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Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024­2027»

2023-3759

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1

Einleitung

1.1

Zielsetzung, Geltungsbereich und Gültigkeitsdauer

Mit der Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024­2027» legen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gemeinsam fest, wie die digitale Transformation der Verwaltungen im föderalen Kontext vorangetrieben wird. Die kooperativ ausgelegte Strategie definiert, welche Handlungsfelder auf allen drei föderalen Ebenen prioritär bearbeitet und welche strategischen Schwerpunkte in den Jahren 2024 bis 2027 gesetzt werden. Die Strategie gibt ebenfalls vor, wie die Zusammenarbeitsorganisation «Digitale Verwaltung Schweiz» (DVS) die Gemeinwesen*1 in der Umsetzung ihrer Aufgaben mit geeigneten Massnahmen unterstützt.

Die Strategie bezieht sich auf die Verwaltungen der Gemeinwesen in der Schweiz.

Sie betrifft die sogenannte Kernverwaltung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Nicht eingeschlossen sind verwaltungsnahe Körperschaften wie zum Beispiel Universitäten, Schulen und Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die Strategie wird alle vier Jahre aktualisiert.

1.2

Hintergrund

Seit vielen Jahren arbeiten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden in der digitalen Transformation der Verwaltung zusammen. Bereits 1975 wurde die «Schweizerische Informatikkonferenz» gegründet, und 2008 entstand zur koordinierten Einführung und Weiterentwicklung des E-Governments in der Schweiz die interföderale Organisation «E-Government Schweiz». Ein weiterer Digitalisierungsschub erfolgte mit der Unterzeichnung der Tallinn Declaration on eGovernment vom 6. Oktober 20172. So machen auch die Strategie «Digitale Schweiz 2023» vom 16. Dezember 20223 und der zugehörige Aktionsplan4 des Bundes sowie die mittlerweile zahlreichen Digitalisierungsstrategien von Kantonen, Städten und Gemeinden die unterschiedlichen Herausforderungen der digitalen Transformation sichtbar.

Um die digitale Transformation der Verwaltung weiter voranzutreiben, wurde per 1. Januar 2022 die DVS gegründet. Die DVS verfolgt einen vernetzten, gesamtschweizerischen Ansatz, koordiniert die Steuerung der digitalen Transformation zwischen und innerhalb der institutionellen Ebenen und ermöglicht Mitsprache und Mitgestaltung (vgl. Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung vom 24. September 20215 über die Digitale Verwaltung Schweiz [Rahmenvereinbarung], Ziff. 4.1 Abs. 1).

1 2 3 4 5

Die mit einem Sternchen versehenen Begriffe werden im Glossar erklärt.

Abrufbar unter www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 6. Okt. 2017 (Stand: 11.9.2023).

BBl 2022 3154 Abrufbar unter www.digital.swiss > Aktionsplan.

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Die vorliegende Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024­2027» dient der Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden unter Mitwirkung der DVS.

1.3

Einordnung ins schweizweite Strategiegefüge

Mit der Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024­2027» schaffen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ein gemeinsames Verständnis für die Umsetzung und Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung. Die Strategie adressiert die transversalen Herausforderungen* der digitalen Transformation der Gemeinwesen und soll als Dachstrategie vertikale und horizontale Wirkung entfalten. Die vertikale Wirkung betrifft die Organisationen verschiedener Staatsebenen, die horizontale Wirkung diejenigen auf einer Staatsebene.

Die zahlreichen Strategien der Gemeinwesen im Bereich der digitalen Transformation sollen sich bei der Umsetzung und Weiterentwicklung an der vorliegenden Strategie orientieren (vgl. Rahmenvereinbarung, Ziff. 3.1., Abs. 3 Bst. d).

Die Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024­2027» löst die folgenden kantonsübergreifenden und schweizweiten Strategien zur digitalen Transformation ab: ­

E-Government-Strategie Schweiz 2020­20236

­

Leitlinien der Kantone zur Digitalen Verwaltung vom 27. September 20187

­

Strategisches Leitbild der Schweizerischen Informatikkonferenz

Die Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024­2027» unterstützt unter Anwendung des föderal-kooperativen Ansatzes die Strategie «Digitale Schweiz 2023» ­ dies insbesondere im Wirkungsbereich «digitale Behördenleistungen». Sie trägt mit einer leistungsfähigen digitalen Verwaltung zu einer digitalen Schweiz bei.

Die Strategie unterstützt eine wirkungsvolle Koordination mit Bezug auf die transversalen Herausforderungen. Um eine bestmögliche Wirkung zu erzielen, sind sektorspezifische Lösungen und Entwicklungen zu berücksichtigen. Die strategischen Aktivitäten sollen abgestimmt und unter Gewährleistung gegenseitiger Anschlussfähigkeit erfolgen. Bei der Umsetzung der sektorspezifischen Anliegen sollen insbesondere gemeinsame Standards und Basisinfrastrukturen berücksichtigt werden.

1.4

Strategieaufbau

Die Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024­2027» umfasst vier zentrale Bestandteile: das Leitbild, die Prinzipien, die Handlungsfelder sowie die strategischen Schwerpunkte und Ziele.

6 7

BBl 2019 8739 Leitlinien der Kantone zur Digitalen Verwaltung. Abrufbar unter www.kdk.ch > Aktuell > Stellungnahmen > 2018 (Stand: 11.9.2023).

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Abbildung 1 Zentrale Bestandteile der Strategie

Das Leitbild definiert die langfristige Vision der öffentlichen Verwaltungen der Schweiz als Gesamtsystem*. In der Umsetzung des Leitbilds sind die Prinzipien im Kontext der digitalen Transformation handlungsleitende Grundsätze für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden. Die Prinzipien sind massgebend für die Entscheidungen und die entsprechenden Handlungen der Schweizer Verwaltungen in Bezug auf die digitale Transformation.

Die Handlungsfelder stellen diejenigen Bereiche dar, in denen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer jeweiligen Strategien zur digitalen Verwaltung aktiv sind. Die erwähnten Handlungsfelder werden je nach individueller Ausgangslage in den jeweiligen Organisationen angegangen. Durch koordiniertes Handeln und Setzen gemeinsamer Akzente wollen die Gemeinwesen die Effektivität ihrer Handlungen stärken und nachhaltige Fortschritte erzielen.

Die strategischen Schwerpunkte und Ziele sind handlungsfeldübergreifend. Anders als im Rahmen der Handlungsfelder steht bei den Schwerpunkten und Zielen das gemeinsame Handeln, zu dem sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden bis zum Ende der Strategieperiode verpflichten, im Zentrum. Die Schwerpunkte stellen diejenigen Tätigkeitsbereiche dar, die aktuell auf die weitere digitale Transformation des vernetzten Gesamtsystems die grösstmögliche Wirkung haben.

2

Leitbild

Bund, Kantone, Städte und Gemeinden transformieren ihre Prozesse und Leistungen, sodass sie als vernetztes digitales Gesamtsystem agieren können. Sie richten sich dabei nach dem folgenden langfristigen Leitbild der digitalen Verwaltungen: Der Bevölkerung, den Unternehmen und auch weiteren Anspruchsgruppen wird eine effektive, transparente und sichere digitale Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung ermöglicht. Die Verwaltungen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden erbringen als vernetztes Gesamtsystem durchgängig digitale Behördenleistungen.

