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Bundesratsbeschluss über die Aufstockung der Teuerung und Mehrwertsteuer von Verpflichtungskrediten für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) vom 29. November 2023

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 20061 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds und Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 19. Juni 20192 über den Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben im Nationalstrassennetz, für den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten sowie des Bundesbeschlusses vom 25. September 20193 über den Verpflichtungskredit ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr beschliesst: 1. Der Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wird von 22 658 700 000 Franken um 64 300 000 Franken auf 22 723 000 000 Franken erhöht. Diese Erhöhung teilt sich wie folgt auf: 1.1 Der Verpflichtungskredit für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes von 9 696 700 000 Franken wird wie folgt erhöht: i. für die Teuerung um 27 000 000 Franken; ii. für die Mehrwertsteuer um 9 400 000 Franken.

1.2 Der Verpflichtungskredit für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz von 5 762 100 000 Franken wird wie folgt erhöht: i. für die Teuerung um 10 000 000 Franken; ii. für die Mehrwertsteuer um 5 000 000 Franken.

1.3 Der Verpflichtungskredit für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen von 6 295 600 000 Franken wird wie folgt erhöht:

1 2 3

BBl 2007 8553 BBl 2019 8523 BBl 2020 753

2023-3860

BBl 2024 9

BBl 2024 9

i.

ii.

für die Teuerung um 9 100 000 Franken; für die Mehrwertsteuer um 3 800 000 Franken.

2. Der Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben im Nationalstrassennetz, für den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten wird von 5 683 200 000 Franken um 66 800 000 Franken auf 5 750 000 000 erhöht. Diese Erhöhung teilt sich wie folgt auf: i. für die Teuerung um 46 900 000 Franken; ii. für die Mehrwertsteuer um 19 900 000 Franken.

3. Der Verpflichtungskredit ab 2019 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr wird von 1 103 380 000 Franken um 200 000 Franken auf 1 103 580 000 erhöht. Diese Erhöhung teilt sich wie folgt auf: i. für die Teuerung 0 Franken; ii. für die Mehrwertsteuer um 200 000 Franken.

29. November 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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