BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin gemäss IVHSM:

Neubeurteilung (Reevaluation) im HSM-Bereich «Behandlung von schweren Verbrennungen beim Erwachsenen»: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin Mitteilung des HSM-Fachorgans 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem HSM-Beschlussorgan delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines aus in- und ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM-Spitalliste nach Artikel 39 KVG1 erstellt.

Das HSM-Beschlussorgan hat das HSM-Fachorgan beauftragt, die Vernehmlassung für die Zuordnung der Behandlung von schweren Verbrennungen beim Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin (HSM) zu starten.

2.

Das HSM-Fachorgan gibt den Betroffenen Gelegenheit, zur Zuordnung des Bereichs «Behandlung von schweren Verbrennungen beim Erwachsenen» zur HSM, die im Bericht vom 4. Dezember 2023 des HSM-Fachorgans dargelegt ist, Stellung zu nehmen. Die Parteien werden hiermit eingeladen, bis zum 8. April 2024 dem HSM-Projektsekretariat zuhanden des HSM-Fachorgans ihre schriftliche Stellungnahme zuzustellen.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch).

6. Februar 2024

Für das HSM-Fachorgan Der Präsident: Martin Fey

1

Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10

2024-0267

BBl 2024 265

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