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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Sarnen; Umnutzung Zeughäuser für Einsatzsystem Luftwaffe Mitwirkung und Anhörung vom 8. Februar 2024 Gemeinde:

Sarnen

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Zentral

Gesuchsunterlagen:

Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen

Gegenstand:

In der unterirdischen Anlage auf dem Militärflugplatz Alpnach soll ein neues System eingelagert werden. Um Platz für dieses System zu schaffen, soll das heute in Alpnach eingelagerte System «mobiler Feldhangar» (mob FH) sowie das neue Einsatzsystem «ADRIANA» im ehemaligen Zeughaus Sarnen eingelagert und instand gehalten werden. Dazu sollen in Sarnen zwei Lagerhallen und eine Werkstatt bereitgestellt werden. Das Bauvorhaben umfasst die dafür notwendigen Umbauarbeiten an den bestehenden Gebäuden 4410/PL, 4410/PN, 4410/PP.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

2024-0245

Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

BBl 2024 286

BBl 2024 286

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 8. Februar bis 11. März 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeindverwaltung Sarnen, Rütistrasse 8, 6061 Sarnen

Aussteckung / Profilierung:

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.

Wer keine E insprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).

Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

8. Februar 2024

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport