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Militärische Plangenehmigung betreffend Militärflugplatz Alpnach; Sicherheitsmassnahmen Flugbetriebsflächen vom 26. Februar 2024

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 19. September 2023 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt zur Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen auf dem Militärflugplatz Alpnach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

4. März 2024

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2024-0555

BBl 2024 476

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