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Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG) An Dragan Sremac, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.

Auf die Beschwerde vom 12. Oktober 2023 (Geschäftsnummer 7B_748/2023) hat das Bundesgericht am 14. November 2023 entschieden 1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

Eine Kopie des Urteils steht Ihnen in der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, Avenue du Tribunal-Fédéral 29, 1000 Lausanne 14, zur Verfügung.

Das vollständige Urteil kann in anonymisierter Form elektronisch über die Website des Bundesgerichts (www.bger.ch) eingesehen werden.

19. Februar 2024

Im Auftrag des Präsidenten der II. strafrechtlichen Abteilung: Die Bundesgerichtskanzlei

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BBl 2024 423

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Dieser Text wurde im Sinne von Artikel 44 der Publikationsverordnung vom 7. Oktober 2015 (SR 170.512.1) aus Datenschutzgründen anonymisiert.

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