BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk Im Falle einer schweren Strommangellage in der Schweiz wird die Stromversorgung durch die Bewirtschaftungsmassnahmen Kontingentierung, Sofortkontingentierung und Netzabschaltungen eingeschränkt. Die Verbrauchsstätten, die der Aufrechterhaltung des Festnetzes und des Mobilfunks dienen, werden davon ausgenommen. Diese Verordnung legt fest, welche branchenspezifischen Massnahmen die Mobilfunkkonzessionärinnen im Falle einer Strommangellage im Mobilfunk durchführen.

Datum der Eröffnung: 21. Februar 2024 Vernehmlassungsfrist: 21. Mai 2024 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/9/cons_1

26. Februar 2024

2024-0488

Bundeskanzlei

BBl 2024 414

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