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Genehmigung der Anpassung des Koordinationsblatt E.4 Produktion von Energie aus Wasserkraft des Richtplans des Kantons Wallis Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 22. Dezember 2023 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 13. Dezember 2023 wird die Anpassung des Richtplans des Kantons Wallis bezüglich das Koordinationsblatt E.4 Produktion von Energie aus Wasserkraft mit den Aufträgen gemäss den nachfolgenden Ziffern 2 bis 5 genehmigt.

2.

Im Rahmen der nachgeordneten Planung der Projekte «Chummensee», «Oberaletsch Klein» und «Gornerli» hat der Kanton Wallis dafür zu sorgen, dass die möglichen Auswirkungen der Realisierungs- und Betriebsphasen dieser Projekte auf die Schutzinteressen der im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) eingetragenen Objekte, wie sie im Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE vom 13. Dezember 2023 aufgeführt sind, detailliert beurteilt werden.

3.

Im Rahmen der nachgeordneten Planung des Projekts «Oberaletsch Klein» hat der Kanton Wallis dafür zu sorgen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ein eigenes Kapitel über den aussergewöhnlichen universellen Wert des Gutes «Schweizer Alpen Jungfrau ­ Aletsch» und seiner Attribute enthält und dem Welterbekomitee mitgeteilt wird; er wird sicherstellen, dass der Entscheid über die Realisierung dieses Projekts die Position des Welterbekomitees berücksichtigt.

4.

Im Rahmen der nachgeordneten Planung des Projekts «Toules rehaussement» hat der Kanton Wallis dafür zu sorgen, dass die möglichen Auswirkungen der Realisierungs- und Betriebsphase des Projekts auf die Schutzinteressen des Objekts Nr. VS 41.2.1, das im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) eingetragen ist, detailliert beurteilt werden.

5.

Der Kanton Wallis wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung seines Richtplans a. im Rahmen der flächendeckenden Suche nach Kompensationsmassnahmen für die in der Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches Wasserkraft vom 13. Dezember 2021 erwähnten Projekte, die richtplanrelevante Elemente der Kompensationsmassnahmen zum Schutz der Biodiversität und der Landschaften so bald wie möglich in der Richtplanung zu verankern;

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BBl 2024 147

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b.

c.

gemäss den Anforderungen von Artikel 8b des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (SR 700) und Artikel 10 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (SR 730.0) die für die Wasserkraftnutzung geeigneten Gewässerabschnitte zu bezeichnen oder darzulegen, weshalb keine geeigneten Gewässerabschnitte festgelegt werden können; die bestehenden Wasserkraftanlagen und die bereits genutzten Restwasserstrecken als Ausgangslage darzustellen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Dienststelle für Raumentwicklung des Kantons Wallis, avenue du Midi 18, 1951 Sitten, Tel. 027 606 32 50

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60

26. Januar 2024

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Bundesamt für Raumentwicklung