressen des Bundes werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt dieser die unternehmerische Autonomie der Identitas AG und anerkennt in seiner Eigenschaft als Aktionär die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrats (Art. 716a des Obligationenrechts2) in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik.

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SR 172.056.1 SR 220

2023-2485

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Gestützt auf Artikel 7a Absatz 3 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 19663 legt der Bundesrat in der Regel für jeweils vier Jahre fest, welche strategischen Ziele der Bund als Mehrheitsaktionär des Unternehmens erreichen will. Durch die Veröffentlichung der strategischen Ziele schafft er Transparenz. Die strategischen Ziele enthalten keine operativen Vorgaben. Neben der Festlegung der strategischen Ziele stehen dem Bund zur Einflussnahme auf das Unternehmen die Mittel zur Verfügung, die einem Mehrheitsaktionär im Aktienrecht zukommen, also der Einfluss auf die Besetzung des Verwaltungsrats und die stimmenmässige Beherrschung der Generalversammlung. Als Mehrheitsaktionär wählt der Bund jeweils je eine Person aufgrund ihrer Funktionen beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und beim Bundesamt für Landwirtschaft in den Verwaltungsrat der Identitas AG. An dieser Doppelvertretung soll auch in der Strategieperiode 2023­2025 festgehalten werden, damit die Kompetenz der beiden Bundesämter weiter genutzt wird.

Der Bund lässt sich durch zwei Verwaltungsrätinnen oder -räte vertreten. Er kann diese instruieren. Eine Instruktion des Bundesrates richtet sich ausschliesslich an seine Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat. Sie entbindet die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats nicht von der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Gesamtinteressen des Unternehmens.

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Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet von der Identitas AG Folgendes: 2.1 Die Identitas AG erhält ihre Bereitschaft für den Krisenfall beim Auftreten von Tierseuchen jederzeit aufrecht.

2.2 Sie gewährleistet als Dienstleisterin für den Bund das Datenmanagement in den Bereichen Tiergesundheit und Tierverkehr, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, Stoffflüsse und Rückverfolgbarkeit sowie für weitere land- und ernährungswirtschaftliche Anwendungen. Sie stellt die erlangten Daten und Informationen im rechtlich zulässigen Rahmen den Kantonen für ihre Vollzugsarbeit zur Verfügung.

2.3 Sie bietet Dienstleistungen für Dritte an, sofern die Erfüllung des Grundauftrags dadurch nicht beeinträchtigt wird.

2.4 Sie verhält sich in Ausführung des Grundauftrags und bei der Verwendung der dadurch erlangten Daten und Informationen nicht wettbewerbsverzerrend und hält insbesondere den Grundsatz der Gleichbehandlung anderer Unternehmen und der staatlichen Wettbewerbsneutralität ein.

2.5 Sie unterstützt die öffentlichen Institutionen und die Privaten innovativ, effizient und kundenorientiert und bietet ihnen qualitativ hochstehende Dienstleistungen an, die sich an den neusten technologischen Entwicklungen orientieren, zur Reduktion des administrativen Aufwands bei den Kundinnen und Kunden und Nutzerinnen und Nutzern beitragen und die Möglichkeiten des Datenaustauschs nutzen.

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2.6 Sie wird betriebswirtschaftlich geführt, ist wettbewerbsfähig und kundenorientiert, verfügt über ein hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und verfolgt im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie. Sie identifiziert insbesondere Bereiche der nachhaltigen Entwicklung, auf die sie einen wesentlichen Einfluss hat, definiert Ziele basierend auf den 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen4 und trägt so zur Verwirklichung der Agenda 2030 bei.

2.7 Sie versichert sich angemessen gegen ihre Haftpflichtrisiken, betreibt insgesamt ein angemessenes Risikomanagement-System, das sich an der ISONorm 310005 orientiert, überprüft ihre Risikoanalyse, Risikokontrolle und Risikosteuerung regelmässig und entwickelt diese bedarfsgerecht weiter. Sie verfügt über ein Compliancemanagement-System, das sich an der ISO-Norm 37301 orientiert, sowie über ein Betriebskontinuitätsmanagementsystem. Sie informiert den Bund als Eigner über die wichtigsten Unternehmensrisiken und die Schwerpunkte im Compliance-Management.

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Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet von der Identitas AG Folgendes:

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3.2

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Wirtschaftlichkeit Die Identitas AG wickelt den Grundauftrag des Bundes und die an weitere Kundinnen und Kunden erbrachten Dienstleistungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ab und setzt die Ressourcen wirtschaftlich und wirksam ein.

Finanzierung

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Die Identitas AG stellt im Rahmen des Grundauftrags sicher, dass die Kosten für den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der Tierverkehrsdatenbank durch die vom Bundesrat festgelegten Gebühren vollständig gedeckt werden, ohne dass sie dabei längerfristig nichtbetriebsnotwendige Reserven äufnet.

