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Strategische Ziele des Bundesrates für die RUAG International Holding AG für die Jahre 2024­2027 vom 29. November 2023

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Einleitung

Seit der Auflösung der BGRB Holding AG (Beteiligungsgesellschaft des Bundes) im Juni 2022 legt der Bundesrat für die RUAG International Holding AG (nachfolgend «RUAG International») separate strategische Ziele fest.

Die RUAG International und die von dieser direkt oder indirekt kontrollierten Unternehmen umfassen die aus den Rüstungsunternehmen hervorgegangenen Beteiligungen des Bundes, die nicht die Ausrüstung der Armee sicherstellen. Im Rahmen der Privatisierungsstrategie hat die RUAG International bereits verschiedene Unternehmensbereiche devestiert, insbesondere RUAG Ammotec, MRO International sowie die Auslandsstandorte von RUAG Aerostructures. Ziel dieser Strategieperiode ist insbesondere die optimale Ausrichtung des verbleibenden Unternehmensteils Beyond Gravity (ehemals RUAG Space) für dessen Verkauf, damit der Privatisierungsprozess der RUAG International bis 2025 abgeschlossen werden kann.

Gestützt auf Artikel 3 Absatz 1bis des Bundesgesetzes vom 10. Oktober 19971 über die Rüstungsunternehmen des Bundes legt der Bundesrat jeweils für vier Jahre jene Ziele fest, die der Bund als Eigner der RUAG International erreichen will. Er verpflichtet sich damit auf längerfristige und konsistente Ziele. Der Bundesrat nimmt für den Bund die Interessen als Eigner und die Rechte als Alleinaktionär der RUAG International wahr. Er berücksichtigt dabei deren Unabhängigkeit als privatrechtliche Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht.

Der Verwaltungsrat der RUAG International ist verantwortlich für die konzernweite Umsetzung der strategischen Ziele sowie für eine einheitliche Führung der RUAG International und der Konzerngesellschaften. Er erstattet dem Bundesrat Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele und stellt ihm die zur Überprüfung notwendigen Informationen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere auch die Konzernrechnung und der Einzelabschluss der RUAG International.

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SR 934.21

2023-3471

BBl 2023 2715

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Rahmenbedingungen der Leistungserbringung

Der Bundesrat erwartet von der RUAG International Folgendes: 1.

Die RUAG International verfügt über ein Unternehmensrisikomanagementsystem, das sich an der ISO-Norm 31000 orientiert. Die RUAG International informiert den Eigner über die wichtigsten Unternehmensrisiken.

2.

Die RUAG International verfügt über ein Compliance-Managementsystem, das sich inhaltlich an der ISO-Norm 37301 orientiert und den Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle aus deren Überprüfungen in den Jahren 2016 und 2021 sowie den besonderen Risiken im Compliance-Bereich im laufenden Devestitionsprozess (insb. im Bereich der Interessenwahrung u. -konflikte) Rechnung trägt. Die RUAG International informiert den Eigner zeitnah über allfällige Probleme im Compliance-Bereich, welche dessen Interessen unmittelbar betreffen könnten.

3.

Die RUAG International ergreift geeignete Massnahmen zur Vermeidung von aktiver und passiver Korruption.

4.

Die RUAG International richtet sich ökologisch nachhaltig aus.

5.

Die RUAG International verfolgt in der Schweiz und im Ausland gemäss den nationalen Standards eine fortschrittliche, auf sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen beruhende, ethischen Grundsätzen verpflichtete und transparente Führungspraxis und Personalpolitik.

6.

Die RUAG International engagiert sich in der Schweizer Berufsbildung, bietet entsprechende Ausbildungsstellen an und schafft unter marktwirtschaftlichen Bedingungen möglichst attraktive Arbeitsplätze.

7.

Die RUAG International wendet Vergütungssysteme an, die auf den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet sind und Artikel 6a Absätze 1­5 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20002 sowie die Bestimmungen der Kaderlohnverordnung vom 19. Dezember 20033 einhalten.

8.

Die RUAG International ist unabhängig vom Standort der Geschäftseinheiten im Einklang mit den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik tätig, befolgt die schweizerische Exportkontrollgesetzgebung, namentlich in Bezug auf die Ausfuhr von Kriegsmaterial und Gütern nach Güterkontrollgesetz vom 13. Dezember 19964, und hält die gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit privaten Sicherheitsdienstleistungen im Ausland ein.

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SR 172.220.1 SR 172.220.12 SR 946.202

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Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet von der RUAG International Folgendes: 1.

Die RUAG International richtet die Beyond Gravity AG für eine erfolgreiche Privatisierung bis 2025 aus, mit der ein optimaler Verkaufspreis erzielt werden kann. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: a. Auf anorganisches Wachstum wird verzichtet.

b. Der Verkauf erfolgt an einen westlichen Käufer.

c. Beim Verkauf werden die standort-, weltraum- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz berücksichtigt.

2.

Die RUAG International schliesst die Privatisierung von RUAG Aerostructures Schweiz AG mit Sitz in Emmen bis 2025 ab.

3.

Die Devestitionen erfolgen in Abstimmung mit dem Eigner.

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Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet von der RUAG International Folgendes:

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1.

Die RUAG International weist eine Rentabilität aus, die mit vergleichbaren Unternehmen in Europa und den USA Schritt hält, und steigert den Unternehmenswert nachhaltig.

2.

Die RUAG International weist keine Nettoverschuldung auf.

3.

Die RUAG International hält erzielte Devestitionserlöse als Reserve für die Deckung des Liquiditätsbedarfs und lässt nicht benötigte liquide Mittel durch Dividenden dem Eigner zukommen.

4.

Die RUAG International konsultiert den Eigner zu strategischen Investitionen vorgängig.

Auflösung der RUAG International

Der Bundesrat erwartet, dass die RUAG International einen Umsetzungsplan für die Liquidation nach dem Verkauf aller operativen Unternehmensteile vorbereitet und umsetzt. Dieser muss im Hinblick auf die Unternehmensstruktur sicherstellen, dass verbleibende Rechte geltend gemacht werden, vorhandenen Pflichten nachgekommen wird und die Liquidation effizient und rechtmässig abgeschlossen werden kann.

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Berichterstattung

Der Bundesrat erwartet, von der RUAG International Folgendes: 1.

Die RUAG International steht vierteljährlich für Aussprachen mit dem Eigner, vertreten durch das Eidgenössische Finanzdepartement (Eidgenössische Finanzverwaltung), zur Verfügung.

2.

Die RUAG International informiert den Eigner, vertreten durch das Eidgenössische Finanzdepartement (Eidgenössische Finanzverwaltung), regelmässig, rechtzeitig und sachgerecht über Tatsachen oder Beschlussfassungen im Konzern, welche die Erreichung der strategischen Ziele erheblich beeinflussen können.

3.

Die RUAG International erstattet dem Bundesrat nach Abschluss jedes Geschäftsjahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

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Gültigkeit und Änderungen

Diese strategischen Ziele sind ab dem 1. Januar 2024 gültig und bis zum 31. Dezember 2027 befristet.

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Sie können während ihrer Gültigkeit angepasst werden, sollte ein geändertes Umfeld dies als notwendig erscheinen lassen, insbesondere nach der Privatisierung von Beyond Gravity.

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29. November 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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