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Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 103822 Widersprechende Partei Ringier AG, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen, CH, Schweizer Marke Nr. 801211 ­ Blick+ gegen Widerspruchsgegnerische Partei EMIRICH AG, Bernstrasse 18, 2555 Brügg, CH, Schweizer Marke Nr. 805525 ­ BLICKIMMO In Anbetracht, dass die Partei unbekannten Aufenthaltes ist, hat das Institut für Geistiges Eigentum gestützt auf Artikel 36 lit. a VwVG (Verwaltungsverfahrensgesetz; SR 172.21) und auf Artikel 22 MSchV (Markenschutzverordnung; SR 232.11) am 19. Februar 2024 Folgendes verfügt: 1.

Die widerspruchsgegnerische Partei wird ersucht, innert 30 Tagen seit Publikation dieser Verfügung im Bundesblatt eine Stellungnahme zum Widerspruch einzureichen.

2.

Ein Doppel der Widerspruchsschrift kann von der widerspruchsgegnerischen Partei beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, Stauffacherstrasse 65/59g, 3003 Bern, eingesehen resp. angefordert werden.

3.

Ohne Stellungnahme wird das Verfahren von Amtes wegen weitergeführt und der widerspruchsgegnerischen Partei der Endentscheid im Bundesblatt eröffnet.

4.

Diese Verfügung wird der widerspruchsgegnerischen Partei durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht oder zu dessen Handen der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 21 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVG]).

Die Rechtsschrift ist in einer schweizerischen Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

26. Februar 2024

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Abteilung Marken & Designs

2024-0451

BBl 2024 415

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