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Die Verwaltung trägt massgeblich zur Attraktivität des modernen, lebenswerten und zukunftsfähigen Standorts Schweiz bei. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden richten sich nach den Bedürfnissen ihrer Anspruchsgruppen. Die Anspruchsgruppen* umfassen insbesondere Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher der Schweiz, Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, in der Schweiz oder mit der Schweiz tätige Unternehmen und namentlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung aller drei föderalen Ebenen. Die berechtigten Anliegen dieser Anspruchsgruppen werden durchgängig* und in einer für sie nachvollziehbaren Art erfüllt, unabhängig davon, welche Verwaltungseinheiten auf welcher föderalen Ebene dafür zuständig sind.

Das langfristige Ziel ist Folgendes: Nutzerinnen und Nutzer aller Anspruchsgruppen können Behördenleistungen einfach digital beziehen und an diesen mitwirken. Dabei wird berücksichtigt, dass sich die Bevölkerung auch weiterhin nicht digital mit den Behörden austauschen kann. Unternehmen und Verwaltung interagieren dagegen durchgängig digital. Mitarbeitende der Verwaltungen profitieren von einem innovativen und attraktiven Arbeitsumfeld. Die Verwaltung erbringt ihre Leistungen digital und effektiv. Eine effektive Verwaltung steht der Bevölkerung in jeder Lebenssituation bei der Erfüllung ihrer Anliegen bestmöglich zur Seite. Die Unternehmen können sich auf ihr Kerngeschäft fokussieren und erledigen die behördlichen Pflichten mit minimalem Aufwand. Effektiv bedeutet ebenfalls, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung ihre Aufgaben unkompliziert und effizient mithilfe von digitalen Lösungen erfüllen.

Eine transparente Verwaltung stellt sicher, dass die Anspruchsgruppen stets über die laufenden Behördenprozesse und die Bearbeitung und Speicherung ihrer Daten informiert sind. Sichere Behördenprozesse garantieren, dass Unbefugte sich nicht Zugang zu den Systemen, zu den Daten und zur Kommunikation der öffentlichen Verwaltung verschaffen können und der Schutz von Personendaten jederzeit ausreichend gewährleistet ist. Sicher bedeutet zudem, dass die zugrundeliegende IT-Infrastruktur gegen äussere Störungen resilient ist.

Die DVS orchestriert die digitale Transformation über alle drei Staatsebenen hinweg im Rahmen eines kooperativen
Ansatzes. Die Verwaltungen der Gemeinwesen auf allen föderalen Ebenen verstehen sich als Gesamtsystem vernetzter Organisationen, das digitale Behördenleistungen durchgängig erbringt und so einen Mehrwert nach aussen und nach innen schafft. Behördenleistungen sollen auch in ihrer nicht digitalen Form auf digital ausgerichteten nutzerzentrierten Prozessen basieren. Bei diesen digital ausgerichteten Prozessen handelt es sich nicht um digitale Abbildungen bestehender Prozesse, sondern um optimierte digitale Behördenleistungen, die auch neu gedacht werden können. Durchgängig bedeutet einerseits, dass digitale Behördenprozesse vollständig und medienbruchfrei über verschiedene Systeme hinweg die Verwaltung durchlaufen. Es bedeutet andererseits auch, dass Behördenleistungen durch die jeweils administrativ zuständigen Verwaltungen der föderalen Ebenen digital vollzogen werden können.

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Prinzipien der digitalen Verwaltungen

Bei der gemeinsamen Umsetzung des Leitbilds orientieren sich die Gemeinwesen an gemeinsamen Grundsätzen. Diese sind handlungsleitend für die digitale Transformation und für die Planung und Umsetzung entsprechender Massnahmen. Sie liegen allem koordinierten Handeln zugrunde. Die Verwaltungen verstehen sich als vernetztes Gesamtsystem.

Abbildung 2 Prinzipien der digitalen Verwaltungen

Nutzerzentrierung und Inklusion Digitale und nicht digitale Behördenleistungen werden optimiert oder neu gedacht, damit sie zu einer generellen Vereinfachung der Prozesse der Verwaltung beitragen und den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen (Nutzerzentrierung*).

Nutzerinnen und Nutzer sind Personen aller Anspruchsgruppen, dazu gehören auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Nichtbehördliche Anspruchsgruppen werden in die Entwicklung und Umsetzung der Behördenleistungen einbezogen.

Die Anspruchsgruppen werden im Sinne einer 360-Grad-Betrachtung aus allen Perspektiven beleuchtet. Behördenleistungen werden mit einer behördenübergreifenden End-to-End-Sicht ausgestaltet, damit alle sie nutzen können. Bei der Ausgestaltung werden zum Beispiel unterschiedliche IT-Grundkompetenzen, Sprachkenntnisse oder geistige sowie körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt. Die Verwaltungen stellen eine einfache Interaktion sicher, Leistungen werden falls gewünscht automatisch angestossen (antragslose Verfahren*). Das selbstbestimmte Handeln wird gefördert.

Digital first und digital only Verwaltungsprozesse werden vorrangig für die digitale Leistungserbringung ausgestaltet (digital first*). Bestehende, auf die nicht digitale Abwicklung ausgelegte Pro6 / 24

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zesse werden adaptiert, indem sie konsequent an der digitalen Leistungserbringung ausgerichtet werden. Die Bevölkerung kann Behördenleistungen jedoch weiterhin nicht digital beziehen. Wirtschaft und Verwaltung arbeiten hingegen aktiv daran, dass sie untereinander ihre Dienstleistungen und Prozesse vollständig digital vollziehen (digital only*). Digitale Behördenleistungen, insbesondere behördliche Nachweise, sollen von allen Gemeinwesen im In- und Ausland akzeptiert und digital integriert werden.

Interoperabilität und Mehrfachnutzung Die Verwaltung als Gesamtsystem entwickelt grundsätzlich gemeinsame Lösungen.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen ist dabei unerlässlich, um Ressourcen zu bündeln, Fachwissen zu teilen und interoperable Lösungen bereitzustellen. Diese werden durch (Applikations-)Schnittstellen und offene Architekturen interoperabel gestaltet und ermöglichen auch die internationale Anschlussfähigkeit.

Es werden bevorzugt Technologien eingesetzt, die eine einfache und niederschwellige Mehrfachnutzung ermöglichen, beispielsweise durch Teilen von Quellcodes (Open Source*) oder die Verwendung skalierbarer Cloud-Technologien. Zudem wird darauf hingewirkt, dass die Daten der Verwaltung für digitale Behördendienstleistungen mehrfach genutzt und das Once-only-Prinzip* umgesetzt werden. Zur Förderung der Interoperabilität* wird die Harmonisierung der Rechtsgrundlagen vorangetrieben.

Sicherheit, Vertrauen und Transparenz Digitale Behördenleistungen sind nach etablierten Standards* und Richtlinien für Datensicherheit (Security und Privacy by Design) ausgestaltet. Nutzerinnen und Nutzer können nachvollziehen, durch welche Stellen und zu welchen Zwecken ihre Daten durch die Verwaltungen gespeichert und bearbeitet werden. Der Schutz der Daten (Datenschutz*) vor unerlaubter Bearbeitung und Nutzung wird zu jeder Zeit gewährleistet. Das Gesamtsystem, insbesondere die ihm zugrundeliegende IT-Infrastruktur, ist gegen unvorhergesehene und schädliche Einflüsse resilient. Ein transparenter Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern über die Chancen und Gefahren der digitalen Verwaltung sensibilisiert für sicherheitsrelevante Massnahmen und stärkt das Vertrauen.

Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit Die digitale Transformation wird ganzheitlich* und über die Organisationsgrenzen hinweg sowie
umfassend in ihrem Wirkungszusammenhang betrachtet. Dies erfordert die Gesamtbetrachtung der Aspekte Organisation, Technologie und Kultur. Zur Sicherstellung des langfristigen Mehrwerts für die Bevölkerung und die Wirtschaft werden die digitalen Behördenleistungen sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltig entwickelt und bereitgestellt. Dabei sind soziale, ökologische und ökonomische Aspekte immer wieder neu gegeneinander abzuwägen und in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Ökologisch nachhaltiges Handeln bezieht sich vor allem auf die schonende Nutzung der Ressourcen. Bei der ökonomischen Nachhaltigkeit geht es darum, dass Lösungen wirtschaftlich tragfähig sind. Sozial nachhaltig sind digitale Behördenleistungen, wenn sie unter Berücksichtigung ethischer Standards und Good Practices entwickelt werden. Die Verwaltungen achten auf ihre digitale Souveränität*, um eine ausreichende und nachhaltige Kontrolle des digitalen Raums zu gewährleisten.

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Handlungsfelder

Um das Leitbild umzusetzen, werden sechs zentrale Handlungsfelder definiert. Die Handlungsfelder werden von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer jeweiligen Strategien und ihres digitalen Reifegrads mit individuellen Akzenten zur digitalen Verwaltung aktiv angegangen. Koordiniertes und gemeinsames Handeln stärkt die Effektivität der Umsetzung der Vorhaben. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Handlungsfelder miteinander verknüpft sind und nicht isoliert betrachtet werden können. Mit der Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024­2027» wird eine ganzheitliche und vernetzte Sicht in den Handlungsfeldern eingenommen. Die DVS unterstützt und steuert die gemeinsamen Aktivitäten in den Handlungsfeldern in unterschiedlichem Ausmass. In der aktuellen Strategieperiode fokussiert sie sich insbesondere auf Basisdienste* und Infrastrukturen.

Abbildung 3 Handlungsfelder

4.1

Basisdienste und Infrastrukturen

Ein zentrales Hemmnis für die digitale Transformation der Verwaltung sind fehlende Basisdienste und Infrastrukturen. Viele Projekte in diesem Bereich werden heute in verschiedenen Gemeinwesen parallel umgesetzt, was zu Effizienzverlusten und Mehrkosten führt sowie den Fortschritt in der Umsetzung einer digitalen Verwaltung als

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Ganzes hemmt. Diese Tatsache widerspiegelt sich auch im eGovernment-BenchmarkBericht 20238 der Europäischen Union.

Die Gemeinwesen sollen digitale Behördenleistungen als Gesamtsystem erbringen.

Um den Prozess dorthin zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollen sie sowohl auf skalierbare Basisdienste als auch auf sichere und resiliente Infrastrukturen zurückgreifen können. Auf die Anschlussfähigkeit bestehender (sektorieller) Lösungen ist zu achten. Zudem ist das Potenzial der Bündelung von digitalen Behördenleistungen auf gemeinsamen Einstiegspunkten und gemeinsam genutzten Serviceplattformen aus der Sicht der Anspruchsgruppen noch nicht optimal ausgeschöpft. Weiter erschwert das Fehlen eines staatlich anerkannten elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) die Umsetzung von digitalen Behördenleistungen. Zudem sind die Möglichkeiten der Cloud als Infrastruktur bisher weitgehend ungenutzt.

Beitrag der DVS als Organisation Die DVS als Organisation treibt eine wirkungsorientierte und effiziente (Weiter-)Entwicklung und einen nachhaltigen Betrieb von Basisdiensten und Infrastrukturen voran. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Agenda DVS*, namentlich auf Portalbasisinfrastrukturen*, einer Förderung der Integration der E-ID und dem Einsatz von Cloudtechnologien. Hierzu sollen die relevanten Projekte angestossen und gemeinsam umgesetzt werden. Die Gemeinwesen richten ihre Planung darauf aus. Im Zusammenhang mit den aufzubauenden Basisdiensten und -infrastrukturen hat die DVS auch eine aktive Rolle im Bereich der Rechtssetzung, unter anderem indem sie frühzeitig Impulse an die zuständige Staatsebene gibt. Die DVS sammelt und verstärkt als zentrale Anlaufstelle das entsprechende Wissen und stellt regelmässig Informationen in angemessenem Umfang bereit (auch für die Bevölkerung).

4.2

Rechtsgrundlagen

Viele der bestehenden rechtlichen Grundlagen sind auf eine nicht digitale Welt ausgelegt und unterstützen durchgängige digitale Leistungen als Gesamtsystem unzureichend. Regulatorische Vorgaben erschweren teilweise eine nutzerfreundliche und in technischer Hinsicht wirtschaftliche Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben.

Fehlende rechtliche Grundlagen und datenschutzrechtliche Befürchtungen erschweren eine zukunftsgerichtete Wertschöpfung aus Daten zum Nutzen der Anspruchsgruppen.

Rechtsgrundlagen müssen auf eine digitale Welt ausgerichtet sein. Um die digitale Erbringung von Behördenleistungen und den elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen, sind Rechtsgrundlagen zu schaffen oder anzupassen. Rechtsgrundlagen werden auch benötigt, um die gemeinsame Beschaffung, Entwicklung oder Finanzierung von digitalen Behördenleistungen zu ermöglichen. Rechtliche Grundlagen sind wei8

Abrufbar unter https://digital-strategy.ec.europa.eu > Search > eGovernment Benchmark 2023 > 27.9.2023 (Stand: 27.9.2023).

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terzuentwickeln, um das Potenzial der Cloud zu nutzen und eine gemeinsame Datenbewirtschaftung und die Sekundärnutzung von Daten zu ermöglichen. Entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen oder anzupassen ist ein aufwendiger Prozess, der zeitnah vorangetrieben werden muss.

Beitrag der DVS als Organisation Die Überarbeitung rechtlicher Grundlagen liegt in der Verantwortung aller drei Staatsebenen. Die DVS als Organisation setzt rechtzeitige und sachbezogene Impulse für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und der dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen. Mit Blick auf die Interoperabilität und die Basisdienste fördert sie die Schaffung und Anpassung relevanter Rechtsgrundlagen zwischen den Gemeinwesen.

4.3

Standards

Die Interoperabilität und die Mehrfachnutzung bestehender Lösungen sind aufgrund fehlender technischer, semantischer, organisatorischer und rechtlicher Standards stark erschwert. Dadurch werden Synergien wenig genutzt. Das reduziert das Potenzial der digitalen Verwaltung als vernetztes Gesamtsystem.

Durch Standards wird sichergestellt, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden als vernetztes Gesamtsystem agieren und digitale Behördenleistungen gemeinsam erbringen können. Im Bereich der technischen Standards liegt der Fokus auf (Applikations-)Schnittstellen, Serviceplattformen und Lösungsarchitekturen. Organisatorische Standards erfordern die Harmonisierung von Fachprozessen und rechtlichen Grundlagen. Standards für Cybersicherheit werden gemäss Empfehlungen des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit angewendet und an die Bedrohungslage sowie die verwendeten Technologien angepasst. Um einen zukunftsgerichteten Umgang mit Daten zu gewährleisten, müssen Vorgaben zur Datenbewirtschaftung und -haltung (inkl. Archivierung) harmonisiert und standardisiert werden.

