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Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen vom 11. März 2024

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 40 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 20101, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Fonganil (W-6409, 465 g/l Metalaxyl-M) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

Konzentration: 0.021 % Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 3, 4, 5, 7

Baby-Leaf (Asteraceae)

Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae) und Chicorée

Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 6

Baby-Leaf (Chenopodiaceae)

Falscher Mehltau des Spinats, Papierfleckenkrankheit des Spinats

Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3, 4

Gemüsebau Aubergine

1

SR 916.161

2024-0630

BBl 2024 550

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Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Melonen

Krätze der Kürbisgewächse

Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 3, 4

Rhabarber

Falscher Mehltau des Rhabarbers

Aufwandmenge: 0.21 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August

1, 2, 3, 4

Rucola

Alternaria spp., Phoma, Pythium spp., Weisser Rost

Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 6

Salate (Asteraceae)

Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae), und Chicorée

Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 6

Spinat

Falscher Mehltau des Spinats, Papierfleckenkrankheit des Spinats

Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3, 4

Zwiebeln Schalotten Knoblauch

Falscher Mehltau der Zwiebel

Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 3, 4

Auflagen für die Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04.

4 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04 enthält.

5 Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.

6 Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.

7 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

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Das Pflanzenschutzmittel Cymoxanil WG (W-6693, 45 % Cymoxanil) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Erbsen mit Hülsen Schalotten

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Falscher Mehltau der Erbse

Aufwandmenge: 0.25 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3, 6, 7

Falscher Mehltau der Zwiebel

Aufwandmenge: 0.18­0.25 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 4, 5, 6, 7

Auflagen für die Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nur in Tankmischung mit anderen Produkten unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ohne Tankmischung ist daher nicht garantiert.

3 Maximal 1 Behandlung pro Kultur.

4 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.

5 Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 27 enthält.

6 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

7 Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.

Das Pflanzenschutzmittel Revus (W-6509, 250 g/l Mandipropamid) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Rhabarber

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Falscher Mehltau des Rhabarbers

Aufwandmenge: 0.5 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August

1, 2, 3

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Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Zwiebeln

Falscher Mehltau Aufwandmenge: 0.5 l/ha der Zwiebel, MehlWartefrist: 3 Wochen krankheit der Zwiebel, Papierfleckenkrankheit der Zwiebel, Rost auf Zwiebel-Arten, Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse

Auflagen

1, 2, 3

Auflagen für die Anwendung 1 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

2 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.

3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 enthält.

Das Pflanzenschutzmittel Forum (W-6249, 150 g/l Dimethomorph) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Gemüsebau Zwiebeln Schalotten

Falscher Mehltau der Zwiebel

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 3, 4, 5

Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.

2 Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.

3 Das Pflanzenschutzmittel wurde nur in Tankmischung mit anderen Produkten unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ohne Tankmischung ist daher nicht garantiert.

4 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.

5 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 enthält.

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Die Pflanzenschutzmittel Amistar (W-5481, 250 g/l Azoxystrobin) Hortosan (W-5481-1, 250 g/l Azoxystrobin) Amistar (W-5481-2, 250 g/l Azoxystrobin) Ortiva. (W-5481-3, 250 g/l Azoxystrobin) Amistar W-5481-4, 250 g/l Azoxystrobin) Ortiva (W-5481-5, 250 g/l Azoxystrobin) MAAG Rasen-Pilzschutz (W-5481-6, 250 g/l Azoxystrobin) Chamane (W-7150, 250 g/l Azoxystrobin) Globaztar SC (W-7162, 250 g/l Azoxystrobin) Legado (W-7238, 250 g/l Azoxystrobin) Azbany (W-7334, 250 g/l Azoxystrobin) Heritage Flow (W-7365, 250 g/l Azoxystrobin) Azbany (W-7451, 250 g/l Azoxystrobin) Diagonal (W-7496, 250 g/l Azoxystrobin) werden befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Bohnen ohne Hülsen

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Brennfleckenkrankheit Aufwandmenge: 1 l/ha der Bohne, Rost der Wartefrist: 2 Wochen Bohne

Auflagen

1, 2, 3

Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.

2 Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 11.

Das Pflanzenschutzmittel Signum (W-6994, 26,7 % Boscalid, 6,7 % Pyraclostrobin) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:

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Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Knollensellerie

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Septoria-Blattflecken- Aufwandmenge: 1,5 kg/ha krankheit des Selleries Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 4, 5, 6

Bundzwiebeln

Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse

Aufwandmenge: 1,5 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 4, 5, 6

Tomaten

Samtfleckenkrankheit der Tomate

Konzentration: 0.15 % Aufwandmenge: 1,5 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 3, 4, 7, 8

Auflagen für den Anwendung 1 Maximal 1 Behandlung pro Kultur.

2 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um 1 Punkt reduziert werden.

3 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

4 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität sind daher nicht garantiert.

5 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

6 Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.

7 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

8 Keine Anwendung, wenn ungeschützte Personen der Drift ausgesetzt sein könnten.

Das Pflanzenschutzmittel Moon Sensation (W-6961, 250 g/l Trifloxystrobin, 250 g/l Fluopyram) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Gemüsebau Bohnen

Rost der Bohne

Aufwandmenge: 0.8 l/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3

Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.

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Das Pflanzenschutzmittel Moon Privilege (W-6828, 500 g/l Fluopyram) wird befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Gemüsebau Chicorée

Sclerotinia-Fäule

Aufwandmenge: 0.5 l/ha

1, 2, 3, 4

Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.

4 Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.

Die Pflanzenschutzmittel Score 250 EC (W-4933, 250 g/l Difenoconazol) Slick (W-5056, 250 g/l Difenoconazol) Bogard (W-5056-1, 250 g/l Difenoconazol) Slick (W-5056-2, 250 g/l Difenoconazol) SICO (W-5056-3, 250 g/l Difenoconazol) SCORE PROFI (W-5056-4, 250 g/l Difenoconazol) Score Profi (W-5056-5, 250 g/l Difenoconazol) Difcor 250 EC (W-6452, 250 g/l Difenoconazol) Genius Rex (W-6452-1, 250 g/l Difenoconazol) Divo (W-7342, 250 g/l Difenoconazol) Lumino (W-7521, 250 g/l Difenoconazol) werden befristet bis zum 31. Oktober 2024 für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:

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Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Mangold

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Cercospora- und Ramularia-Blattfleckenkrankheiten

Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3, 4, 5

Auflagen für den Anwendung 1 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.

2 SPe 1: Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Difenoconazol-haltigen Produkten.

3 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.

4 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.

5 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gestützt auf Artikel 55 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 19682 die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

11. März 2024

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss

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8/8

SR 172.021