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Sie erhebt für gewerbliche Leistungen an Dritte mindestens kostendeckende Preise und schliesst eine Quersubventionierung von Leistungen an Dritte «Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung», Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. Sept. 2015, https://www.un.org/Depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf.

Die Normen können kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur; www.snv.ch.

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durch Mittel aus dem Grundauftrag nachweisbar aus. Sie legt ihre Rechnungen nach Sparten getrennt und gemäss dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung6 ab.

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Sie darf kein langfristiges Fremdkapital aufnehmen. Sie baut für die vom Bund definierten Seuchenrisiken eine ausfinanzierte Liquiditätsreserve von 1,2 Millionen Franken auf, um damit im Krisenfall für zwei Monate den Betrieb sicherzustellen.

3.3

Rechnungsergebnis

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Die Identitas AG als Gesamtunternehmen erzielt über die Geltungsdauer dieser strategischen Ziele ein positives Betriebsergebnis.

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Für jene Sparten, die über Gebühren oder gebührenähnliche Abgaben finanziert werden, strebt sie über eine längere Periode betrachtet ein ausgeglichenes Ergebnis an.

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Der Umsatz mit gewerblichen Leistungen in der Sparte «Übrige» darf höchstens 50 Prozent des gesamten Umsatzes ausmachen. Dieser Anteil kann vom Bund weiter beschränkt werden, falls durch die gewerblichen Leistungen der Sparte «Übrige» die vereinbarten strategischen Ziele zu den gesetzlich übertragenen Aufgaben gefährdet sind.

3.4

Gewinnverwendung, Reserven und Investitionen

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Die Identitas AG bildet die notwendigen Reserven, bevor sie Dividenden ausrichtet, und finanziert ihre Investitionen aus selbst erwirtschafteten Mitteln (Cash Flow) oder im Rahmen von Kooperationen. Die Ausrichtung von Dividenden aus gebührenfinanzierten Erträgen ist nicht erlaubt.

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Die Gewinnreserven der Sparte «Grundauftrag Bund» sind auf das betriebsnotwendige Mass zu beschränken und dürfen maximal 9 Millionen Franken betragen.

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Personal- und vorsorgepolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet von der Identitas AG Folgendes: 4.1 Die Identitas AG betreibt zur Sicherstellung ihrer Aufgaben eine vorausschauende, sozial verantwortliche, transparente und verlässliche Personalpolitik und bietet für alle Altersgruppen attraktive Arbeitsbedingungen an, die die Konkurrenzfähigkeit der Identitas AG sicherstellen. Sie schafft ein Arbeitsumfeld, das die persönliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit fördert.

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4.2 Sie hält die in den Statuten verankerten Vorgaben des Bundesrates zur Steuerung der Vergütungen des obersten Kaders in den bundesnahen Unternehmen ein.

4.3 Sie pflegt eine Führungspraxis, die auf Wertschätzung beruht, Leistung fördert und Vertrauen durch interne und externe Kommunikation schafft.

4.4 Sie nimmt diese strategischen Ziele in die jährlichen Leistungsziele für das Personal auf und berücksichtigt sie bei der Leistungsbeurteilung.

4.5 Sie erhöht den Frauenanteil im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung und strebt unter den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung eine angemessene Vertretung der Landessprachen an.

4.6 Sie nutzt nach Möglichkeit das inländische Arbeitskräftepotenzial.

4.7 Sie stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten geeignete Ausbildungsstellen der beruflichen Grundbildung sowie weitere Ausbildungsstellen zur Verfügung.

4.8 Sie orientiert das Leistungsniveau ihrer Vorsorgepläne an jenen der Bundesverwaltung und verteilt die Lasten angemessen auf Versicherte und Arbeitgeber. Sie informiert den Bundesrat bei einer sanierungsbedürftigen Unterdeckung über die vorgesehenen Massnahmen.

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Kooperationen und Beteiligungen 5.1 Die Identitas AG kann im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben sowie ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten Kooperationen wie Beteiligungen, Allianzen, die Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit eingehen, wenn diese zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswerts und zur Erfüllung des Grundauftrags beitragen.

5.2 Kooperationen müssen zur Erreichung dieser strategischen Ziele beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risiko- und Reputationsaspekt genügend Rechnung tragen.

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Anpassung der strategischen Ziele

Der Bundesrat behält sich vor, nach Rücksprache mit der Identitas AG diese strategischen Ziele bei Bedarf anzupassen.

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Berichterstattung 7.1 Der Bundesrat erwartet, dass die Identitas AG den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes pflegt, namentlich im Rahmen der mindestens halbjährlich stattfindenden Eignergespräche.

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7.2 Der Verwaltungsrat der Identitas AG erstattet dem Bundesrat nach Abschluss jedes Geschäftsjahrs schriftlich Bericht über die Erreichung dieser strategischen Ziele. Die Identitas AG erhebt die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen.

23. August 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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