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Richtplan des Kantons Thurgau, Genehmigung Teilrevision 2020/2021 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 31. August 2023 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 2. August 2023 wird die Teilrevision 2020 / 2021 des Kantons Thurgau unter Vorbehalt der Ziffern 2­4 und mit dem Auftrag gemäss Ziffer 5 genehmigt.

2.

Der Bund geht davon aus, dass in Beachtung von Artikel 46 Absatz 1bis der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201) bei der Aufnahme bzw. Anpassung von Vorhaben im kantonalen Richtplan jeweils eine stufengerechte Abstimmung mit dem Grundwasserschutz systematisch erfolgt und dass allfällige Konflikte und deren mögliche Lösung im erläuternden Text zu den Vorhaben aufgezeigt werden. Dies gilt auch für die vorliegend zur Genehmigung eingereichten Vorhaben, sofern sie in kantonaler Kompetenz sind.

3.

Der Richtplaneintrag betreffend den Deponiestandort Typ A «Hööchi» (Höchi) wird als Ausgangslage zur Kenntnis genommen.

4.

Der Bund genehmigt ­ mit Ausnahme des Standorts «Hööchi» ­ die Deponiestandorte im Koordinationsstand «Zwischenergebnis» gemäss den Festlegungen 4.4 A-C des Kapitels «4.4 Abfall» mit dem Vorbehalt, dass diese aus seiner Sicht noch keine ausreichende Grundlage im kantonalen Richtplan im Sinn von Artikel 8 Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700) darstellen.

5.

Der Kanton Thurgau wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung seines Richtplans das Unterkapitel «Grundwassergebiete» im Hinblick auf Festlegungen zu Grundwassergebieten und -schutzarealen für die zukünftige Trinkwassernutzung zu überarbeiten. Dabei sollten die Grundwasserschutzareale in geeigneter Weise, aber zumindest orientierend in der Richtplankarte, der Detailkarte oder im Geoportal dargestellt werden.

2023-2547

BBl 2023 2056

BBl 2023 2056

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld, Tel. 058 345 62 50

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60

7. September 2023

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Bundesamt für Raumentwicklung