Beitrag der DVS als Organisation Bund, Kantone, Städte und Gemeinden entwickeln Standards gemeinsam und bekennen sich zu deren Einhaltung. Neue Standards werden im Rahmen bestehender Gefässe wie des Vereins eCH9 entwickelt, die internationale Kompatibilität wird berücksichtig. Die DVS unterstützt die aktive Ausarbeitung strategisch wichtiger Standards und stärkt die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden innerhalb der bestehenden Strukturen. Die DVS fördert die Verbindlichkeit der Umsetzung von Standards.

9

Website: www.ech.ch

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4.4

Digitale Angebote

Heute stehen nur ausgewählte Behördenleistungen digital zur Verfügung. Das Angebot an digitalen Behördenleistungen und dessen Ausgestaltung unterscheidet sich in den Gemeinwesen stark. Aufgrund der dezentral organisierten Verwaltungen sind die digitalen Behördenleistungen vielfach nicht gemeinsam umgesetzt, was zu divergierenden Prozessen und fehlender Durchgängigkeit führt.

Digitale Angebote sollen eine einfache, effektive, transparente und sichere Interaktion mit der Verwaltung in allen Lebenssituationen ermöglichen. Das Angebot ist jedoch lückenhaft und allzu oft durch Brüche im Nutzererlebnis gekennzeichnet. Für die Nutzerinnen und Nutzer steht nicht primär im Vordergrund, wie die verwaltungsrechtlichen Zuständigkeiten geregelt sind, solange Ansprechpersonen und Verantwortlichkeiten während der gesamten Prozessabwicklung klar definiert sind und sie die gewünschte Dienstleistung erhalten. Bestehende und neue Prozesse sollen deshalb vom Anfang bis zum Ende wirkungsorientiert und nutzerzentriert digital gestaltet werden. Die zukünftigen digitalen Behördenleistungen setzen das Once-only-Prinzip konsequent um. Papierlose Genehmigungsworkflows sind über die Organisationsgrenzen hinweg im Einsatz, bei Bedarf unter Verwendung elektronischer Signaturen.

Die Bereitstellung von (Applikations-)Schnittstellen ermöglicht es, über Verwaltungsgrenzen hinaus als Gesamtsystem zu agieren und auch nicht-behördliche Anspruchsgruppen in die Prozesse der Leistungserbringung zu integrieren.

Beitrag der DVS als Organisation Im Rahmen des Schwerpunkts «Digitale Behördenleistungen schweizweit gemeinsam ausbauen» (s. Ziff. 5.1) wird die Entwicklung gemeinsamer digitaler Behördenleistungen gefördert. Die DVS begünstigt den strategischen Ausbau des bestehenden Angebots, indem sie notwendige Kooperationen unterstützt und damit eine möglichst grosse Verbreitung dieses Angebots erzielt. Zudem arbeitet sie gezielt daran, bestehende Hürden abzubauen und Grundlagen für effiziente und beschleunigte Entwicklung digitaler, nutzerzentrierter Behördenleistungen zu schaffen.

4.5

Digitale Kultur und Fähigkeiten

Die digitale Transformation ist mit einem Kulturwandel in der Gesellschaft und der Arbeitswelt verbunden. Die Gemeinwesen haben sich diesem Wandel ebenfalls zu stellen und sind gefordert, diesen aktiv anzugehen. Die Verwaltungen werden zunehmend offene, vernetzte und lernende Organisationen. Das Leitbild der digitalen Verwaltung bedingt insbesondere ein gemeinsames Grundverständnis des gesamten Verwaltungssystems von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Bisher lag der Fokus mehrheitlich auf dem eigenen Zuständigkeitsbereich, organisationsübergreifende Themen standen im Hintergrund. Ebenfalls erschwerend ist, dass digitale Fähigkeiten, auch im Kontext des Fachkräftemangels, nur limitiert zur Verfügung stehen.

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Eine ganzheitliche Organisationsentwicklung ist für die digitale Transformation von grosser Bedeutung. Das Change-Management für den kulturellen Wandel innerhalb der Verwaltung ist unter Einbezug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv anzugehen. Eine wichtige Rolle nehmen dabei die Mitglieder der Exekutive und die oberste Führungsebene der Verwaltung ein, die diesen Wandel vorleben. Eine Innovations-, Zusammenarbeits- und Lernkultur sind durch entsprechende Massnahmen dezentral zu etablieren und zu fördern, um insbesondere die digitalen Fähigkeiten der Organisationen und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken. Ein Fokus kann auf neuen (kollektiven) Arbeitsweisen, Best Practice und Sensibilisierung in Cybersicherheit oder auch auf Themen wie Datenkompetenz (Data Literacy) liegen. Als Gesamtorganisation soll die digitale Verwaltung eine attraktive und fortschrittliche Arbeitgeberin sein.

Beitrag der DVS als Organisation Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gehen den Kulturwandel zur Förderung der digitalen Transformation aktiv an und orientieren sich dabei am Leitbild der digitalen Verwaltung. Die DVS nimmt eine Vorbildfunktion als offene und transparente Zusammenarbeitsplattform ein und schafft einen Rahmen für den Austausch zwischen den Gemeinwesen. Sie kann Impulse aufnehmen und fördert die organisationsübergreifende Vernetzung.

4.6

Weiterentwicklung der Zusammenarbeit

Die gegenwärtige Lage zeigt, dass innerhalb der Gemeinwesen hinsichtlich der digitalen Transformation eine positive Dynamik besteht. Es gilt, diese durch koordiniertes und wirkungsorientiertes Zusammenarbeiten zwischen den Gemeinwesen weiter zu stärken, Synergien zu nutzen und gleichzeitig die notwendige Flexibilität zu wahren.

Es ist notwendig, sich gemeinsam mit dem Potenzial neuer Technologien und deren Einsatzmöglichkeiten auseinanderzusetzen.

Mögliche bestehende Informations- und Koordinationslücken sind zu schliessen, die Vernetzung ist auszubauen und ausreichende Koordinationskapazitäten sind sicherzustellen. Die Zusammenarbeit der Gemeinwesen umfasst fachliche, organisatorische, rechtliche und technische Aspekte. Dies gilt genauso für die einzelnen Organisationseinheiten von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden wie für die Verwaltung als vernetztes Gesamtsystem. Ein Fokus liegt auf der Förderung gemeinsamer Lösungen. Für diese sind geeignete Finanzierungs- und Betriebsmodelle sowie Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten über alle drei Staatsebenen hinweg zu definieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt liegt im Umgang mit der grossen Dynamik innovativer Technologien wie der Künstlichen Intelligenz oder Robotics. Diese Entwicklungen müssen frühzeitig identifiziert werden, um das Potenzial von Innovationen für das Verwaltungshandeln richtig einzuschätzen und zu nutzen. Der Erfahrungsaustausch dazu wird aktiv gefördert.

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Beitrag der DVS als Organisation Bund, Kantone, Städte und Gemeinden bekennen sich zu einer koordinierten Zusammenarbeit, die sie proaktiv fördern. Dabei berücksichtigen sie die Prinzipien der digitalen Verwaltung, um das Leitbild dieser Strategie umzusetzen.

