BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Beschlagnahmeverfügung 1.

Das anlässlich der Hausdurchsuchung vom 1. Februar 2024 im Dostlar Freizeit- und Kulturverein/Kiosk Elisa an der Badenerstrasse 63 in 8953 Dietikon sichergestellte Mobiltelefon U62389 wird zur Beweissicherung und im Hinblick auf eine spätere Einziehung gegen Unbekannt beschlagnahmt

2.

Gegen diese Verfügung kann innert 3 Tagen nach Kenntnisnahme bei der Beschwerdekammer des Schweizerischen Bundesstrafgerichts Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist schriftlich mit Antrag und kurzer Begründung beim Leiter des Sekretariates der Eidgenössischen Spielbankenkommission ESBK, 3003 Bern einzureichen (Art. 26 und 28 VStrR).

3.

Dieser Aufruf wird im Bundesblatt publiziert.

22. Februar 2024

2024-0432

Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK

BBl 2024 402

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