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Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden Vom 22. Dezember 2023

Wegen Baustelle auf der N13 Kanton Graubünden, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a, Absatz 4 und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13 ab der Unterführung Under Rüti bis nach der Grünen Brücke in Fahrtrichtung Süden und Norden bei einer Breite von 3.50 m wie folgt: Für den Zeitraum 5. Februar 2024 bis 30. Juni 2025 (TAG und NACHT) ­

von km 63.150 bis km 64.250: 60 km/h (statt 80 km/h)

II Diese Verkehrsanordnung wird gemäss Baustellen-Signalisationsplan und entsprechend Baufortschritt signalisiert und gilt ab 5. Februar 2024 bis voraussichtlich 30. Juni 2025 (Ende Bauphase).

III Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

IV Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

2024-0023

BBl 2024 77

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V Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, Via C.

Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.

15. Januar 2024

Bundesamt für Strassen Guido Biaggio: Vizedirektor ASTRA

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