Dies bedeutet auch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen in ihrem Verantwortungsbereich (insbesondere personelle Ressourcen). Die DVS agiert als leistungsstarke Plattform, indem sie mittels Foren, hilfreicher Methoden und administrativer Unterstützung die wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gemeinwesen fördert. Ebenso ist sie, im Rahmen ihrer Gremien, die koordinierende Instanz. Um die Wirkung der DVS zukünftig zu erhöhen, ist ihre Weiterentwicklung unter Berücksichtigung des Rechtsetzungsbedarfs, des Umfeldes und der Partnerorganisationen anzugehen (s. auch Ziff. 5.6).

5

Strategische Schwerpunkte und Ziele

Im Zeitraum von 2024 bis 2027 treiben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden die digitale Transformation voran, indem sie sechs strategische Schwerpunkte gezielt bearbeiten. Sie setzen hierfür die jeweiligen Ziele kooperativ und in enger gegenseitiger Abstimmung um.

Abbildung 4 Strategische Schwerpunkte

5.1

Digitale Behördenleistungen schweizweit gemeinsam ausbauen

Das Leistungsangebot wird schweizweit ausgebaut. Die Gemeinwesen streben danach, ein umfassendes, durchgängiges und auf die Anspruchsgruppen ausgerichtetes Angebot digitaler Behördenleistungen über alle föderalen Ebenen hinweg zu schaffen.

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Um durchgängige digitale Leistungen zu erbringen, sollen die Organisationsgrenzen überwunden werden. Gemeinsam werden Behördenprozesse anhand ihres Potenzials ausgewählt und organisationsübergreifend und interoperabel ausgestaltet.

Ziele ­

Im Rahmen der Zusammenarbeit ist eine praxisbezogene Gemeinschaft für die Entwicklung digitaler Behördenleistungen (Community of Practice) eingerichtet.

­

Die Verwaltungen verständigen sich auf Behördenleistungen, die eng koordiniert digital umgesetzt werden.

­

Digitale amtliche Bescheinigungen wie die Wohnsitzbescheinigung, der Strafregisterauszug oder der Betreibungsregisterauszug sind standardisiert und schweizweit sowie international durchgängig digital in die Prozesse von Verwaltung und Privatwirtschaft integrierbar; die Bescheinigungen sind insbesondere auch über die E-ID-Vertrauensinfrastruktur* nutzbar.

­

Die Angebote an digitalen Behördenleistungen für Unternehmen folgen über alle föderalen Ebenen hinweg einer einheitlichen Architektur.

­

Hilfsmittel für die Entwicklung digitaler Behördenleistungen, wie eine Sammlung von grundlegenden Entwurfsmustern für das Service Design* oder ein multilingualer Schlagwortkatalog, der die Auffindbarkeit von digitalen Behördenleistungen durch weitergehende Automatisierungsmöglichkeit erhöht, stehen allen Gemeinwesen zur Verfügung.

5.2

One-Stop-Government realisieren

Die Gemeinwesen bieten den Anspruchsgruppen nutzerorientierte Zugänge zu allen digitalen Behördenleistungen. Hierfür sollen alle notwendigen Interaktionen mit der Verwaltung dezentral über eine vertikal und horizontal integrierte interoperable Serviceplattformlandschaft (One-Stop-Government*) erfolgen. Ein One-Stop-Government impliziert jedoch nicht, dass es schweizweit nur eine digitale Anlaufstelle gibt.

Ziele ­

Bestehende Serviceplattformen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sind gemeinsam in Richtung One-Stop-Government ausgebaut. Dabei wird die Kompatibilität mit bereits bestehenden (sektorspezifischen) Lösungen der Gemeinwesen koordiniert.

­

Gemeinsame Serviceplattformen mit wesentlichen Portalfunktionen (ServiceBausteinen*) stehen allen Gemeinwesen zur Verfügung.

­

Der Zugang zu Leistungen wird erleichtert durch die Bereitstellung eines föderierten staatlichen Authentifizierungssystems* für Login-Prozesse. Allen Gemeinwesen steht ein Dienst als vordringlicher Service-Baustein zur Verfügung.

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­

Ein gemeinschaftliches Vorgehen stellt die weitere bedarfsgerechte Entwicklung und Nutzung von Service-Bausteinen sicher.

­

Offene Architektur und Standards, insbesondere für (Applikations-)Schnittstellen, sind gemeinsam festgelegt, sodass bestehende digitale Behördenleistungen aller Gemeinwesen in eine gemeinsame Basisinfrastruktur integrierbar sind; offene Standards stellen sicher, dass die digitalen Behördenleistungen künftig auch in Serviceplattformen privater Betreiber integrierbar sind.

5.3

E-ID und Vertrauensinfrastruktur schweizweit einführen

Die staatlich anerkannte E-ID wird eingeführt. Sie ermöglicht es, die Identität mittels eines elektronischen Nachweises zu belegen. Die E-ID erfordert den Aufbau und Betrieb einer Vertrauensinfrastruktur über alle drei föderalen Ebenen hinweg, insbesondere ein staatliches Wallet* sowie ein Basis- und Vertrauensregister.

Ziele (unter Vorbehalt der laufenden Rechtsetzung zur E-ID und allfälliger Staatsverträge und internationaler Abkommen): ­

Die für die E-ID erforderliche Vertrauensinfrastruktur ist aufgebaut und kann durch sämtliche Gemeinwesen und Unternehmen zur Herausgabe und Prüfung von elektronischen Nachweisen genutzt werden.

­

Sämtliche berechtigte Personen haben die Möglichkeit, eine E-ID als digitales Identifikationsmittel zu erhalten und zu nutzen.



Eine umfassende Verbreitung der E-ID ist dank einfachem Zugang und aktiver Unterstützung der Gemeinwesen sichergestellt; die E-ID kann in sämtlichen Gemeinwesen verwendet werden, wenn eine Identifikation für eine Behördenleistung erforderlich ist.

­

Die Interoperabilität mit elektronischen Identitäten aus dem Ausland ist gewährleistet.

­

Der digitale Führerausweis steht neben der E-ID als weitere Anwendung standardisierter elektronischer Nachweise innerhalb der Vertrauensinfrastruktur zur Verfügung; ein Vorgehensplan für die Umsetzung weiterer elektronischer Nachweise ist entwickelt.

5.4

Wertschöpfende Datennutzung fördern

Das Datenökosystem Schweiz wird weiterentwickelt, indem insbesondere die gemeinsame Datenbewirtschaftung und die Sekundärnutzung von Daten im Sinne von Datenräumen* gefördert werden. Die Nutzung der Daten von Wissenschaft und Wirtschaft wird begünstigt, die internationale Anschlussfähigkeit wird sichergestellt.

Schlüsselanwendungen werden in enger Abstimmung der Gemeinwesen gezielt gefördert und weiterentwickelt, um Erfahrungen und Lösungen zu multiplizieren. Dies

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führt zu einer weitergehenden Erschliessung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials des föderalen Datenmanagements.

Ziele ­

Die Standardisierung des Datenmanagements zur Förderung der technischen, semantischen und organisatorischen Interoperabilität wird konsequent angegangen.

­

Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen über Datenbestände (Metadaten) ist sowohl innerhalb von Organisationen als auch für miteinander vernetzte Organisationen verbessert. Das Potenzial für once only und mögliche Sekundärnutzung bzw. Open-Government-Data wird dadurch verdeutlicht und nutzbar und die Transparenz der Datenhaltung zuhanden der Bevölkerung wird gefördert.

