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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärflugplatz Emmen; Verlegung Rüeggisingerstrasse und Hochwasserschutz Mitwirkung und Anhörung vom 2. Februar 2024 Gemeinde:

Emmen (LU)

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Zentral

Gesuchsunterlagen:

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2024-0227

Projektdossier inkl. Planbeilagen Rodungsgesuch (355 m2 temporäre Rodungen) Technischer Bericht Strasse Bericht Nutzungsvereinbarung Strasse Bauschadstoffuntersuchung mit Entsorgungskonzept Technischer Bericht Beleuchtung Bericht Kontrolle Knotensichtweiten und Sichtweiten Rad- und Fussgängerquerungen Knoten Geotechnisches Gutachten, Baugrundverhältnisse, Folgerungen für den Strassenbau Hydrologisches Gutachten zur Strassenentwässerung Hydraulikbericht Strassenentwässerung Bericht Road Safety Audit Bericht Monitoring Road Safety Audit Technischer Bericht Hochwasserschutz mit Anhängen Bericht Nutzungsvereinbarung Hochwasserschutz Geotechnisches Kurzgutachten, Stabilität der rechten Uferböschung mit der Geländeschüttung Bericht Statische Berechnung Hochwasser SBB-Brücke / Rotbach Bericht Statische Berechnung Unterführung SBBBrücke / Wanne Bericht Interessenabwägung Verlauf Rotbach Umweltbericht mit Anhängen Technischer Bericht Planungsstudie und Kostenrahmen Bericht Bauprogramm Bericht Variantenvergleich / Alternative Möglichkeiten hinsichtlich Tangierung der Fruchtfolgeflächen

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Gegenstand:

Die Rüeggisingerstrasse führt aufgrund der aktuellen Linienführung zu einer Zerschneidung des Militärflugplatzareals Emmen. Diese Zerschneidung schränkt die militärischen Betriebsabläufe ein und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Damit die Betriebsabläufe zwischen dem entsprechenden Arealverkehr auf dem Militärflugplatz und dem Transitverkehr entflechtet werden können, wird die Rüeggisingerstrasse verlegt. Mit der Verlegung soll eine sichere und auf die Betriebsabläufe abgestimmte Nutzung der bundeseigenen Infrastrukturen ermöglicht werden. Zudem wird dadurch die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmende auf der neuen Strasse erhöht. Die betroffenen Abschnitte des Militärflugplatzareals werden anschliessend umzäunt. Im Strassenprojekt sind zusätzlich ein Radweg sowie zwei Bushaltstellen vorgesehen.

Der Rotbach, welcher heute als nördliche Abgrenzung des Flugplatzareals fungiert, weist in Bezug auf den Hochwasserschutz Defizite auf und muss aufgrund der Strassenverlegung auf einer kurzen Strecke umgelegt werden. Im Zuge des vorliegenden Projektes werden gleichzeitig Hochwasserschutzmassnahmen umgesetzt. Dazu sind temporäre Rodungen von 355 m2 nötig.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711).

Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren

Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

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Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 5. Februar bis 5. März 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Einwohnergemeinde Emmen Bereich Baubewilligungen Rüeggisingerstrasse 22 6021 Emmenbrücke

Aussteckung / Profilierung

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist.

Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).

Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 126f Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

2. Februar 2024

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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