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Richtplan des Kantons Uri Genehmigung Anpassung 2022 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 22. Januar 2024 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 12. Januar 2024 wird die Richtplananpassung 2022 des Kantons Uri mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 2 und 3 genehmigt.

2.

Der Kanton Uri wird aufgefordert, die Grundlagen für seinen Richtplan bezüglich Windenergie zu aktualisieren, insbesondere in Bezug auf die kriteriengestützte Positivplanung für Windenergie, und basierend darauf in den nächsten drei Jahren seinen Richtplan mit der Bezeichnung weiterer geeigneter Windenergiegebiete zu ergänzen resp. nachvollziehbar darzulegen, weshalb nicht noch mehr solche Gebiete im kantonalen Richtplan bezeichnet werden können.

3.

Er wird aufgefordert, zum Zeitpunkt einer allfälligen späteren Festsetzung des Steinbruchs Güetli im kantonalen Richtplan den Bedarf für eine Erweiterung dieses Steinbruchs quantitativ nachzuweisen und stufengerechte Angaben zur vorgenommenen umfassenden Interessenabwägung vorzulegen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

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Amt für Raumplanung des Kantons Uri, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf, Tel. 041 875 24 29

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60

30. Januar 2024

2024-0198

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2024 185

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