­

Der Rechtsetzungsbedarf für die Realisierung des föderalen Datenmanagements ist gemeinsam identifiziert.

­

Die Infrastrukturen zum Datenaustausch und zur gemeinsamen Datenbewirtschaftung sind in Bezug auf die künftigen Anforderungen der wertschöpfenden Datennutzung weiterentwickelt und deren Unterhalt ist sichergestellt.

­

Stammdaten von natürlichen und juristischen Personen werden in strategischen Anwendungsfällen schweizweit gemeinsam bewirtschaftet. Der nationale Adressdienst ist realisiert und wird in den Kantonen und Gemeinden genutzt. Ähnlicher Handlungsbedarf bei den juristischen Personen wird aktiv angegangen (z. B. gemeinsame Bewirtschaftung von Adressdaten).

­

Mit der Förderung zukunftsweisender Anwendungsfälle ist die wertschöpfende Datennutzung in konkreten Geschäftsfeldern der Verwaltung sichtbar.

Die Entwicklung von Datenräumen und deren Verknüpfung zu einem Datenökosystem tragen hierzu wesentlich bei.

5.5

Cloud-enabled-Government ermöglichen

Die Verwaltung sieht eine kombinierte Nutzung von Private- wie auch Public-CloudInfrastrukturen vor (hybrider Multi-Cloud-Ansatz*). Um der Bedeutung und den Herausforderungen der Cloud-Technologie in der Anwendung im Verwaltungskontext gerecht zu werden, agieren Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gemeinsam. Sie gehen die interdisziplinären Fragestellungen der Cloudnutzung ganzheitlich an, indem sie die Zivilgesellschaft, die Politik, die Wirtschaft und die Wissenschaft aktiv einbeziehen. Im Fokus stehen dabei die Themenfelder Recht, Datenschutz, Befähigung und digitale Souveränität.

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Ziele ­

Ein Förderprogramm Cloud-enabled-Government*, das Wirtschaft, Wissenschaft und Politik einbezieht, ist erfolgreich lanciert.

­

Eine breitere Nutzung von (hybriden) cloudbasierten Lösungen ist ermöglicht, indem anwendbare institutionelle und rechtliche Grundlagen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit sowie digitale Souveränität, vorangetrieben sind.

­

Skalierbare cloudbasierte Lösungen sind in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt und etabliert.

­

Der Ausbaubedarf gemeinsam genutzter Infrastrukturen, insbesondere von Rechenzentren und Netzwerken, ist identifiziert und frühzeitig adressiert.

­

Gemeinsame Standards und weitere Grundlagen (Good Practice) zum Beispiel zu Datenklassifizierungen oder zur Gestaltung von Verträgen sind etabliert.

5.6

Zusammenarbeit stärken und als vernetztes Gesamtsystem agieren

Die Gemeinwesen in der Schweiz treiben die Umsetzung von digitalen Behördenleistungen als vernetztes Gesamtsystem aktiv voran. Die interdisziplinäre fachliche Vernetzung wird mithilfe der DVS als Plattform forciert. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden verständigen sich über eine verwaltungsübergreifende Gesamtarchitektur*.

Die für die zukunftsgerichtete Zusammenarbeit notwendigen Strukturen und Verbindlichkeiten werden geschaffen bzw. weiter gefestigt.

Ziele

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Strukturen für den regelmässigen und ergebnisorientierten Diskurs (Wissensaustausch) in Netzwerken von verwaltungsinternen und -externen Fachleuten sind etabliert, um die relevanten Themen wie Architektur, Datenbewirtschaftung, ICT-Management, Personal- und Organisationsentwicklung, Beschaffungen, Früherkennung von Trends und Gesetzgebung gemeinsam weiterzuentwickeln.

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Die Koordination transversaler Herausforderungen der digitalen Transformation verläuft sektorübergreifend; der Austausch mit sektorspezifischen Akteuren und den Partnerorganisationen, insbesondere mit dem Verein eCH (Standards) und der eOperations Schweiz AG10 (Beschaffung und Betrieb), ist institutionalisiert.

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Die Kantone etablieren gemeinsam mit ihren Gemeinden Strukturen und Prozesse, die deren Einbindung und Mitwirkung fördern.

Website: www.eoperations.ch

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Eine übergreifende Ausrichtung der Gesamtarchitektur der digitalen Verwaltungslandschaft über alle drei föderalen Ebenen hinweg ist definiert, kommuniziert und in Teilen prototypisiert und standardisiert.

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Standards sind gemeinsam unter der Orchestrierung der DVS entwickelt, die Verbindlichkeit der Standards ist gefördert.

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Proof of Concepts mit Fokus auf innovativen Technologien wie künstlicher Intelligenz und Good Practice sind aktiv geteilt und kooperativ weiterentwickelt.

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Finanzierungs- und Nutzungsmodelle für gemeinsam genutzte digitale Behördenleistungen und Service-Bausteine sind festgelegt und kommen zur Anwendung.

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Die schweizweite strategische Bedarfsplanung für die gemeinsame Beschaffung von digitalen Leistungen über die föderalen Ebenen hinweg ist etabliert.

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Der in der Rahmenvereinbarung vorgesehene Entscheid zur allfälligen Weiterentwicklung der DVS in Richtung politische Plattform mit verbindlicher Standardsetzung ist durch die Träger getroffen. Dabei wird für die DVS die Frage der geeigneten Rechtsform und die Frage des passenden Finanzierungsmodells für eine gezielte Erweiterung der gemeinsamen Leistungsfähigkeit geklärt. Die gemeinsame Leistungsfähigkeit betrifft die Wahrnehmung der Trägerschaft für Basisinfrastrukturen genauso wie auch die Möglichkeiten zur verbindlichen Standardsetzung. In Zuge dessen wird die Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen Verein eCH und eOperations Schweiz AG weiter ausgebaut.

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Strategieumsetzung

Die Umsetzung der Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024­2027» erfolgt gemeinsam durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden innerhalb der bestehenden Organisationen und geltenden Zuständigkeiten. Die Gemeinwesen orientieren sich bei der Festlegung ihrer eigenen Strategien im Bereich der digitalen Transformation der Verwaltung an der vorliegenden Strategie. Unter Berücksichtigung bisheriger Arbeiten nehmen sie in ihrer Zielsetzung und Massnahmenplanung die in Kapitel 5 definierten strategischen Schwerpunkte und Ziele auf. Strategische Aktivitäten aus sektorspezifischen Vorhaben erfolgen in enger Abstimmung mit der Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024­2027».

Der Erfolg der Strategie ist massgeblich bedingt durch die aktive Koordination und die Zusammenarbeit aller Gemeinwesen. Die DVS als Organisation hat die Aufgabe, die digitale Verwaltung über alle drei Staatsebenen hinweg im Rahmen eines kooperativen Ansatzes zu fördern und zu unterstützen. Dies umfasst sowohl die Orchestrierung des föderalen Zusammenwirkens als auch die Umsetzung bzw. die Finanzierung geeigneter Massnahmen zur Erreichung der formulierten strategischen Ziele. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Massnahmen zur Entwicklung der Basisdienste mit hoher operativer Wirkung.

