BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Sachplan Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport (SUG) Anhörung der Kantone und Gemeinden; Information und Mitwirkung der Bevölkerung nach Artikel 19 RPV Herausgeber

Bundesamt für Verkehr (BAV) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand

Der SUG ist ein neuer Teil des Sachplans Verkehr im Sinne von Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG). Im Konzeptteil werden die wichtigsten Ziele des SUG sowie die Art und Weise, wie diese mit den raumplanerischen Zielen und Instrumenten in Einklang gebracht werden können, dargelegt. Die vier Objektblätter befassen sich mit der räumlichen Abstimmung des Projekts der Cargo sous terrain AG für den geplanten Streckenabschnitt zwischen Härkingen und Zürich und betreffen die Kantone Bern, Solothurn, Aargau und Zürich.

Verfahren

Anhörung der Kantone Die vom Projektabschnitt Härkingen­Zürich betroffenen Kantone (BE, SO, AG, ZH) sind eingeladen, eine Stellungnahme zum gesamten SUG, zum Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) 1. Stufe sowie zu den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen abzugeben.

Sollten sich die übrigen Kantone ebenfalls zum Projekt äussern wollen, werden sie gebeten, dies in erster Linie zu den konzeptionellen Aspekten des SUG zu tun.

Anhörung der Gemeinden; Information und Mitwirkung der Bevölkerung Die betroffenen Kantone werden beauftragt, zwischen dem 1. März 2024 und dem 17. Mai 2024 die interessierten kantonalen, regionalen und kommunalen Stellen anzuhören und die Information und Mitwirkung der Bevölkerung sicherzustellen (Art. 19 Abs. 2 RPV).

Die direkt vom Projekt betroffenen Gemeinden werden von den kantonalen Fachstellen kontaktiert. Gemeinden, lokale Organisationen und Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahmen innerhalb der Fristen und in der vorgegebenen Form ihrer kantonalen Fachstelle zukommen zu lassen. Anschliessend übermittelt der Kanton dem BAV eine konsolidierte Stellungnahme mit den einzelnen eingegangenen Stellungnahmen.

Überkantonale Einheiten senden ihre Stellungnahmen bis zum 17. Mai 2024 direkt an das BAV.

2024-0220

BBl 2024 234

BBl 2024 234

Auflagezeitund Ort

Die Unterlagen sind in elektronischer Form verfügbar: www.bav.admin.ch > Publikationen > Vernehmlassungen > Konsultationen BAV > Sachplan Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport (SUG). Auf Anfrage können sie gemäss Artikel 19 Absatz 4 RPV zwischen dem 1. März 2024 und dem 17. Mai 2024 beim BAV in Papierform eingesehen werden.

Fristen

Anhörung der Kantone: 1. Februar ­ 28. Juni 2024 Anhörung der Gemeinden: Information und Mitwirkung der Bevölkerung: zwischen dem 1. März und dem 17. Mai 2024. Den genauen Zeitraum legen die jeweiligen Kantone fest. Überkantonale Organisationen senden ihre Stellungnahmen bis zum 17. Mai 2024 direkt an das BAV.

Eingaben

Die Stellungnahmen der Kantone und der überkantonalen Einheiten sind per E-Mail an sachplan.verkehr@bav.admin.ch beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Planung, 3003 Bern, einzureichen.

Gemeinden und andere lokale Akteure beziehen sich auf die von ihrem Kanton bereitgestellten Informationen.

Auskünfte

058 466 18 06, sachplan.verkehr@bav.admin.ch

1. Februar 2024

Bundesamt für Verkehr (BAV) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

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