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Veröffentlichung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts Es wird Igor Ivanovic Shpak, letzte bekannte Adresse: Viktorenkostrasse 2/1, Wohnung 53, 125167 Moskau (Russland), derzeit unbekannten Aufenthalts, mitgeteilt, dass die Vorsitzende der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts am 30. Januar 2024 im Berufungsverfahren CA.2023.34 (Berufungen gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2020.40 vom 15. November 2021) über die Zusammensetzung des Spruchkörpers entschieden und mit Schreiben vom 6. Februar 2024 die eingegangenen Berufungserklärungen übermittelt hat.

Igor Ivanovic Shpak wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfügungen bzw.

die übermittelten Berufungserklärungen innert einer Frist von 20 Tagen ab der Publikation dieser Mitteilung bei der Kanzlei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts eingesehen und unter Angabe eines gültigen Zustelldomizils in der Schweiz bezogen werden können. Erfolgt innert dieser Frist keine Reaktion und wird kein Zustelldomizil in der Schweiz bezeichnet, behält sich die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts vor, weitere Mitteilungen zu Handen des genannten Adressaten durch Aktenablage zuzustellen.

5. März 2024

2024-0564

Berufungskammer des Bundesstrafgerichts

BBl 2024 505

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