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Die gemeinsame Umsetzung der Strategie erfolgt über die Agenda DVS* bzw. den Umsetzungsplan DVS (Ziff. 4.4 der Rahmenvereinbarung). Die Agenda DVS ist ein bereits etabliertes Instrument zur Umsetzung der Strategie. Bund und Kantone sind bestrebt, gemeinsame Schlüsselprojekte im Bereich der Digitalisierung auf Basis der gemeinsamen Finanzierungen rasch anzustossen und so den Aufbau der digitalen Verwaltung zu beschleunigen. Nebst der Grundfinanzierung der Rahmenvereinbarung sind Bundesrat und Kantone gestützt auf das Bundesgesetz vom 17. März 202311 über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben eine Vereinbarung über die Finanzierung von Projekten der Agenda DVS für die Jahre 2024­ 2027 eingegangen. Diese Vereinbarung legt in einem jährlich nachgeführten Anhang die Finanzierungsbeiträge für Projekte der Agenda fest. Änderungen werden von den Gremien der DVS im Rahmen des Planungs- und Budgetierungsprozesses gemäss den Ziffern 4.4 und 7.1 der Rahmenvereinbarung zuhanden der Parteien der Vereinbarung vorbereitet und ihnen zur Genehmigung vorgelegt.

Die Gremien der DVS sorgen für eine strategiekonforme Entwicklung des Umsetzungsplans. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden können auch eigenständig Anträge auf Projekte und deren finanzielle Unterstützung bei den zuständigen Stellen der DVS einreichen. Die DVS kann solche Anträge unterstützen, sofern die Vorhaben zur Erreichung der strategischen Ziele beitragen, Skalierungspotenzial aufweisen (Wiederverwendung), ins Architekturgefüge passen und die unter Ziffer 3 genannten Prinzipien der digitalen Verwaltungen erfüllen. Die Priorisierung der Vorhaben erfolgt innerhalb der Organe der DVS unter Einbezug entsprechender Vertretungen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Der Fortschritt der Strategieumsetzung wird im Rahmen eines jährlichen Monitorings und Controllings gegenüber dem politischen und operativen Führungsgremium transparent ausgewiesen.

Zur Weiterentwicklung von Organisation und Leistungen evaluiert die DVS regelmässig ihre Strukturen, Prozesse, Leistungen, Fähigkeiten, Kultur und Arbeitsweise, und informiert die Träger (Ziff. 4.6 der Rahmenvereinbarung).

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Glossar und Einordnung der verwendeten Begriffe

Agenda DVS

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Im Rahmen der Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» (Agenda DVS) setzen Bund und Kantone gemeinsame Schlüsselprojekte um. Im Vordergrund steht dabei die Bereitstellung von gemeinsamen Infrastrukturen und Basisdiensten für die Identitäts- und Zugriffsverwaltung, für den elektronischen Empfang und Versand von Dokumenten oder für die Staatsebenen übergreifende Nutzung und Verwaltung von Daten.

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Anspruchsgruppen

Die Anspruchsgruppen umfassen insbesondere Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher der Schweiz, Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, in der Schweiz oder mit der Schweiz tätige Unternehmen, die Wissenschaft und namentlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung auf allen drei föderalen Ebenen.

Antragsloses Verfahren

Beim antragslosen Verfahren werden Leistungen von der Verwaltung automatisch ausgelöst, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. Erneuerung der Identitätskarte bei Ablauf). Fehlende Angaben oder Unterlagen werden dabei durch die Verwaltung angefordert.

Dies optimiert Verwaltungsprozesse, erleichtert den Zugang zu Leistungen und reduziert bürokratischen Aufwand für Bevölkerung und Unternehmen.

Basisdienste

Ein Basisdienst ist ein Dienst, der eine gemeinsame Grundlage für andere Dienstleistungen bildet. Der Basisdienst ist keiner einzelnen fachlichen Aufgabe direkt zugeordnet und wird mehrfach verwendet.

Wichtige Basisdienste in der öffentlichen Verwaltung sind die Bereitstellung der elektronischen Identität (E-ID), elektronische Signaturdienste, elektronische Bezahldienste oder auch Service-Bausteine von Serviceportalinfrastrukturen wie ein Authentifizierungssystem.

Cloudenabled Government

Einsatz von Cloud-Diensten in der öffentlichen Verwaltung, um die Effizienz in der Bereitstellung digitaler Angebote zu steigern und bessere digitale Behördenleistungen für Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen.

Datenhoheit

Datenhoheit ist das Recht einer Person oder Organisation, über ihre eigenen Daten zu bestimmen. Die Verwaltung erhebt und bearbeitet grosse Datenmengen, die für viele Zwecken verwendet werden, z. B.

zur Bereitstellung von Dienstleistungen, zur Durchsetzung von Gesetzen oder zur Entscheidungsfindung. Es ist wichtig, dass öffentliche Behörden die Datenhoheit der Nutzerinnen und Nutzer respektieren und sicherstellen, dass die erhobenen Daten nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie erhoben wurden.

Datenraum

Technische und organisatorische Struktur, die die Bereitstellung, den Austausch und den Bezug von Daten aus verschiedenen Quellen und von verschiedenen Akteuren ermöglicht und regelt. Datenräume sind oft sektorenspezifisch organisiert und über ihren Zweck und durchklare Regeln sowie Standards definiert. Eine Governance regelt die Rechte und Pflichten für die verschiedenen Akteure sowie die Entscheidungsstrukturen innerhalb eines Datenraums.

Datenschutz

Der Datenschutz schützt die Persönlichkeit und die Grundrechte, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Datenschutzrecht findet Anwendung auf sämtliche Personendaten, d. h.

auf Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Es legt Bearbeitungsgrundsätze fest und definiert die Rechte der betroffenen Personen.

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Digitale Nachhaltigkeit

Digitale Ressourcen werden dann nachhaltig verwaltet, wenn ihr Nutzen für die Gesellschaft maximiert wird, sodass die digitalen Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen gleichermassen erfüllt werden. Der gesellschaftliche Nutzen ist dann maximal, wenn die Ressourcen der grössten Anzahl zugänglich und mit einem Minimum an technischen, rechtlichen und sozialen Restriktionen wieder verwendbar sind. Digitale Ressourcen sind Wissen und kulturelle Artefakte digital repräsentiert als Text, Bild, Audio, Video oder Software.

Digital first

Digital first zielt zusätzlich zur parallelen Bereitstellung von nicht digitalen und digitalen Kanälen darauf ab, digitale Kanäle so attraktiv zu gestalten, dass sie zur ersten Wahl der Nutzerinnen und Nutzer werden. Die Attraktivität soll in erster Linie durch einfachere, schnellere und sichere Interaktionen mit der Verwaltung erreicht werden.

Digital only

Im Gegensatz zu digital first verfolgt der Ansatz digital only die ausschliessliche Bereitstellung von digitalen Kanälen und damit die Abschaltung der nicht digitalen Kanäle.

Digitale Souveränität

Fähigkeit von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden, digitale Behördenleistungen autonom nutzen und kontrollieren zu können. Dabei geht es um die Selbstbestimmung über den gesamten Lebenszyklus eines digitalen Systems, von der Konzeption über die Nutzung bis zur Stilllegung digitaler Systeme und der Daten, die bearbeitet und gespeichert werden, sowie der daraus resultierenden Prozesse.

Durchgängig

Durchgängig bedeutet einerseits, dass digitale Behördenprozesse vollständig und medienbruchfrei über verschiedene Systeme hinweg die Verwaltung durchlaufen. Es bedeutet andererseits auch, dass Behördenleistungen durch die jeweils administrativ zuständigen Verwaltungen der föderalen Ebenen digital vollzogen werden können.

