BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Militärische Plangenehmigung betreffend Schiessplatz Hinterrhein; Wuhrverschiebung am Standort Weissbach ­ Gesuch um Verlängerung der Geltungsdauer der Plangenehmigung vom 19. Januar 2024

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 20. Oktober 2023 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Geltungsdauer der Plangenehmigung unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

29. Januar 2024

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2024-0172

BBl 2024 160

BBl 2024 160

2/2