BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) Wohnsitzadresse Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA hat am 21. Februar 2024 Folgendes festgestellt: 1.
Die Antragstellerin Sandra Mueller wird aufgefordert, unserer IV-Stelle eine gültige Wohnsitz- und Korrespondenzadresse mitzuteilen.
2.
Falls dieser Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung nachgekommen wird, kann das Leistungsgesuch nicht bearbeitet werden und wir werden eine Nichteintretensverfügung erlassen.
3.
Der vollständige Text der Mahnung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA eingesehen werden.
28. Februar 2024
2024-0484
IV-Stelle für Versicherte im Ausland
BBl 2024 449
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