Föderiertes Föderierte Authentifizierungssysteme ermöglichen den BenutzerinAuthentifizier nen und Benutzern, Zugriff mit demselben Login auf Dienste unterungssystem schiedlicher Organisationen zu erhalten.

Ganzheitlich

Die digitale Transformation der Verwaltung wird über die Organisationsgrenzen hinweg, umfassend in seinem Wirkungszusammenhang, betrachtet. Dies erfordert die Gesamtbetrachtung von Organisation, Technologie und Kultur.

Gemeinwesen Im Kontext dieser Strategie umfassen die öffentlichen Gemeinwesen die Kernverwaltungen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.

Nicht eingeschlossen sind verwaltungsnahe Körperschaften wie zum Beispiel Universitäten, Schulen und Einrichtungen des Gesundheitswesens.

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Gesamtarchitektur

Wie bei der Gebäude-Architektur müssen auch im digitalen Umfeld Bausteine und Arbeitsschritte aufeinander abgestimmt sein. Nur so gelingt es, als Gesamtsystem über alle föderalen Ebenen hinweg, ein stimmiges digitales Angebot zu erstellen. Kurz veranschaulicht: Das Fundament muss stehen (z. B. Basisdienste, Infrastrukturen), bevor am Dach oder der Küche gebaut werden kann. Standards, Schnittstellen und zeitliche Abläufe sind entscheidend.

Gesamtsystem Im Kontext dieser Strategie verstehen sich die Verwaltungen der Gemeinwesen aller föderalen Ebenen als Gesamtsystem vernetzter Organisationen, das durchgängige digitale Behördenleistungen durchgängig erbringt und so einen Mehrwert nach aussen und nach innen schafft.

Hybrider Multi-CloudAnsatz

Ein hybrider Multi-Cloud-Ansatz ist eine IT-Architektur, die mehrere Cloud-Umgebungen, darunter öffentliche Clouds, private Clouds und Edge-Clouds (Computing-Netzwerk, das Ressourcen und Dienste näher an den Endnutzerinnen und -nutzern bereitstellt, um Latenzzeiten zu minimieren und die Leistung von Anwendungen in Edge-Umgebungen zu optimieren), miteinander verbindet. Die Gemeinwesen müssen auf Basis ihrer Situation definieren, welche dieser Anwendungsformen in Frage kommen bzw. am besten geeignet sind.

Interoperabilität

Interoperabilität ist die Fähigkeit eines heterogenen Systems mit anderen gegenwärtigen oder zukünftigen Produkten oder Systemen ohne Einschränkungen hinsichtlich Zugriff oder Implementierung zusammenzuarbeiten bzw. zu interagieren. Es werden dabei die strukturelle, syntaktische, semantische und organisatorische Interoperabilität unterschieden.

Nutzerzentrie- Digitale und nicht digitale Behördenleistungen werden optimiert oder rung neu gedacht, um sie an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer auszurichten (Nutzerzentrierung). Nutzerinnen und Nutzer sind Personen aller Anspruchsgruppen. Behördenleistungen werden so ausgestaltet, dass alle sie nutzen können. Hierfür werden bei der Ausgestaltung zum Beispiel unterschiedliche IT-Grundkompetenzen, Sprachkenntnisse oder geistige sowie körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt und adressiert. Prozesse werden mit einer behördenübergreifenden End-to-End-Sicht ausgestaltet, dies unter Berücksichtigung einer 360-Grad-Betrachtung der Anspruchsgruppen.

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Once-onlyPrinzip

Das Once-only-Prinzip sieht vor, dass Bevölkerung und Unternehmen den Behörden und Verwaltungen bestimmte Standardinformationen nur einmal mitteilen müssen. Die Behörden und Verwaltungsstellen können diese Daten unter Wahrung der Grundrechte der betroffenen Personen, insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, zu verschiedenen Zwecken wiederverwenden und untereinander austauschen (sogenannte Mehrfachnutzung von Daten). Unter Einbezug von Datenschutzbestimmungen und mit der expliziten Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer ist es der öffentlichen Verwaltung erlaubt, die Daten wiederzuverwenden und untereinander auszutauschen. Wichtiger zusätzlicher Aspekt ist auch, dass diese Daten nur an einer Stelle gepflegt werden.

One-StopGovernment

One-Stop-Government sieht vor, dass die Gemeinwesen den Anspruchsgruppen nutzerorientierte Zugänge zu allen digitalen Behördenleistungen bieten. Hierfür sollen alle notwendigen Interaktionen mit der Verwaltung dezentral über Serviceplattformen laufen, die interoperabel und sowohl innerhalb einer föderalen Ebene (horizontal) als auch über die föderalen Ebenen hinweg (vertikal) miteinander verknüpft sind. Ein One-Stop-Government impliziert nicht, dass es schweizweit nur eine digitale Anlaufstelle gibt.

Open Source

Die Gemeinwesen legen Quellcodes von Fachanwendungen offen und entwickeln diese gemeinsam weiter. Dabei wird sichergestellt, dass die Rechte Dritter jederzeit gewahrt bleiben.

Portalbasisinf- Eine Portalbasisinfrastruktur ist eine Sammlung von Diensten und rastrukturen Anwendungen, die es Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht, an einem Ort auf Informationen und Anwendungen zuzugreifen, die auf verschiedenen Plattformen und an verschiedenen Standorten gespeichert sind. Eine Portalbasisinfrastruktur erlaubt den zentralen Zugriff auf die Informationen und Anwendungen, die Nutzerinnen und Nutzer für ihre Arbeit benötigen (siehe auch One-Stop-Government).

ServiceBausteine

Eigenständige Komponente, welche eine bestimmte Funktion (oder ein Set von Funktionen) für eine digitale Lösung bereitstellt. Servicebausteine können auf Basis gemeinsamer Standards für die Integration in unterschiedlichen Lösungen verwendet werden.

ServiceDesign

Service-Design ist ein interdisziplinärer Ansatz, der sich mit der Gestaltung von Dienstleistungen beschäftigt. Dabei geht es darum, Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen und Erwartungen der Anspruchsgruppen gerecht werden und einen Mehrwert bieten. Service Design wird insbesondere dafür eingesetzt, um neue Verwaltungsdienstleistungen zu entwickeln oder bestehende Dienstleistungen zu verbessern.

Staatliches Wallet

Durch den Bund bereitgestellte digitale Brieftasche als Element der staatlichen Vertrauensinfrastruktur. Darin können staatliche wie private elektronische Nachweise hinterlegt werden.

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Standard

Ein Standard repräsentiert eine allgemeine und wiederkehrende Anwendung von Regeln, Leitlinien oder Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse. Es fallen darunter unter anderem Prozessstandards, technische Interoperabilitätsstandards oder auch Datenstandards. Mit der Verwendung von Standards wird die Interoperabilität gefördert.

Transversale Herausforderungen

Als transversal werden jene Herausforderungen der digitalen Transformation der Verwaltung verstanden, die sich einer grossen Zahl von Gemeinwesen oder den Verwaltungen verschiedener Staatsebenen stellen und deshalb eine enge Koordination zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden durch die DVS erfordern.

Vertrauensinfrastruktur

Eine Vertrauensinfrastruktur ist ein System von Regeln, Verfahren und Technologien, die die Identität von Personen oder Organisationen bestätigen und die Authentizität von Daten gewährleisten.

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